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Richter - Kapitel 21

Israel verhilft Benjamin zu Frauen

1 Aber die Männer Israels hatten zu Mizpa geschworen und gesagt: Niemand soll seine Tochter den Benjaminitern zum Weib geben. (Richter 20.1) (Richter 21.7) (Richter 21.18) 2 Und das Volk kam gen Beth-El und blieb da bis zum Abend vor Gott, und sie hoben auf ihre Stimme und weinten sehr (Richter 20.18) 3 und sprachen: O HERR, Gott von Israel, warum ist das geschehen in Israel, daß heute Israel um einen Stamm kleiner geworden ist? 4 Des andern Morgens machte sich das Volk früh auf und baute da einen Altar und opferte Brandopfer und Dankopfer.
5 Und die Kinder Israel sprachen: Wer ist irgend von den Stämmen Israels, der nicht mit der Gemeinde ist heraufgekommen zum HERRN? Denn es war ein großer Eid geschehen, daß, wer nicht hinaufkäme zum HERRN gen Mizpa, der sollte des Todes sterben. (Richter 20.1) 6 Und es reute die Kinder Israel über Benjamin, ihre Brüder, und sie sprachen: Heute ist ein Stamm von Israel abgebrochen. 7 Wie wollen wir ihnen tun, daß die Übriggebliebenen Weiber kriegen? Denn wir haben geschworen bei dem HERRN, daß wir ihnen von unsern Töchtern nicht Weiber geben. (Richter 21.1) 8 Und sprachen: Wer ist irgend von den Stämmen Israels, die nicht hinaufgekommen sind zum HERRN gen Mizpa? Und siehe, da war im Lager der Gemeinde niemand gewesen von Jabes in Gilead. 9 Denn sie zählten das Volk, und siehe, da war kein Bürger da von Jabes in Gilead. 10 Da sandte die Gemeinde zwölftausend Mann dahin von streitbaren Männern und geboten ihnen und sprachen: Geht hin und schlagt mit der Schärfe des Schwerts die Bürger zu Jabes in Gilead mit Weib und Kind.
11 Doch also sollt ihr tun: alles, was männlich ist, und alle Weiber, die beim Mann gelegen haben, verbannt. (4. Mose 21.2) (4. Mose 31.17) 12 Und sie fanden bei den Bürgern zu Jabes in Gilead vierhundert Dirnen, die Jungfrauen waren und bei keinem Mann gelegen hatten; die brachten sie ins Lager gen Silo, das da liegt im Lande Kanaan. 13 Da sandte die ganze Gemeinde hin und ließ reden mit den Kindern Benjamin, die im Fels Rimmon waren, und sagten ihnen Frieden zu. (Richter 20.47) 14 Also kamen die Kinder Benjamin wieder zu der Zeit. Und sie gaben ihnen die Weiber, die sie hatten erhalten von den Weibern zu Jabes in Gilead; aber es waren ihrer nicht genug für sie. 15 Da reute es das Volk über Benjamin, daß der HERR einen Riß gemacht hatte in den Stämmen Israels.
16 Und die Ältesten der Gemeinde sprachen: Was wollen wir tun, daß die Übriggebliebenen Weiber kriegen? Denn die Weiber in Benjamin sind vertilgt. 17 Und sie sprachen: Die übrigen von Benjamin müssen ja ihr Erbe behalten, daß nicht ein Stamm ausgetilgt werde von Israel. 18 Und wir können ihnen unsre Töchter nicht zu Weibern geben; denn die Kinder Israel haben geschworen und gesagt: Verflucht sei, wer den Benjaminitern ein Weib gibt! (Richter 21.1) (Richter 21.7) 19 Und sie sprachen: Siehe, es ist ein Jahrfest des HERRN zu Silo, das mitternachtwärts liegt von Beth-El, gegen der Sonne Aufgang von der Straße, da man hinaufgeht von Beth-El gen Sichem, und mittagswärts liegt von Lebona. 20 Und sie geboten den Kindern Benjamin und sprachen: Gehet hin und lauert in den Weinbergen. 21 Wenn ihr dann seht, daß die Töchter Silos heraus mit Reigen zum Tanz gehen, so fahret hervor aus den Weinbergen und nehme ein jeglicher sich ein Weib von den Töchtern Silos und gehet hin ins Land Benjamin. 22 Wenn aber ihre Väter oder Brüder kommen, mit uns zu rechten, wollen wir zu ihnen sagen: Gönnt sie uns; denn wir hatten nicht für jeden ein Weib genommen im Streit. Auch habt nicht ihr sie ihnen gegeben; sonst wäret ihr jetzt schuldig. 23 Die Kinder Benjamin taten also und nahmen Weiber nach ihrer Zahl von den Reigen, die sie raubten, und zogen hin und wohnten in ihrem Erbteil und bauten die Städte und wohnten darin. 24 Auch die Kinder Israel machten sich von dannen zu der Zeit, ein jeglicher zu seinem Stamm und zu seinem Geschlecht, und zogen von da aus, ein jeglicher zu seinem Erbteil.
25 Zu der Zeit war kein König in Israel; ein jeglicher tat, was ihn recht deuchte. (Richter 17.6)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)