zurückEinzelansichtvor

Sacharja - Kapitel 10

Der rechte Helfer

1 So bittet nun vom HERRN Spätregen, so wird der HERR Gewölk machen und euch Regen genug geben zu allem Gewächs auf dem Felde. 2 Denn die Götzen reden, was eitel ist; und die Wahrsager sehen Lüge und reden vergebliche Träume, und ihr Trösten ist nichts; darum gehen sie in der Irre wie eine Herde und sind verschmachtet, weil kein Hirte da ist. (Matthäus 9.36)

Gott rüstet sein Volk zum Kampf und führt es heim

3 Mein Zorn ist ergrimmt über die Hirten, und die Böcke will ich heimsuchen; denn der HERR Zebaoth wird seine Herde heimsuchen, das Haus Juda, und wird sie zurichten wie ein Roß, das zum Streit geschmückt ist. (Sacharja 11.5)
4 Die Ecksteine, Nägel, Streitbogen, alle Herrscher sollen aus ihnen selbst herkommen; (Jeremia 30.21) 5 und sie sollen sein wie die Riesen, die den Kot auf der Gasse treten im Streit, und sollen streiten; denn der HERR wird mit ihnen sein, daß die Reiter zu Schanden werden. 6 Und ich will das Haus Juda stärken und das Haus Joseph erretten und will sie wieder einsetzen; denn ich erbarme mich ihrer; und sie sollen sein, wie sie waren, da ich sie nicht verstoßen hatte. Denn ich, der HERR, ihr Gott, will sie erhören.
7 Und Ephraim soll sein wie ein Riese, und ihr Herz soll fröhlich werden wie vom Wein; dazu ihre Kinder sollen's sehen und sich freuen, daß ihr Herz am HERRN fröhlich sei. 8 Ich will ihnen zischen und sie sammeln, denn ich will sie erlösen; und sie sollen sich mehren, wie sie sich zuvor gemehrt haben.
9 Und ich will sie unter die Völker säen, daß sie mein gedenken in fernen Landen; und sie sollen mit ihren Kindern leben und wiederkommen. (Jesaja 66.19) 10 Denn ich will sie wiederbringen aus Ägyptenland und will sie sammeln aus Assyrien und will sie ins Land Gilead und Libanon bringen, daß man nicht Raum für sie finden wird. 11 Und er wird durchs Meer der Angst gehen und die Wellen im Meer schlagen, daß alle Tiefen des Wassers vertrocknen werden. Da soll denn erniedrigt werden die Pracht von Assyrien, und das Zepter in Ägypten soll aufhören. (2. Mose 14.16) (Jesaja 11.15) 12 Ich will sie stärken in dem HERRN, daß sie sollen wandeln in seinem Namen, spricht der HERR.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.