Sacharja - Kapitel 10
Der rechte Helfer
1 So bittet nun vom HERRN Spätregen, so wird der HERR Gewölk machen und euch Regen genug geben zu allem Gewächs auf dem Felde. 2 Denn die Götzen reden, was eitel ist; und die Wahrsager sehen Lüge und reden vergebliche Träume, und ihr Trösten ist nichts; darum gehen sie in der Irre wie eine Herde und sind verschmachtet, weil kein Hirte da ist. 1Gott rüstet sein Volk zum Kampf und führt es heim
3 Mein Zorn ist ergrimmt über die Hirten, und die Böcke will ich heimsuchen; denn der HERR Zebaoth wird seine Herde heimsuchen, das Haus Juda, und wird sie zurichten wie ein Roß, das zum Streit geschmückt ist. 24 Die Ecksteine, Nägel, Streitbogen, alle Herrscher sollen aus ihnen selbst herkommen; 3 5 und sie sollen sein wie die Riesen, die den Kot auf der Gasse treten im Streit, und sollen streiten; denn der HERR wird mit ihnen sein, daß die Reiter zu Schanden werden. 6 Und ich will das Haus Juda stärken und das Haus Joseph erretten und will sie wieder einsetzen; denn ich erbarme mich ihrer; und sie sollen sein, wie sie waren, da ich sie nicht verstoßen hatte. Denn ich, der HERR, ihr Gott, will sie erhören.
7 Und Ephraim soll sein wie ein Riese, und ihr Herz soll fröhlich werden wie vom Wein; dazu ihre Kinder sollen's sehen und sich freuen, daß ihr Herz am HERRN fröhlich sei. 8 Ich will ihnen zischen und sie sammeln, denn ich will sie erlösen; und sie sollen sich mehren, wie sie sich zuvor gemehrt haben.
9 Und ich will sie unter die Völker säen, daß sie mein gedenken in fernen Landen; und sie sollen mit ihren Kindern leben und wiederkommen. 4 10 Denn ich will sie wiederbringen aus Ägyptenland und will sie sammeln aus Assyrien und will sie ins Land Gilead und Libanon bringen, daß man nicht Raum für sie finden wird. 11 Und er wird durchs Meer der Angst gehen und die Wellen im Meer schlagen, daß alle Tiefen des Wassers vertrocknen werden. Da soll denn erniedrigt werden die Pracht von Assyrien, und das Zepter in Ägypten soll aufhören. 5, 6 12 Ich will sie stärken in dem HERRN, daß sie sollen wandeln in seinem Namen, spricht der HERR.
3. Mose - Kapitel 27
1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, 7 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. 8 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. 9 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. 10, 11 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. 12, 13 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. 14 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. 15Querverweise
1 Matthäus 9.36: Und da er das Volk sah, jammerte ihn desselben; denn sie waren verschmachtet und zerstreut wie die Schafe, die keinen Hirten haben.
2 Sacharja 11.5: Denn ihre Herren schlachten sie und halten's für keine Sünde, verkaufen sie und sprechen: Gelobt sei der HERR, ich bin nun reich! und ihre Hirten schonen ihrer nicht.
3 Jeremia 30.21: Und ihr Fürst soll aus ihnen herkommen und ihr Herrscher von ihnen ausgehen, und er soll zu mir nahen; denn wer ist der, so mit willigem Herzen zu mir naht? spricht der HERR.
4 Jesaja 66.19: Und ich will ein Zeichen unter sie geben und ihrer etliche, die errettet sind, senden zu den Heiden, gen Tharsis, gen Phul und Lud zu den Bogenschützen, gen Thubal und Javan und in die Ferne zu den Inseln, da man nichts von mir gehört hat und die meine Herrlichkeit nicht gesehen haben; und sollen meine Herrlichkeit unter den Heiden verkündigen.
5 2. Mose 14.16: Du aber hebe deinen Stab auf und recke deine Hand aus über das Meer und teile es voneinander, daß die Kinder Israel hineingehen, mitten hindurch auf dem Trockenen.
6 Jesaja 11.15: Und der HERR wird verbannen die Zunge des Meeres in Ägypten und wird seine Hand lassen gehen über den Strom mit einem starken Winde und ihn in sieben Bäche zerschlagen, daß man mit Schuhen dadurchgehen kann.
7 4. Mose 30.1: Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.
8 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;
9 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt, die allerlei Mutter bricht bei den Kindern Israel, unter den Menschen und unter dem Vieh; denn sie sind mein.
10 4. Mose 18.14: Alles Verbannte in Israel soll dein sein.
11 4. Mose 21.2: Da gelobte Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dies Volk unter meine Hand gibst, so will ich ihre Städte verbannen.
12 1. Samuel 15.3: So zieh nun hin und schlage die Amalekiter und verbanne sie mit allem, was sie haben; schone ihrer nicht sondern töte Mann und Weib, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!
13 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten den Agag, und was gute Schafe und Rinder und gemästet war, und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten's nicht verbannen; was aber schnöde und untüchtig war, das verbannten sie.
14 4. Mose 18.21: Den Kindern Levi aber habe ich alle Zehnten gegeben in Israel zum Erbgut für ihr Amt, das sie mir tun an der Hütte des Stifts.
15 3. Mose 26.46: Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen ihm selbst und den Kindern Israel gestellt hat auf dem Berge Sinai durch die Hand Mose's.