zurückEinzelansichtvor

Richter - Kapitel 20

Strafgericht am Stamm Benjamin

1 Da zogen die Kinder Israel aus und versammelten sich zuhauf wie ein Mann, von Dan bis gen Beer-Seba und vom Lande Gilead zu dem HERRN gen Mizpa; (Richter 11.11) (1. Samuel 7.5) 2 und traten zuhauf die Obersten des ganzen Volks aller Stämme Israels in der Gemeinde Gottes, vierhundertausend Mann zu Fuß, die das Schwert auszogen. 3 Aber die Kinder Benjamin hörten, daß die Kinder Israel hinauf gen Mizpa gezogen waren. Und die Kinder Israel sprachen: Sagt, wie ist das Übel zugegangen? 4 Da antwortete der Levit, des Weibes Mann, die erwürgt war, und sprach: Ich kam gen Gibea in Benjamin mit meinem Kebsweibe, über Nacht dazubleiben. (Richter 19.15) 5 Da machten sich wider mich auf die Bürger zu Gibea und umgaben mich im Hause des Nachts und gedachten, mich zu erwürgen; und haben mein Kebsweib geschändet, daß sie gestorben ist. 6 Da faßte ich mein Kebsweib und zerstückte es und sandte es in alle Felder des Erbes Israels; denn sie haben einen Mutwillen und eine Torheit getan in Israel. 7 Siehe, da seid ihr Kinder Israel alle; schafft euch Rat und tut hierzu! 8 Da machte sich alles Volk auf wie ein Mann und sprach: Es soll niemand in seine Hütte gehen noch in sein Haus kehren;
9 sondern das wollen wir jetzt tun wider Gibea: 10 laßt uns losen und nehmen zehn Mann von hundert, und hundert von tausend, und tausend von zehntausend aus allen Stämmen Israels, daß sie Speise nehmen für das Volk, daß es komme und tue mit Gibea-Benjamin nach all seiner Torheit, die es in Israel getan hat. 11 Also versammelten sich zu der Stadt alle Männer Israels, wie ein Mann verbunden. 12 Und die Stämme Israels sandten Männer zu allen Geschlechtern Benjamins und ließen ihnen sagen: Was ist das für eine Bosheit, die bei euch geschehen ist?
13 So gebt nun her die Männer, die bösen Buben zu Gibea, daß wir sie töten und das Übel aus Israel tun! Aber die Kinder Benjamin wollten nicht gehorchen der Stimme ihrer Brüder, der Kinder Israel; 14 sondern versammelten sich aus den Städten gen Gibea, auszuziehen in den Streit wider die Kinder Israel. 15 Und wurden des Tages gezählt der Kinder Benjamin aus den Städten sechsundzwanzigtausend Mann, die das Schwert auszogen, ohne die Bürger zu Gibea, deren wurden siebenhundert gezählt, auserlesene Männer. 16 Und unter allem diesem Volk waren siebenhundert Mann auserlesen, die links waren und konnten mit der Schleuder ein Haar treffen, daß sie nicht fehlten. 17 Aber derer von Israel (ohne die von Benjamin) wurden gezählt vierhunderttausend Mann, die das Schwert führten, und alle streitbare Männer. 18 Die machten sich auf und zogen hinauf gen Beth-el und fragten Gott und sprachen: Wer soll vor uns hinaufziehen, den Streit anzufangen mit den Kindern Benjamin? Der HERR sprach: Juda soll anfangen. (Richter 1.1-2) (Richter 20.26-27) (Richter 21.2) 19 Also machten sich die Kinder Israel des Morgens auf und lagerten sich vor Gibea.
20 Und ein jeder Mann von Israel ging heraus, zu streiten mit Benjamin, und schickten sich, zu streiten wider Gibea. 21 Da fielen die Kinder Benjamin heraus aus Gibea und schlugen des Tages unter Israel zweiundzwanzigtausend zu Boden. 22 Aber das Volk der Männer von Israel ermannte sich und stellte sich auf, noch weiter zu streiten am selben Ort, da sie sich des vorigen Tages gestellt hatten. 23 Und die Kinder Israel zogen hinauf und weinten vor dem HERRN bis an den Abend und fragten den HERRN und sprachen: Sollen wir wieder nahen, zu streiten mit den Kindern Benjamin, unsern Brüdern? Der HERR sprach: Zieht hinauf zu ihnen! 24 Und da die Kinder Israel sich machten an die Kinder Benjamin des andern Tages, 25 fielen die Benjaminiter heraus aus Gibea ihnen entgegen desselben Tages und schlugen von den Kindern Israel noch achtzehntausend zu Boden, die alle das Schwert führten. (1. Mose 49.27) 26 Da zogen alle Kinder Israel hinauf und alles Volk und kamen gen Beth-El und weinten und blieben daselbst vor dem HERRN und fasteten den Tag bis zum Abend und opferten Brandopfer und Dankopfer vor dem HERRN. (Richter 20.18)
27 Und die Kinder Israel fragten den HERRN (es war aber daselbst die Lade des Bundes Gottes zu der Zeit, 28 und Pinehas, der Sohn Eleasars, Aarons Sohns, stand vor ihm zu der Zeit) und sprachen: Sollen wir weiter ausziehen, zu streiten mit den Kindern Benjamin, unsern Brüdern, oder sollen wir ablassen? Der HERR sprach: Zieht hinauf; morgen will ich sie in eure Hände geben. (Josua 22.13) 29 Und die Kinder Israel stellten einen Hinterhalt auf Gibea umher.
30 Und zogen also die Kinder Israel hinauf des dritten Tages gegen die Kinder Benjamin und stellten sich wider Gibea wie zuvor zweimal. 31 Da fuhren die Kinder Benjamin heraus, dem Volk entgegen, und wurden losgerissen von der Stadt und fingen an zu schlagen und zu verwunden etliche vom Volk, wie zuvor zweimal, im Felde auf zwei Straßen, deren eine gen Beth-El, die andere gen Gibea geht, bei dreißig Mann in Israel. 32 Da gedachten die Kinder Benjamin: Sie sind geschlagen vor uns wie vorhin. Aber die Kinder Israel sprachen: Laßt uns fliehen, daß wir sie von der Stadt reißen auf die Straßen! 33 Da machten sich auf alle Männer von Israel von ihrem Ort und stellten sich zu Baal-Thamar. Und der Hinterhalt Israels brach hervor an seinem Ort, von der Höhle Geba, 34 und kamen gen Gibea zehntausend Mann, auserlesen aus ganz Israel, daß der Streit hart ward; sie aber wußten nicht, daß sie das Unglück treffen würde. 35 Also schlug der HERR den Benjamin vor den Kindern Israel, daß die Kinder Israel auf den Tag verderbten fünfundzwanzigtausend und hundert Mann in Benjamin, die alle das Schwert führten. 36 Denn da die Kinder Benjamin sahen, daß sie geschlagen waren, gaben ihnen die Männer Israels Raum; denn sie verließen sich auf den Hinterhalt, den sie bei Gibea aufgestellt hatten.
37 Und der Hinterhalt eilte auch und brach hervor auf Gibea zu und zog hinan und schlug die ganze Stadt mit der Schärfe des Schwerts. 38 Sie hatten aber abgeredet miteinander, die Männer von Israel und der Hinterhalt, mit dem Schwert über sie zu fallen, wenn der Rauch aus der Stadt sich erhöbe. 39 Da nun die Männer von Israel sich wandten im Streit und Benjamin anfing zu schlagen und verwundeten in Israel bei dreißig Mann und gedachten: Sie sind vor uns geschlagen wie im vorigen Streit, 40 da fing an sich zu erheben von der Stadt ein Rauch stracks über sich. Und Benjamin wandte sich hinter sich, und siehe, da ging die Stadt ganz auf gen Himmel. 41 Und die Männer von Israel wandten sich auch um. Da erschraken die Männer Benjamins; denn sie sahen, daß sie das Unglück treffen wollte. 42 Und wandten sich von den Männern Israels auf den Weg zur Wüste; aber der Streit folgte ihnen nach, und die von den Städten hineingekommen waren, die verderbten sie drinnen. 43 Und sie umringten Benjamin und jagten ihn bis gen Menuha und zertraten sie bis vor Gibea gegen der Sonne Aufgang. 44 Und es fielen von Benjamin achtzehntausend Mann, die alle streitbare Männer waren. 45 Da wandten sie sich und flohen zu der Wüste, an den Fels Rimmon; aber auf derselben Straße schlugen sie fünftausend Mann und folgten ihnen hintennach bis gen Gideom und schlugen ihrer zweitausend.
46 Und also fielen des Tages von Benjamin fünfundzwanzigtausend Mann, die das Schwert führten und alle streitbare Männer waren. 47 Nur sechshundert Mann wandten sich und flohen zur Wüste, zum Fels Rimmon, und blieben im Fels Rimmon, vier Monate. (Richter 21.13) 48 Und die Männer Israels kamen wieder zu den Kindern Benjamin und schlugen mit der Schärfe des Schwerts die in der Stadt, Leute und Vieh und alles, was man fand; und alle Städte, die man fand, verbrannte man mit Feuer.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.