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Römer - Kapitel 13

Die Stellung zur staatlichen Gewalt

1 Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet. (Sprüche 8.15) (Johannes 19.11) (Titus 3.1) 2 Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt Gottes Ordnung; die aber widerstreben, werden über sich ein Urteil empfangen. 3 Denn die Gewaltigen sind nicht den guten Werken, sondern den bösen zu fürchten. Willst du dich aber nicht fürchten vor der Obrigkeit, so tue Gutes, so wirst du Lob von ihr haben. (1. Petrus 2.13-14) 4 Denn sie ist Gottes Dienerin dir zu gut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst; sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe über den, der Böses tut. (2. Chronik 19.6-7) 5 Darum ist's not, untertan zu sein, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen.
6 Derhalben müßt ihr auch Schoß geben; denn sie sind Gottes Diener, die solchen Schutz handhaben. 7 So gebet nun jedermann, was ihr schuldig seid: Schoß, dem der Schoß gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt. (Matthäus 22.21)

Die Liebe als Erfüllung des Gesetzes

8 Seid niemand nichts schuldig, als daß ihr euch untereinander liebt; denn wer den andern liebt, der hat das Gesetz erfüllt. (Galater 5.14) (1. Timotheus 1.5)
9 Denn was da gesagt ist: "Du sollst nicht ehebrechen; du sollst nicht töten; du sollst nicht stehlen; du sollst nicht falsch Zeugnis geben; dich soll nichts gelüsten", und so ein anderes Gebot mehr ist, das wird in diesen Worten zusammengefaßt: "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst." 10 Denn Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. So ist nun die Liebe des Gesetzes Erfüllung. (Matthäus 22.40) (1. Korinther 13.4)

Leben im Licht des kommenden Tages

11 Und weil wir solches wissen, nämlich die Zeit, daß die Stunde da ist, aufzustehen vom Schlaf (sintemal unser Heil jetzt näher ist, denn da wir gläubig wurden; (Epheser 5.14) (1. Thessalonicher 5.6-8)
12 die Nacht ist vorgerückt, der Tag aber nahe herbeigekommen): so lasset uns ablegen die Werke der Finsternis und anlegen die Waffen des Lichtes. (Epheser 5.11) (1. Johannes 2.8) 13 Lasset uns ehrbar wandeln als am Tage, nicht in Fressen und Saufen, nicht in Kammern und Unzucht, nicht in Hader und Neid; (Lukas 21.34) (Epheser 5.18) 14 sondern ziehet an den HERRN Jesus Christus und wartet des Leibes, doch also, daß er nicht geil werde. (1. Korinther 9.27) (Galater 3.27) (Kolosser 2.23)

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4. Mose - Kapitel 36

Erbtöchter sollen nicht außerhalb ihres Stammes heiraten

1 Und die Familienhäupter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der ein Sohn Manasses war, vom Geschlecht der Kinder Joseph, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Familienhäuptern der Kinder Israel, und sprachen: 2 der HERR hat meinem Herrn geboten, daß ihr den Kindern Israel das Land zum Erbteil durch das Los zuteilen sollt. Und mein Herr hat von dem HERRN ein Gebot empfangen, daß man das Erbteil Zelophchads, unsres Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Wenn sie nun einen von den Söhnen der Stämme der Kinder Israel heiraten, so wird ihr Erbteil von dem Erbteil unsrer Väter abgezogen, und was sie haben, wird dem Erbteil des Stammes beigefügt, zu welchem sie kommen; so wird dann das Los unsres Erbteils verringert. 4 Wenn dann das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, so wird ihr Erbteil dem Erbteil des Stammes beigefügt, darin sie sind; so wird dann von dem Erbteil des Stammes unsrer Väter ihr Erbteil abgezogen. (3. Mose 25.10-13) 5 Mose gebot den Kindern Israel nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph hat recht geredet. 6 Das ist's, was der HERR den Töchtern Zelophchads gebietet, und spricht: Laßt sie sich verheiraten unter dem Geschlecht ihres väterlichen Stammes, 7 damit nicht die Erbteile der Kinder Israel von einem Stamme an einen andern übergehen; sondern ein jeder unter den Kindern Israel soll bei dem Erbe des Stammes seiner Väter bleiben. 8 Und alle Töchter, die unter den Stämmen der Kinder Israel ein Erbteil besitzen, sollen sich mit einem Manne aus dem Geschlechte des Stammes ihres Vaters verheiraten, daß ein jeder unter den Kindern Israel seines Vaters Erbteil behalte 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamme dem andern zugewendet werde, sondern ein jeder unter den Stämmen der Kinder Israel bei seinem Erbteil bleibe. 10 Wie der HERR Mose geboten hatte, also taten die Töchter Zelophchads. 11 Diese Töchter Zelophchads, Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noah, verheirateten sich mit ihren Vettern. (4. Mose 26.33) 12 Sie verheirateten sich unter den Geschlechtern der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs; und ihr Erbteil blieb bei dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR durch Mose den Kindern Israel gebot auf der Ebene der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber.