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Richter - Kapitel 20

Strafgericht am Stamm Benjamin

1 Da zogen die Kinder Israel aus und versammelten sich zuhauf wie ein Mann, von Dan bis gen Beer-Seba und vom Lande Gilead zu dem HERRN gen Mizpa; (Richter 11.11) (1. Samuel 7.5) 2 und traten zuhauf die Obersten des ganzen Volks aller Stämme Israels in der Gemeinde Gottes, vierhundertausend Mann zu Fuß, die das Schwert auszogen. 3 Aber die Kinder Benjamin hörten, daß die Kinder Israel hinauf gen Mizpa gezogen waren. Und die Kinder Israel sprachen: Sagt, wie ist das Übel zugegangen? 4 Da antwortete der Levit, des Weibes Mann, die erwürgt war, und sprach: Ich kam gen Gibea in Benjamin mit meinem Kebsweibe, über Nacht dazubleiben. (Richter 19.15) 5 Da machten sich wider mich auf die Bürger zu Gibea und umgaben mich im Hause des Nachts und gedachten, mich zu erwürgen; und haben mein Kebsweib geschändet, daß sie gestorben ist. 6 Da faßte ich mein Kebsweib und zerstückte es und sandte es in alle Felder des Erbes Israels; denn sie haben einen Mutwillen und eine Torheit getan in Israel. 7 Siehe, da seid ihr Kinder Israel alle; schafft euch Rat und tut hierzu! 8 Da machte sich alles Volk auf wie ein Mann und sprach: Es soll niemand in seine Hütte gehen noch in sein Haus kehren;
9 sondern das wollen wir jetzt tun wider Gibea: 10 laßt uns losen und nehmen zehn Mann von hundert, und hundert von tausend, und tausend von zehntausend aus allen Stämmen Israels, daß sie Speise nehmen für das Volk, daß es komme und tue mit Gibea-Benjamin nach all seiner Torheit, die es in Israel getan hat. 11 Also versammelten sich zu der Stadt alle Männer Israels, wie ein Mann verbunden. 12 Und die Stämme Israels sandten Männer zu allen Geschlechtern Benjamins und ließen ihnen sagen: Was ist das für eine Bosheit, die bei euch geschehen ist?
13 So gebt nun her die Männer, die bösen Buben zu Gibea, daß wir sie töten und das Übel aus Israel tun! Aber die Kinder Benjamin wollten nicht gehorchen der Stimme ihrer Brüder, der Kinder Israel; 14 sondern versammelten sich aus den Städten gen Gibea, auszuziehen in den Streit wider die Kinder Israel. 15 Und wurden des Tages gezählt der Kinder Benjamin aus den Städten sechsundzwanzigtausend Mann, die das Schwert auszogen, ohne die Bürger zu Gibea, deren wurden siebenhundert gezählt, auserlesene Männer. 16 Und unter allem diesem Volk waren siebenhundert Mann auserlesen, die links waren und konnten mit der Schleuder ein Haar treffen, daß sie nicht fehlten. 17 Aber derer von Israel (ohne die von Benjamin) wurden gezählt vierhunderttausend Mann, die das Schwert führten, und alle streitbare Männer. 18 Die machten sich auf und zogen hinauf gen Beth-el und fragten Gott und sprachen: Wer soll vor uns hinaufziehen, den Streit anzufangen mit den Kindern Benjamin? Der HERR sprach: Juda soll anfangen. (Richter 1.1-2) (Richter 20.26-27) (Richter 21.2) 19 Also machten sich die Kinder Israel des Morgens auf und lagerten sich vor Gibea.
20 Und ein jeder Mann von Israel ging heraus, zu streiten mit Benjamin, und schickten sich, zu streiten wider Gibea. 21 Da fielen die Kinder Benjamin heraus aus Gibea und schlugen des Tages unter Israel zweiundzwanzigtausend zu Boden. 22 Aber das Volk der Männer von Israel ermannte sich und stellte sich auf, noch weiter zu streiten am selben Ort, da sie sich des vorigen Tages gestellt hatten. 23 Und die Kinder Israel zogen hinauf und weinten vor dem HERRN bis an den Abend und fragten den HERRN und sprachen: Sollen wir wieder nahen, zu streiten mit den Kindern Benjamin, unsern Brüdern? Der HERR sprach: Zieht hinauf zu ihnen! 24 Und da die Kinder Israel sich machten an die Kinder Benjamin des andern Tages, 25 fielen die Benjaminiter heraus aus Gibea ihnen entgegen desselben Tages und schlugen von den Kindern Israel noch achtzehntausend zu Boden, die alle das Schwert führten. (1. Mose 49.27) 26 Da zogen alle Kinder Israel hinauf und alles Volk und kamen gen Beth-El und weinten und blieben daselbst vor dem HERRN und fasteten den Tag bis zum Abend und opferten Brandopfer und Dankopfer vor dem HERRN. (Richter 20.18)
27 Und die Kinder Israel fragten den HERRN (es war aber daselbst die Lade des Bundes Gottes zu der Zeit, 28 und Pinehas, der Sohn Eleasars, Aarons Sohns, stand vor ihm zu der Zeit) und sprachen: Sollen wir weiter ausziehen, zu streiten mit den Kindern Benjamin, unsern Brüdern, oder sollen wir ablassen? Der HERR sprach: Zieht hinauf; morgen will ich sie in eure Hände geben. (Josua 22.13) 29 Und die Kinder Israel stellten einen Hinterhalt auf Gibea umher.
30 Und zogen also die Kinder Israel hinauf des dritten Tages gegen die Kinder Benjamin und stellten sich wider Gibea wie zuvor zweimal. 31 Da fuhren die Kinder Benjamin heraus, dem Volk entgegen, und wurden losgerissen von der Stadt und fingen an zu schlagen und zu verwunden etliche vom Volk, wie zuvor zweimal, im Felde auf zwei Straßen, deren eine gen Beth-El, die andere gen Gibea geht, bei dreißig Mann in Israel. 32 Da gedachten die Kinder Benjamin: Sie sind geschlagen vor uns wie vorhin. Aber die Kinder Israel sprachen: Laßt uns fliehen, daß wir sie von der Stadt reißen auf die Straßen! 33 Da machten sich auf alle Männer von Israel von ihrem Ort und stellten sich zu Baal-Thamar. Und der Hinterhalt Israels brach hervor an seinem Ort, von der Höhle Geba, 34 und kamen gen Gibea zehntausend Mann, auserlesen aus ganz Israel, daß der Streit hart ward; sie aber wußten nicht, daß sie das Unglück treffen würde. 35 Also schlug der HERR den Benjamin vor den Kindern Israel, daß die Kinder Israel auf den Tag verderbten fünfundzwanzigtausend und hundert Mann in Benjamin, die alle das Schwert führten. 36 Denn da die Kinder Benjamin sahen, daß sie geschlagen waren, gaben ihnen die Männer Israels Raum; denn sie verließen sich auf den Hinterhalt, den sie bei Gibea aufgestellt hatten.
37 Und der Hinterhalt eilte auch und brach hervor auf Gibea zu und zog hinan und schlug die ganze Stadt mit der Schärfe des Schwerts. 38 Sie hatten aber abgeredet miteinander, die Männer von Israel und der Hinterhalt, mit dem Schwert über sie zu fallen, wenn der Rauch aus der Stadt sich erhöbe. 39 Da nun die Männer von Israel sich wandten im Streit und Benjamin anfing zu schlagen und verwundeten in Israel bei dreißig Mann und gedachten: Sie sind vor uns geschlagen wie im vorigen Streit, 40 da fing an sich zu erheben von der Stadt ein Rauch stracks über sich. Und Benjamin wandte sich hinter sich, und siehe, da ging die Stadt ganz auf gen Himmel. 41 Und die Männer von Israel wandten sich auch um. Da erschraken die Männer Benjamins; denn sie sahen, daß sie das Unglück treffen wollte. 42 Und wandten sich von den Männern Israels auf den Weg zur Wüste; aber der Streit folgte ihnen nach, und die von den Städten hineingekommen waren, die verderbten sie drinnen. 43 Und sie umringten Benjamin und jagten ihn bis gen Menuha und zertraten sie bis vor Gibea gegen der Sonne Aufgang. 44 Und es fielen von Benjamin achtzehntausend Mann, die alle streitbare Männer waren. 45 Da wandten sie sich und flohen zu der Wüste, an den Fels Rimmon; aber auf derselben Straße schlugen sie fünftausend Mann und folgten ihnen hintennach bis gen Gideom und schlugen ihrer zweitausend.
46 Und also fielen des Tages von Benjamin fünfundzwanzigtausend Mann, die das Schwert führten und alle streitbare Männer waren. 47 Nur sechshundert Mann wandten sich und flohen zur Wüste, zum Fels Rimmon, und blieben im Fels Rimmon, vier Monate. (Richter 21.13) 48 Und die Männer Israels kamen wieder zu den Kindern Benjamin und schlugen mit der Schärfe des Schwerts die in der Stadt, Leute und Vieh und alles, was man fand; und alle Städte, die man fand, verbrannte man mit Feuer.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.