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Richter - Kapitel 18

Der Stamm Dan gewinnt Wohnsitz und Heiligtum

1 Zu der Zeit war kein König in Israel. Und der Stamm der Daniter suchte sich ein Erbteil, da sie wohnen möchten; denn es war bis auf den Tag noch kein Erbe auf sie gefallen unter den Stämmen Israels. (Richter 1.34) (Richter 17.6) 2 Und die Kinder Dan sandten aus ihren Geschlechtern von ihren Enden fünf streitbare Männer von Zora und Esthaol, das Land zu erkunden und zu erforschen, und sprachen zu ihnen: Ziehet hin und erforschet das Land. Und sie kamen auf das Gebirge Ephraim ans Haus Michas und blieben über Nacht daselbst. (Richter 13.25) 3 Und da sie bei dem Gesinde Michas waren, erkannten sie die Stimme des Jünglings, des Leviten; und sie wichen von ihrem Weg dahin und sprachen zu ihm: Wer hat dich hierhergebracht? Was machst du da? Und was hast du hier? (Richter 17.7)
4 Er antwortete ihnen: So und so hat Micha an mir getan und hat mich gedingt, daß ich sein Priester sei. 5 Sie sprachen zu ihm: Frage doch Gott, daß wir erfahren, ob unser Weg, den wir wandeln, auch wohl geraten werde. 6 Der Priester antwortete ihnen: Ziehet hin mit Frieden; euer Weg, den ihr ziehet, ist recht vor dem HERRN. 7 Da gingen die fünf Männer hin und kamen gen Lais und sahen das Volk, das darin war, sicher wohnen auf die Weise wie die Sidonier, still und sicher; und war niemand, der ihnen Leid täte im Land oder Herr über sie wäre, und waren ferne von den Sidoniern und hatten nichts mit Leuten zu tun. 8 Und sie kamen zu ihren Brüdern gen Zora und Esthaol; und ihre Brüder sprachen zu ihnen: Wie steht's mit euch?
9 Sie sprachen: Auf, laßt uns zu ihnen hinaufziehen! denn wir haben das Land besehen, das ist sehr gut. Darum eilt und seid nicht faul zu ziehen, daß ihr kommt, das Land einzunehmen. 10 Wenn ihr kommt, werdet ihr zu einem sichern Volke kommen, und das Land ist weit und breit; denn Gott hat's in eure Hände gegeben, einen solchen Ort, da nichts gebricht an alle dem, was auf Erden ist. 11 Da zogen von da aus den Geschlechtern Dan von Zora und Esthaol sechshundert Mann, gerüstet mit ihren Waffen zum Streit,
12 und zogen hinauf und lagerten sich zu Kirjath-Jearim in Juda. Daher nannten sie die Stätte das Lager Dan bis auf diesen Tag, das hinter Kirjath-Jearim liegt. 13 Und von da gingen sie auf das Gebirge Ephraim und kamen zum Hause Michas. (Richter 17.1) 14 Da antworteten die fünf Männer, die ausgegangen waren, das Land Lais zu erkunden, und sprachen zu ihren Brüdern: Wißt ihr auch, daß in diesen Häusern ein Leibrock, Hausgötzen, Bildnis und Abgott sind? Nun möget ihr denken, was euch zu tun ist. (Richter 17.4-5) 15 Sie kehrten da ein und kamen an das Haus des Jünglings, des Leviten, in Michas Haus und grüßten ihn freundlich.
16 Aber die sechshundert Gerüsteten mit ihren Waffen, die von den Kindern Dan waren, standen vor dem Tor. 17 Und die fünf Männer, die das Land zu erkunden ausgezogen waren, gingen hinauf und kamen dahin und nahmen das Bild, den Leibrock, die Hausgötzen und den Abgott. Dieweil stand der Priester vor dem Tor bei den sechshundert Gerüsteten mit ihren Waffen. 18 Als nun jene ins Haus Michas gekommen waren und nahmen das Bild, den Leibrock, die Hausgötzen und den Abgott, sprach der Priester zu ihnen: Was macht ihr? 19 Sie antworteten ihm: Schweige und halte das Maul zu und ziehe mit uns, daß du unser Vater und Priester seist. Ist dir's besser, daß du in des einen Mannes Haus Priester seist oder unter einem ganzen Stamm und Geschlecht in Israel? 20 Das gefiel dem Priester wohl, und er nahm den Leibrock, die Hausgötzen und das Bild und kam mit unter das Volk. 21 Und da sie sich wandten und hinzogen, schickten sie die Kindlein und das Vieh und was sie Köstliches hatten, vor sich her.
22 Da sie nun fern von Michas Haus kamen, wurden die Männer zuhauf gerufen, die in den Häusern waren bei Michas Haus, und folgten den Kindern Dan nach und riefen den Kindern Dan. 23 Sie aber wandten ihr Antlitz um und sprachen zu Micha: was ist dir, daß du also zuhauf kommst? 24 Er antwortete: Ihr habt meine Götter genommen, die ich gemacht hatte, und den Priester und ziehet hin; und was habe ich nun mehr? Und ihr fragt noch, was mir fehle? 25 Aber die Kinder Dan sprachen zu ihm: Laß deine Stimme nicht hören bei uns, daß nicht auf dich stoßen zornige Leute und deine Seele und deines Hauses Seele nicht hingerafft werde! 26 Also gingen die Kinder Dan ihres Weges. Und Micha, da er sah, daß sie ihm zu stark waren, wandte er sich um und kam wieder zu seinem Hause. 27 Sie aber nahmen, was Micha gemacht hatte, und den Priester, den er hatte, und kamen an Lais, an ein stilles, sicheres Volk, und schlugen es mit der Schärfe des Schwerts und verbrannten die Stadt mit Feuer.
28 Und war niemand, der sie errettete; denn sie lag fern von Sidon, und sie hatten mit den Leuten nichts zu schaffen; und sie lag im Grunde, welcher an Beth-Rehob liegt. Da bauten sie die Stadt und wohnten darin 29 und nannten sie Dan nach dem Namen ihres Vaters Dan, der Israel geboren war. (Und die Stadt hieß vorzeiten Lais.) (Josua 19.47) 30 Und die Kinder Dan richteten für sich auf das Bild. Und Jonathan, der Sohn Gersons, des Sohnes Manasses, und seine Söhne waren Priester unter dem Stamm der Daniter bis an die Zeit, da sie aus dem Lande gefangen geführt wurden. (1. Könige 12.29)
31 Also setzten sie unter sich das Bild Michas, das er gemacht hatte, so lange, als das Haus Gottes war zu Silo. (Josua 18.1)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.