zurückEinzelansichtvor

Römer - Kapitel 14

Von den Schwachen und Starken im Glauben

1 Den Schwachen im Glauben nehmet auf und verwirrt die Gewissen nicht. (Römer 15.1) (1. Korinther 8.9) 2 Einer glaubt er möge allerlei essen; welcher aber schwach ist, der ißt Kraut. (1. Mose 1.29) (1. Mose 9.3) 3 Welcher ißt, der verachte den nicht, der da nicht ißt; und welcher nicht ißt, der richte den nicht, der da ißt; denn Gott hat ihn aufgenommen. (Kolosser 2.16) 4 Wer bist du, daß du einen fremden Knecht richtest? Er steht oder fällt seinem Herrn. Er mag aber wohl aufgerichtet werden; denn Gott kann ihn wohl aufrichten. (Matthäus 7.1) (Jakobus 1.4) (Jakobus 4.11) 5 Einer hält einen Tag vor dem andern; der andere aber hält alle Tage gleich. Ein jeglicher sei in seiner Meinung gewiß. (Galater 4.10)
6 Welcher auf die Tage hält, der tut's dem HERRN; und welcher nichts darauf hält, der tut's auch dem HERRN. Welcher ißt, der ißt dem HERRN, denn er dankt Gott; welcher nicht ißt, der ißt dem HERRN nicht und dankt Gott. 7 Denn unser keiner lebt sich selber, und keiner stirbt sich selber.
8 Leben wir, so leben wir dem HERRN; sterben wir, so sterben wir dem HERRN. Darum, wir leben oder sterben, so sind wir des HERRN. (2. Korinther 5.15) (Galater 2.20) 9 Denn dazu ist Christus auch gestorben und auferstanden und wieder lebendig geworden, daß er über Tote und Lebendige HERR sei. 10 Du aber, was richtest du deinen Bruder? Oder, du anderer, was verachtest du deinen Bruder? Wir werden alle vor den Richtstuhl Christi dargestellt werden; (Matthäus 25.31-32) (Apostelgeschichte 17.31) (2. Korinther 5.10)
11 denn es steht geschrieben: "So wahr ich lebe, spricht der HERR, mir sollen alle Kniee gebeugt werden, und alle Zungen sollen Gott bekennen." (Philipper 2.10-11) 12 So wird nun ein jeglicher für sich selbst Gott Rechenschaft geben. (Galater 6.5) 13 Darum lasset uns nicht mehr einer den andern richten; sondern das richtet vielmehr, daß niemand seinem Bruder einen Anstoß oder Ärgernis darstelle. (1. Korinther 10.33) 14 Ich weiß und bin gewiß in dem HERRN Jesus, daß nichts gemein ist an sich selbst; nur dem, der es rechnet für gemein, dem ist's gemein. (Matthäus 15.11) (Apostelgeschichte 10.15) (Titus 1.15)
15 So aber dein Bruder um deiner Speise willen betrübt wird, so wandelst du schon nicht nach der Liebe. Verderbe den nicht mit deiner Speise, um welches willen Christus gestorben ist. (1. Korinther 8.11-13) 16 Darum schaffet, daß euer Schatz nicht verlästert werde. 17 Denn das Reich Gottes ist nicht Essen und Trinken, sondern Gerechtigkeit und Friede und Freude in dem heiligen Geiste. (1. Korinther 8.8) (Hebräer 13.9) 18 Wer darin Christo dient, der ist Gott gefällig und den Menschen wert. 19 Darum laßt uns dem nachstreben, was zum Frieden dient und was zur Besserung untereinander dient. (Römer 12.18) (Römer 15.2)
20 Verstöre nicht um der Speise willen Gottes Werk. Es ist zwar alles rein; aber es ist nicht gut dem, der es ißt mit einem Anstoß seines Gewissens. 21 Es ist besser, du essest kein Fleisch und trinkest keinen Wein und tust nichts, daran sich dein Bruder stößt oder ärgert oder schwach wird. 22 Hast du den Glauben, so habe ihn bei dir selbst vor Gott. Selig ist, der sich selbst kein Gewissen macht in dem, was er annimmt. (Römer 14.2) (1. Korinther 10.25-27) 23 Wer aber darüber zweifelt, und ißt doch, der ist verdammt; denn es geht nicht aus dem Glauben. Was aber nicht aus dem Glauben geht, das ist Sünde.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 6

1 Jahwe befahl Mose, 2 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau das besondere Gelübde eines Nasiräers ablegt, um sich Jahwe zu weihen, (1. Samuel 1.11) 3 dann soll er sich von Wein und Bier enthalten. Er soll nichts trinken, was aus Wein oder Bier zubereitet wurde, auch keinen Traubensaft. Er darf weder frische noch getrocknete Weintrauben essen. (Lukas 1.15) 4 Während seiner ganzen Weihezeit darf er nichts zu sich nehmen, was vom Weinstock stammt, nicht einmal Kerne oder Schalen. 5 Während der ganzen Zeit seines Gelübdes darf er sich Haar und Bart nicht schneiden. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er sein Haupthaar frei wachsen lassen. (Richter 13.5) 6 Die ganze Zeit, für die er sich Jahwe geweiht hat, darf er sich keinem Toten nähern. 7 Nicht einmal an seinem Vater, seiner Mutter, seinem Bruder oder seiner Schwester darf er sich verunreinigen, wenn sie sterben, denn die Weihe seines Gottes ist über ihm. (3. Mose 21.11) 8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist der Nasiräer Jahwe geweiht. 9 Wenn nun jemand ganz plötzlich neben ihm stirbt und sein geweihtes Haupt dadurch unrein wird, dann soll er am siebten Tag, an dem er wieder rein wird, seine Haare abschneiden. (4. Mose 19.11) 10 Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. (3. Mose 5.7) 11 Der Priester soll die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer darbringen und so Sühne für den Betroffenen erwirken, weil er sich wegen des Toten versündigt hat. Dann soll er dessen Haupt an diesem Tag wieder heiligen. 12 Der Betreffende muss sich noch einmal für die gleiche Zeit Jahwe weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen, denn die erste Zeit ist verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist. 13 So lautet das Nasiräergesetz: Wenn die Zeit seiner Weihe um ist, soll man ihn an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 14 Dort soll er Jahwe seine Gabe übergeben: ein einjähriges männliches Lamm als Brandopfer, ein einjähriges weibliches Lamm als Sündopfer und einen Schafbock als Freudenopfer. Alle Tiere müssen ohne Fehler sein. 15 Dazu einen Korb mit ungesäuerten Broten, es sollen Lochbrote von Feinmehl sein, das vor dem Backen mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen wurden, und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer. 16 Das alles soll der Priester zu Jahwe bringen und sowohl das Sünd- als auch das Brandopfer vollziehen. 17 Den Schafbock soll er Jahwe als Freudenopfer darbringen, samt dem Korb mit den ungesäuerten Broten. Dann soll er das Speis- und Trankopfer darbringen. 18 Der Nasiräer soll am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung sein geweihtes Haar abschneiden und in das Feuer werfen, das unter dem Freudenopfer brennt. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Der Priester aber soll das gekochte Schulterstück des Schafbocks nehmen, ein ungesäuertes Lochbrot und ein Fladenbrot aus dem Korb und alles auf die Hände des Nasiräers legen, dem das Weihezeichen geschoren wurde. 20 Der Priester soll sie dann selbst in die Hand nehmen und vor Jahwe hin und her schwingen. Es ist eine heilige Gabe für den Priester, samt der geweihten Brust und der als Abgabe bestimmten Keule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde ablegt, für seine Opfergabe, die er Jahwe bringt, abgesehen von dem, was er sonst noch aufbringen kann. Seinem Gelübde gemäß soll er handeln. So entspricht es dem Gesetz seiner Weihe." 22 Jahwe befahl Mose, 23 Aaron und seinen Söhnen zu sagen: "So sollt ihr die Israeliten segnen. Sagt: (3. Mose 9.22-23) 24 Jahwe segne dich / und behüte dich! (Psalm 121.1) 25 Möge sein Angesicht über dir leuchten / und er dir gnädig sein! (Psalm 80.4) 26 Jahwe blicke dich freundlich an / und gebe dir Frieden! (Psalm 69.17-18) 27 So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich werde sie segnen."