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Sacharja - Kapitel 11

Der Zusammenbruch der Weltmacht

1 Tue deine Türen auf, Libanon, daß das Feuer deine Zedern verzehre! 2 Heulet ihr Tannen! denn die Zedern sind gefallen, und die Herrlichen sind verstört. Heulet, ihr Eichen Basans! denn der feste Wald ist umgehauen. 3 Man hört die Hirten heulen, denn ihre Herrlichkeit ist verstört; man hört die jungen Löwen brüllen, denn die Pracht des Jordans ist verstört.

Gegen die treulosen Hirten des Volkes

4 So spricht der HERR, mein Gott: Hüte die Schlachtschafe!
5 Denn ihre Herren schlachten sie und halten's für keine Sünde, verkaufen sie und sprechen: Gelobt sei der HERR, ich bin nun reich! und ihre Hirten schonen ihrer nicht. (Jeremia 23.1) (Hesekiel 13.1) (Hesekiel 34.1) 6 Darum will ich auch nicht mehr schonen der Einwohner im Lande, spricht der HERR. Und siehe, ich will die Leute lassen einen jeglichen in der Hand des andern und in der Hand seines Königs, daß sie das Land zerschlagen, und will sie nicht erretten von ihrer Hand. 7 Und ich hütete die Schlachtschafe, ja, die elenden unter den Schafen, und nahm zu mir zwei Stäbe: einen hieß ich Huld, den andern hieß ich Eintracht; und hütete die Schafe. (Sacharja 11.11)
8 Und ich vertilgte drei Hirten in einem Monat. Und ich mochte sie nicht mehr; so wollten sie mich auch nicht. 9 Und ich sprach: Ich will euch nicht hüten; was da stirbt, das sterbe; was verschmachtet, das verschmachte; und die übrigen fresse ein jegliches des andern Fleisch! (Jeremia 15.2) 10 Und ich nahm meinen Stab Huld und zerbrach ihn, daß ich aufhöre meinen Bund, den ich mit allen Völkern gemacht hatte. 11 Und er ward aufgehoben des Tages. Und die elenden Schafe, die auf mich achteten, merkten dabei, daß es des HERRN Wort wäre. (Sacharja 11.7) 12 Und ich sprach zu ihnen: Gefällt's euch, so bringet her, wieviel ich gelte; wo nicht, so laßt's anstehen. Und sie wogen dar, wieviel ich galt: dreißig Silberlinge. (Matthäus 26.15)
13 Und der HERR sprach zu mir: Wirf's hin, daß es dem Töpfer gegeben werde! Ei, eine treffliche Summe, der ich wert geachtet bin von ihnen! Und ich nahm die dreißig Silberlinge und warf sie ins Haus des HERRN, daß es dem Töpfer gegeben würde. (Matthäus 27.9-10) 14 Und ich zerbrach meinen andern Stab, Eintracht, daß ich aufhöbe die Bruderschaft zwischen Juda und Israel. (Hesekiel 37.22)

Wider die untreuen Hirten

15 Und der HERR sprach zu mir: Nimm abermals das Gerät eines törichten Hirten.
16 Denn siehe, ich werde Hirten im Lande aufwecken, die das Verschmachtete nicht besuchen, das Zerschlagene nicht suchen und das Zerbrochene nicht heilen und das Gesunde nicht versorgen werden; aber das Fleisch der Fetten werden sie fressen und ihre Klauen zerreißen. 17 O unnütze Hirten, die die Herde verlassen! Das Schwert komme auf ihren Arm und auf ihr rechtes Auge! Ihr Arm müsse verdorren und ihr rechtes Auge dunkel werden!

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.