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Sacharja - Kapitel 12

Gottes Schutz für Jerusalem

1 Dies ist die Last des Wortes vom HERRN über Israel, spricht der HERR, der den Himmel ausbreitet und die Erde gründet und den Odem des Menschen in ihm macht. 2 Siehe, ich will Jerusalem zum Taumelbecher zurichten allen Völkern, die umher sind; auch Juda wird's gelten, wenn Jerusalem belagert wird. (Jesaja 51.17) 3 Zur selben Zeit will ich Jerusalem machen zum Laststein allen Völkern; alle, die ihn wegheben wollen, sollen sich daran zerschneiden; denn es werden sich alle Heiden auf Erden wider sie versammeln. (Sacharja 14.2) (Joel 4.12) 4 Zu der Zeit, spricht der HERR, will ich alle Rosse scheu und ihren Reitern bange machen; aber über das Haus Juda will ich meine Augen offen haben und alle Rosse der Völker mit Blindheit plagen.
5 Und die Fürsten in Juda werden sagen in ihrem Herzen: Es seien mir nur die Bürger zu Jerusalem getrost in dem HERRN Zebaoth, ihrem Gott. 6 Zu der Zeit will ich die Fürsten Juda's machen zur Feuerpfanne im Holz und zur Fackel im Stroh, daß sie verzehren zur Rechten und zur Linken alle Völker um und um. Und Jerusalem soll auch fürder bleiben an ihrem Ort zu Jerusalem. (Obadja 1.18) 7 Und der HERR wird zuerst die Hütten Juda's erretten, auf daß sich nicht hoch rühme das Haus David noch die Bürger zu Jerusalem wider Juda.
8 Zu der Zeit wird der HERR beschirmen die Bürger zu Jerusalem, und es wird geschehen, daß, welcher schwach sein wird unter ihnen zu der Zeit, wird sein wie David; und das Haus David wird sein wie Gott, wie des HERRN Engel vor ihnen. (Jesaja 33.24)

Klage über den Durchbohrten

9 Und zu der Zeit werde ich gedenken, zu vertilgen alle Heiden, die wider Jerusalem gezogen sind. (Offenbarung 20.9)
10 Aber über das Haus David und über die Bürger zu Jerusalem will ich ausgießen den Geist der Gnade und des Gebets; und sie werden mich ansehen, welchen sie zerstochen haben, und werden um ihn klagen, wie man klagt um ein einziges Kind, und werden sich um ihn betrüben, wie man sich betrübt um ein erstes Kind. (Joel 3.1) (Johannes 19.37) (Offenbarung 1.7)
11 Zu der Zeit wird große Klage sein zu Jerusalem, wie die war bei Hadad-Rimmon im Felde Megiddos. (2. Chronik 35.22-25)
12 Und das Land wird klagen, ein jegliches Geschlecht besonders: das Geschlecht des Hauses David besonders und ihre Weiber besonders; das Geschlecht des Hauses Nathan besonders und ihre Weiber besonders; 13 das Geschlecht des Hauses Levi besonders und ihre Weiber besonders; das Geschlecht Simeis besonders und ihre Weiber besonders; 14 also alle übrigen Geschlechter, ein jegliches besonders und ihre Weiber auch besonders.

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5. Mose - Kapitel 14

1 Ihr seid Kinder Jahwes, eures Gottes. Ihr dürft euch also wegen eines Toten keine Schnittwunden beibringen und euch auch nicht über der Stirn kahl scheren. (3. Mose 19.27-28) 2 Denn du bist Jahwe, deinem Gott, ein heiliges Volk. Dich hat Jahwe aus allen Völkern der Erde für sich als sein eigenes Volk erwählt. 3 Du sollst nichts Abscheuliches essen. 4 Folgende Tiere dürft ihr essen: Rind, Schaf, Ziege, 5 Hirsch, Gazelle, Damhirsch, Wildziege und alle Arten von Antilopen. 6 Alle Tiere, die deutlich gespaltene Hufe haben und ihre Nahrung wiederkäuen, dürft ihr essen. 7 Doch folgende, die bloß wiederkäuen oder bloß gespaltene Hufe haben, sollt ihr nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs, denn sie käuen zwar wieder, haben aber keine deutlich gespaltenen Hufe. Sie sollen euch als unrein gelten. 8 Auch das Schwein soll euch als unrein gelten, denn es hat zwar gespaltene Hufe, ist aber kein Wiederkäuer. Ihr dürft nichts vom Fleisch solcher Tiere essen und sie auch nicht berühren, wenn sie verendet sind. 9 Von den Wassertieren dürft ihr alles essen, was Flossen und Schuppen hat. 10 Aber alles, was keine Flossen oder Schuppen hat, soll euch als unrein gelten. 11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen. 12 Doch folgende sollt ihr nicht essen: den Gänsegeier, den Lämmergeier und den Mönchsgeier, 13 den Milan, den Habicht und alle Arten von Raubvögeln, 14 alle Arten von Raben, 15 den Strauß, die Schwalbe, die Möwe und alle Arten von Falken, 16 das Käuzchen, den Uhu und die Schleiereule, 17 die Ohreule, den Aasgeier und die Fischeule, 18 den Storch, alle Arten von Reihern, den Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Alles geflügelte Kleingetier soll euch als unrein gelten. Es darf nicht gegessen werden. 20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen. 21 Verendete Tiere dürft ihr nicht essen. Du kannst sie dem Fremden an deinem Ort zum Essen überlassen oder sie einem Ausländer verkaufen, denn du bist Jahwe, deinem Gott, ein heiliges Volk. Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (2. Mose 22.30) (2. Mose 23.19) 22 Vom ganzen Ertrag deiner Saat sollst du den Zehnten geben, von dem, was Jahr für Jahr auf dem Feld wächst. (3. Mose 27.30) 23 Bring ihn an den Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dort, vor ihm, sollst du von deinem Zehnten essen, von Getreide, Most und Öl, von den Erstgeborenen deiner Rinder, Schafe und Ziegen, damit du es lernst, zu aller Zeit Ehrfurcht vor Jahwe, deinem Gott, zu haben. (5. Mose 12.18) 24 Es ist möglich, dass der Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, zu weit für dich ist, sodass du deinen Zehnten nicht hinbringen kannst. 25 Dann mach den zehnten Teil von dem, womit Jahwe dich gesegnet hat zu Geld. Nimm es mit und geh an den Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird. 26 Kauf dort für das Geld alles, worauf du Lust hast: Rinder, Schafe, Wein, Bier und was du sonst noch magst. Genieße alles dort, in der Gegenwart Jahwes, und freue dich. 27 Vergiss aber den Leviten nicht, der an deinem Ort wohnt, denn er hat keinen Erbbesitz neben dir. (5. Mose 12.19) 28 Am Ende jedes dritten Jahres sollst du den Zehnten deines Einkommens von jenem Jahr in deinem Ort niederlegen. (5. Mose 26.12-15) 29 Er ist für den Leviten bestimmt, der kein eigenes Land besitzt, und für den Fremden, die Waise und die Witwe, die in deinem Ort leben. Sie sollen sich davon satt essen, damit Jahwe, dein Gott, die Arbeit deiner Hände segnet.