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Römer - Kapitel 1

Paulus der Apostel der Heiden

1 Paulus, ein Knecht Jesu Christi, berufen zum Apostel, ausgesondert, zu predigen das Evangelium Gottes, (Apostelgeschichte 9.15) (Apostelgeschichte 13.2) (Galater 1.15) 2 welches er zuvor verheißen hat durch seine Propheten in der heiligen Schrift, (Lukas 1.70) (Römer 16.25-26) (Titus 1.2) 3 von seinem Sohn, der geboren ist von dem Samen Davids nach dem Fleisch (2. Samuel 7.12) (Matthäus 22.42) (Römer 9.5) 4 und kräftig erwiesen als ein Sohn Gottes nach dem Geist, der da heiligt, seit der Zeit, da er auferstanden ist von den Toten, Jesus Christus, unser HERR, (Matthäus 28.18) (Apostelgeschichte 13.33) 5 durch welchen wir haben empfangen Gnade und Apostelamt, unter allen Heiden den Gehorsam des Glaubens aufzurichten unter seinem Namen, (Apostelgeschichte 26.16-18) (Römer 15.18) (Galater 2.7) (Galater 2.9) 6 unter welchen ihr auch seid, die da berufen sind von Jesu Christo, 7 allen, die zu Rom sind, den Liebsten Gottes und berufenen Heiligen: Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unserm Vater, und dem HERRN Jesus Christus! (4. Mose 6.24-26) (1. Korinther 1.2) (2. Korinther 1.1-2) (Epheser 1.1)

Der Wunsch des Paulus, nach Rom zu kommen

8 Aufs erste danke ich meinem Gott durch Jesum Christum euer aller halben, daß man von eurem Glauben in aller Welt sagt. (Römer 16.19)
9 Denn Gott ist mein Zeuge, welchem ich diene in meinem Geist am Evangelium von seinem Sohn, daß ich ohne Unterlaß euer gedenke (Epheser 1.16) 10 und allezeit in meinem Gebet flehe, ob sich's einmal zutragen wollte, daß ich zu euch käme durch Gottes Willen. (Apostelgeschichte 19.21) (Römer 15.23) (Römer 15.32) 11 Denn mich verlangt, euch zu sehen, auf daß ich euch mitteile etwas geistlicher Gabe, euch zu stärken; (Römer 15.29) 12 das ist, daß ich samt euch getröstet würde durch euren und meinen Glauben, den wir untereinander haben. (2. Petrus 1.1) 13 Ich will euch aber nicht verhalten, liebe Brüder, daß ich mir oft habe vorgesetzt, zu euch zu kommen (bin aber verhindert bisher), daß ich auch unter euch Frucht schaffte gleichwie unter andern Heiden.
14 Ich bin ein Schuldner der Griechen und der Ungriechen, der Weisen und der Unweisen. 15 Darum, soviel an mir ist, bin ich geneigt, auch euch zu Rom das Evangelium zu predigen.

Das Evangelium als Kraft Gottes

16 Denn ich schäme mich des Evangeliums von Christo nicht; denn es ist eine Kraft Gottes, die da selig macht alle, die daran glauben, die Juden vornehmlich und auch die Griechen. (Psalm 119.46) (1. Korinther 1.18) (1. Korinther 1.24) (2. Timotheus 1.8)
17 Sintemal darin offenbart wird die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt (wörtlich: "Gottes Gerechtigkeit" (vgl. Röm. 3,26)), welche kommt aus Glauben in Glauben; wie denn geschrieben steht: "Der Gerechte wird seines Glaubens leben." (Römer 3.21-22)

Die Gottlosigkeit der Heiden

18 Denn Gottes Zorn vom Himmel wird offenbart über alles gottlose Wesen und Ungerechtigkeit der Menschen, die die Wahrheit in Ungerechtigkeit aufhalten.
19 Denn was man von Gott weiß, ist ihnen offenbar; denn Gott hat es ihnen offenbart, (Apostelgeschichte 14.15-17) (Apostelgeschichte 17.24-28) 20 damit daß Gottes unsichtbares Wesen, das ist seine ewige Kraft und Gottheit, wird ersehen, so man des wahrnimmt, an den Werken, nämlich an der Schöpfung der Welt; also daß sie keine Entschuldigung haben, (Psalm 19.2) (Hebräer 11.3) 21 dieweil sie wußten, daß ein Gott ist, und haben ihn nicht gepriesen als einen Gott noch ihm gedankt, sondern sind in ihrem Dichten eitel geworden, und ihr unverständiges Herz ist verfinstert. (Epheser 4.18) 22 Da sie sich für Weise hielten, sind sie zu Narren geworden (Jeremia 10.14) (1. Korinther 1.20) 23 und haben verwandelt die Herrlichkeit des unvergänglichen Gottes in ein Bild gleich dem vergänglichen Menschen und der Vögel und der vierfüßigen und der kriechenden Tiere. (5. Mose 4.15-19) 24 Darum hat sie auch Gott dahingegeben in ihrer Herzen Gelüste, in Unreinigkeit, zu schänden ihre eigenen Leiber an sich selbst, (Apostelgeschichte 14.16)
25 sie, die Gottes Wahrheit haben verwandelt in die Lüge und haben geehrt und gedient dem Geschöpfe mehr denn dem Schöpfer, der da gelobt ist in Ewigkeit. Amen. 26 Darum hat sie auch Gott dahingegeben in schändliche Lüste: denn ihre Weiber haben verwandelt den natürlichen Brauch in den unnatürlichen;
27 desgleichen auch die Männer haben verlassen den natürlichen Brauch des Weibes und sind aneinander erhitzt in ihren Lüsten und haben Mann mit Mann Schande getrieben und den Lohn ihres Irrtums (wie es denn sein sollte) an sich selbst empfangen. (3. Mose 18.22) (3. Mose 20.13) (1. Korinther 6.9) 28 Und gleichwie sie nicht geachtet haben, daß sie Gott erkenneten, hat sie Gott auch dahingegeben in verkehrten Sinn, zu tun, was nicht taugt,
29 voll alles Ungerechten, Hurerei, Schalkheit, Geizes, Bosheit, voll Neides, Mordes, Haders, List, giftig, Ohrenbläser, 30 Verleumder, Gottesverächter, Frevler, hoffärtig, ruhmredig, Schädliche, den Eltern ungehorsam, 31 Unvernünftige, Treulose, Lieblose, unversöhnlich, unbarmherzig. 32 Sie wissen Gottes Gerechtigkeit, daß, die solches tun, des Todes würdig sind, und tun es nicht allein, sondern haben auch Gefallen an denen, die es tun.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)