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Richter - Kapitel 9

Abimelechs Königtum

1 Abimelech aber, der Sohn Jerubbaals, ging hin zu Sichem zu den Brüdern seiner Mutter und redete mit ihnen und mit dem ganzen Geschlecht des Vaterhauses seiner Mutter und sprach: (Richter 8.31) 2 Redet doch vor den Ohren aller Männer zu Sichem: was ist euch besser, daß siebzig Männer, alle Kinder Jerubbaals, über euch Herren seien, oder daß ein Mann über euch Herr sei? Gedenkt auch dabei, daß ich euer Gebein und Fleisch bin. 3 Da redeten die Brüder seiner Mutter von ihm alle diese Worte vor den Ohren aller Männer zu Sichem. Und ihr Herz neigte sich Abimelech nach; denn sie gedachten: Er ist unser Bruder.
4 Und sie gaben ihm siebzig Silberlinge aus dem Haus Baal-Beriths. Und Abimelech dingte damit lose, leichtfertige Männer, die ihm nachfolgten. (Richter 8.33) 5 Und er kam in seines Vaters Haus gen Ophra und erwürgte seine Brüder, die Kinder Jerubbaals, siebzig Mann, auf einem Stein. Es blieb aber übrig Jotham, der jüngste Sohn Jerubbaals; denn er war versteckt. 6 Und es versammelten sich alle Männer von Sichem und das ganze Haus Millo, gingen hin und machten Abimelech zum König bei der hohen Eiche, die zu Sichem steht. (Josua 24.26) 7 Da das angesagt ward dem Jotham, ging er hin und trat auf die Höhe des Berges Garizim und hob auf seine Stimme, rief und sprach zu ihnen: Hört mich, ihr Männer zu Sichem, daß euch Gott auch höre!
8 Die Bäume gingen hin, daß sie einen König über sich salbten, und sprachen zu dem Ölbaum: Sei unser König!
9 Aber der Ölbaum antwortete ihnen: Soll ich meine Fettigkeit lassen, die beide, Götter und Menschen, an mir preisen, und hingehen, daß ich schwebe über den Bäumen? 10 Da sprachen die Bäume zum Feigenbaum: Komm du und sei unser König! 11 Aber der Feigenbaum sprach zu ihnen: Soll ich meine Süßigkeit und meine gute Frucht lassen und hingehen, daß ich über den Bäumen schwebe? 12 Da sprachen die Bäume zum Weinstock: Komm du und sei unser König! 13 Aber der Weinstock sprach zu ihnen: Soll ich meinen Most lassen, der Götter und Menschen fröhlich macht, und hingehen, daß ich über den Bäumen schwebe? 14 Da sprachen die Bäume zum Dornbusch: Komm du und sei unser König! (2. Könige 14.9) 15 Und der Dornbusch sprach zu den Bäumen: Ist's wahr, daß ihr mich zum König salbt über euch, so kommt und vertraut euch unter meinen Schatten; wo nicht, so gehe Feuer aus dem Dornbusch und verzehre die Zedern Libanons. 16 Habt ihr nun recht und redlich getan, daß ihr Abimelech zum König gemacht habt; und habt ihr wohl getan an Jerubbaal und an seinem Hause und habt ihm getan, wie er um euch verdient hat
17 (denn mein Vater hat gestritten um euretwillen und seine Seele dahingeworfen von sich, daß er euch errettete von der Midianiter Hand; 18 und ihr lehnt euch auf heute wider meines Vaters Haus und erwürgt seine Kinder, siebzig Mann, auf einem Stein und macht euch Abimelech, seiner Magd Sohn, zum König über die Männer zu Sichem, weil er euer Bruder ist); 19 und habt ihr nun recht und redlich gehandelt an Jerubbaal und an seinem Hause an diesem Tage: so seid fröhlich über Abimelech und er sei fröhlich über euch; 20 wo nicht, so gehe Feuer aus von Abimelech und verzehre die Männer zu Sichem und das Haus Millo, und gehe auch Feuer aus von den Männern zu Sichem und vom Haus Millo und verzehre Abimelech. (Richter 9.57) 21 Und Jotham floh vor seinem Bruder Abimelech und entwich und ging gen Beer und wohnte daselbst. 22 Als nun Abimelech drei Jahre über Israel geherrscht hatte,
23 sandte Gott einen bösen Willen zwischen Abimelech und den Männern zu Sichem. Und die Männer zu Sichem wurden Abimelech untreu, 24 auf daß der Frevel, an den siebzig Söhnen Jerubbaals begangen, und ihr Blut käme auf Abimelech, ihren Bruder, der sie erwürgt hatte, und auf die Männer zu Sichem, die ihm seine Hand dazu gestärkt hatten, daß er seine Brüder erwürgte. (Richter 9.5) 25 Und die Männer zu Sichem stellten einen Hinterhalt auf den Spitzen der Berge und beraubten alle, die auf der Straße zu ihnen wandelten. Und es ward Abimelech angesagt. 26 Es kam aber Gaal, der Sohn Ebeds, und seine Brüder und zogen zu Sichem ein. Und die Männer von Sichem verließen sich auf ihn
27 und zogen heraus aufs Feld und lasen ab ihre Weinberge und kelterten und machten einen Tanz und gingen in ihres Gottes Haus und aßen und tranken und fluchten dem Abimelech. 28 Und Gaal, der Sohn Ebeds, sprach: Wer ist Abimelech, und was ist Sichem, daß wir ihm dienen sollten? Ist er nicht Jerubbaals Sohn und hat Sebul, seinen Knecht, hergesetzt? Dienet den Leuten Hemors, des Vaters Sichems! Warum sollten wir jenen dienen? (1. Mose 34.2) 29 Wollte Gott, das Volk wäre unter meiner Hand, daß ich Abimelech vertriebe! Und es ward Abimelech gesagt: Mehre dein Heer und zieh aus! 30 Denn Sebul, der Oberste in der Stadt, da er die Worte Gaals, des Sohnes Ebeds, hörte, ergrimmte er in seinem Zorn
31 und sandte Botschaft zu Abimelech heimlich und ließ ihm sagen: Siehe, Gaal, der Sohn Ebeds, und seine Brüder sind gen Sichem gekommen und machen dir die Stadt aufrührerisch. 32 So mache dich nun auf bei der Nacht, du und dein Volk, das bei dir ist, und mache einen Hinterhalt auf sie im Felde. 33 Und des Morgens, wenn die Sonne aufgeht, so mache dich früh auf und überfalle die Stadt. Und wo er und das Volk, das bei ihm ist, zu dir hinauszieht, so tue mit ihm, wie es deine Hand findet. 34 Abimelech stand auf bei der Nacht und alles Volk, das bei ihm war, und hielt auf Sichem mit vier Haufen.
35 Und Gaal, der Sohn Ebeds, zog heraus und trat vor die Tür an der Stadt Tor. Aber Abimelech machte sich auf aus dem Hinterhalt samt dem Volk, das mit ihm war. 36 Da nun Gaal das Volk sah, sprach er zu Sebul: Siehe, da kommt ein Volk von der Höhe des Gebirges hernieder. Sebul aber sprach zu Ihm: Du siehst die Schatten der Berge für Leute an. 37 Gaal redete noch mehr und sprach: Siehe, ein Volk kommt hernieder aus der Mitte des Landes, und ein Haufe kommt auf dem Wege zur Zaubereiche. 38 Da sprach Sebul zu ihm: Wo ist nun hier dein Maul, das da sagte: Wer ist Abimelech, daß wir ihm dienen sollten? Ist das nicht das Volk, das du verachtet hast? Zieh nun aus und streite mit ihm! 39 Gaal zog aus vor den Männern zu Sichem her und stritt mit Abimelech.
40 Aber Abimelech jagte ihn, daß er floh vor ihm; und fielen viel Erschlagene bis an die Tür des Tors. 41 Und Abimelech blieb zu Aruma. Sebul aber verjagte den Gaal und seine Brüder, die zu Sichem nicht durften bleiben. 42 Am Morgen aber ging das Volk heraus aufs Feld. Da das Abimelech ward angesagt,
43 nahm er das Kriegsvolk und teilte es in drei Haufen und machte einen Hinterhalt auf sie im Felde. Als er nun sah, daß das Volk aus der Stadt ging, erhob er sich über sie und schlug sie. 44 Abimelech aber und die Haufen, die bei ihm waren, überfielen sie und traten an die Tür des Stadttors; und zwei der Haufen überfielen alle, die auf dem Felde waren, und schlugen sie. 45 Da stritt Abimelech wider die Stadt denselben Tag und gewann sie und erwürgte das Volk, das darin war, und zerbrach die Stadt und säte Salz darauf. 46 Da das hörten alle Männer des Turms zu Sichem, gingen sie in die Festung des Hauses des Gottes Berith. (Richter 8.33) (Richter 9.4)
47 Da das Abimelech hörte, daß sich alle Männer des Turms zu Sichem versammelt hatten, 48 ging er auf den Berg Zalmon mit allem seinem Volk, das bei ihm war und nahm eine Axt in seine Hand und hieb einen Ast von den Bäumen und legte ihn auf seine Achsel und sprach zu allem Volk, das mit ihm war: Was ihr gesehen habt, daß ich tue, das tut auch ihr eilend wie ich. 49 Da hieb alles Volk ein jeglicher einen Ast ab und folgten Abimelech nach und legten sie an die Festung und steckten's an mit Feuer, daß auch alle Männer des Turms zu Sichem starben, bei tausend Mann und Weib.

Abimelechs Ende

50 Abimelech aber zog gen Thebez und belagerte es und gewann es.
51 Es war aber ein starker Turm mitten in der Stadt. Auf den flohen alle Männer und Weiber und alle Bürger der Stadt und schlossen hinter sich zu und stiegen auf das Dach des Turms. 52 Da kam Abimelech zum Turm und stritt dawider und nahte sich zur Tür des Turms, daß er ihn mit Feuer verbrannte.
53 Aber ein Weib warf einen Mühlstein Abimelech auf den Kopf und zerbrach ihm den Schädel. 54 Da rief Abimelech eilend dem Diener, der seine Waffen trug, und sprach zu ihm: Zieh dein Schwert aus und töte mich, daß man nicht von mir sage: Ein Weib hat ihn erwürgt. Da durchstach ihn sein Diener, und er starb. (1. Samuel 31.4) 55 Da aber die Israeliten, die mit ihm waren, sahen, daß Abimelech tot war, ging ein jeglicher an seinen Ort. 56 Also bezahlte Gott Abimelech das Übel, das er an seinem Vater getan hatte, da er seine siebzig Brüder erwürgte; (Richter 9.5) 57 desgleichen alles Übel der Männer Sichems vergalt ihnen Gott auf ihren Kopf, und es kam über sie der Fluch Jothams, des Sohnes Serubbaals. (Richter 9.20)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.