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Römer - Kapitel 15

1 Wir aber, die wir stark sind, sollen der Schwachen Gebrechlichkeit tragen und nicht gefallen an uns selber haben. (Römer 14.1) 2 Es stelle sich ein jeglicher unter uns also, daß er seinem Nächsten gefalle zum Guten, zur Besserung. (1. Korinther 9.19) (1. Korinther 10.24) (1. Korinther 10.33) 3 Denn auch Christus hatte nicht an sich selber Gefallen, sondern wie geschrieben steht: "Die Schmähungen derer, die dich schmähen, sind auf mich gefallen." 4 Was aber zuvor geschrieben ist, das ist uns zur Lehre geschrieben, auf daß wir durch Geduld und Trost der Schrift Hoffnung haben. (1. Korinther 10.11) 5 Der Gott aber der Geduld und des Trostes gebe euch, daß ihr einerlei gesinnt seid untereinander nach Jesu Christo, (Philipper 2.2) 6 auf daß ihr einmütig mit einem Munde lobet Gott und den Vater unseres HERRN Jesu Christi. 7 Darum nehmet euch untereinander auf, gleichwie euch Christus hat aufgenommen zu Gottes Lobe.
8 Ich sage aber, daß Jesus Christus sei ein Diener gewesen der Juden um der Wahrhaftigkeit willen Gottes, zu bestätigen die Verheißungen, den Vätern geschehen; (Matthäus 15.24) (Apostelgeschichte 3.25) 9 daß die Heiden aber Gott loben um der Barmherzigkeit willen, wie geschrieben steht: "Darum will ich dich loben unter den Heiden und deinem Namen singen." 10 Und abermals spricht er: "Freut euch, ihr Heiden, mit seinem Volk!" 11 Und abermals: "Lobt den HERRN, alle Heiden, und preiset ihn, alle Völker!" 12 Und abermals spricht Jesaja: "Es wird sein die Wurzel Jesse's, und der auferstehen wird, zu herrschen über die Heiden; auf den werden die Heiden hoffen." (Offenbarung 5.5) 13 Der Gott aber der Hoffnung erfülle euch mit aller Freude und Frieden im Glauben, daß ihr völlige Hoffnung habet durch die Kraft des heiligen Geistes.

Die Vollmacht des Apostels

14 Ich weiß aber gar wohl von euch, liebe Brüder, daß ihr selber voll Gütigkeit seid, erfüllt mit Erkenntnis, daß ihr euch untereinander könnet ermahnen. 15 Ich habe es aber dennoch gewagt und euch etwas wollen schreiben, liebe Brüder, euch zu erinnern, um der Gnade willen, die mir von Gott gegeben ist, (Römer 1.5) (Römer 12.3) 16 daß ich soll sein ein Diener Christi unter den Heiden, priesterlich zu warten des Evangeliums Gottes, auf daß die Heiden ein Opfer werden, Gott angenehm, geheiligt durch den heiligen Geist. (Römer 11.13) 17 Darum kann ich mich rühmen in Jesus Christo, daß ich Gott diene.
18 Denn ich wollte nicht wagen, etwas zu reden, wo dasselbe Christus nicht durch mich wirkte, die Heiden zum Gehorsam zu bringen durch Wort und Werk, (Römer 1.5) (2. Korinther 3.5) 19 durch Kraft der Zeichen und Wunder und durch Kraft des Geistes Gottes, also daß ich von Jerusalem an und umher bis Illyrien alles mit dem Evangelium Christi erfüllt habe (Markus 16.17) (2. Korinther 12.12) 20 und mich sonderlich geflissen, das Evangelium zu predigen, wo Christi Name nicht bekannt war, auf daß ich nicht auf einen fremden Grund baute, (2. Korinther 10.15-16) 21 sondern wie geschrieben steht: "Welchen ist nicht von ihm verkündigt, die sollen's sehen, und welche nicht gehört haben, sollen's verstehen."

Reisepläne des Apostels

22 Das ist auch die Ursache, warum ich vielmal verhindert worden, zu euch zu kommen. (Römer 1.13)
23 Nun ich aber nicht mehr Raum habe in diesen Ländern, habe aber Verlangen, zu euch zu kommen, von vielen Jahren her, (Römer 1.10-11) 24 so will ich zu euch kommen, wenn ich reisen werde nach Spanien. Denn ich hoffe, daß ich da durchreisen und euch sehen werde und von euch dorthin geleitet werden möge, so doch, daß ich zuvor mich ein wenig an euch ergötze. 25 Nun aber fahre ich hin gen Jerusalem den Heiligen zu Dienst. (Apostelgeschichte 18.21) (Apostelgeschichte 19.21) (Apostelgeschichte 20.22) (Apostelgeschichte 24.17)
26 Denn die aus Mazedonien und Achaja haben willig eine gemeinsame Steuer zusammengelegt den armen Heiligen zu Jerusalem. (1. Korinther 16.1) (2. Korinther 8.1-4) (2. Korinther 8.9) 27 Sie haben's willig getan, und sind auch ihre Schuldner. Denn so die Heiden sind ihrer geistlichen Güter teilhaftig geworden, ist's billig, daß sie ihnen auch in leiblichen Gütern Dienst beweisen. (1. Korinther 9.11) (Galater 6.6) 28 Wenn ich nun solches ausgerichtet und ihnen diese Frucht versiegelt habe, will ich durch euch nach Spanien ziehen. 29 Ich weiß aber, wenn ich zu euch komme, daß ich mit vollem Segen des Evangeliums Christi kommen werde. 30 Ich ermahne euch aber, liebe Brüder, durch unsern HERRN Jesus Christus und durch die Liebe des Geistes, daß ihr helfet kämpfen mit Beten für mich zu Gott, (2. Korinther 1.11) (2. Thessalonicher 3.1)
31 auf daß ich errettet werde von den Ungläubigen in Judäa, und daß mein Dienst, den ich für Jerusalem tue, angenehm werde den Heiligen, (1. Thessalonicher 2.15) 32 auf daß ich mit Freuden zu euch komme durch den Willen Gottes und mich mit euch erquicke. 33 Der Gott aber des Friedens sei mit euch allen! Amen.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)