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Richter - Kapitel 17

Michas Gottesbild und sein Priester

1 Es war ein Mann auf dem Gebirge Ephraim, mit Namen Micha. 2 Der sprach zu seiner Mutter: Die tausendundhundert Silberlinge, die dir genommen worden sind und derenthalben du den Fluch gesprochen und auch vor meinen Ohren gesagt hast, sieh, das Geld ist bei mir; ich habe es genommen. Da sprach sein Mutter: Gesegnet sei mein Sohn dem HERRN! (3. Mose 5.1) 3 Also gab er seiner Mutter die tausendundhundert Silberlinge wieder. Und seine Mutter sprach: Ich habe das Geld dem HERRN geheiligt von meiner Hand für meinen Sohn, daß man ein Bildnis und einen Abgott machen soll; darum so gebe ich's dir nun wieder. 4 Aber er gab seiner Mutter das Geld wieder. Da nahm seine Mutter zweihundert Silberlinge und tat sie zu dem Goldschmied; der machte ihr ein Bild und einen Abgott, das war darnach im Hause Michas. (Jesaja 40.19) 5 Und der Mann Micha hatte also ein Gotteshaus; und machte einen Leibrock und Hausgötzen und füllte seiner Söhne einem die Hand, daß er sein Priester ward. (Richter 8.27) 6 Zu der Zeit war kein König in Israel, und ein jeglicher tat, was ihn recht deuchte. (Richter 18.1) (Richter 19.1) (Richter 21.25) 7 Es war aber ein Jüngling von Bethlehem-Juda unter dem Geschlecht Juda's, und er war ein Levit und war fremd daselbst. (Richter 18.3)
8 Er zog aus der Stadt Bethlehem-Juda, zu wandern, wo er hin konnte. Und da er aufs Gebirge Ephraim kam zum Hause Michas, daß er seinen Weg ginge, 9 fragte ihn Micha: Wo kommst du her? Er antwortete ihm: Ich bin ein Levit von Bethlehem-Juda und wandere, wo ich hin kann. 10 Micha aber sprach zu ihm: Bleibe bei mir, du sollst mein Vater und mein Priester sein; ich will dir jährlich zehn Silberlinge und deine Kleidung und Nahrung geben. Und der Levit ging hin. 11 Der Levit trat an, zu bleiben bei dem Mann; und er hielt den Jüngling gleich wie einen Sohn. 12 Und Micha füllte dem Leviten die Hand, daß er sein Priester ward, und war also im Haus Michas. 13 Und Micha sprach: Nun weiß ich, daß mir der HERR wird wohltun, weil ich einen Leviten zum Priester habe.

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4. Mose - Kapitel 19

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Das ist die gesetzliche Anordnung, die Jahwe erlassen hat: Sag den Israeliten, dass sie dir eine rote junge Kuh bringen, die ohne Fehler ist, an der sich kein Makel findet und die noch kein Joch getragen hat. (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 Übergebt sie dem Priester Eleasar. Der soll sie vor das Lager führen, und man soll sie dort in seiner Gegenwart schlachten. 4 Dann soll der Priester Eleasar mit dem Finger von ihrem Blut siebenmal etwas in Richtung auf die Vorderseite des Zeltes der Gottesbegegnung hin sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Anschließend soll man die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: Ihr Fell, ihr Fleisch, ihr Blut und den Inhalt ihres Magens soll man verbrennen. 6 In dieses Feuer hinein soll der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesin werfen. (3. Mose 14.6) 7 Dann soll der Priester seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Danach darf er ins Lager zurückgehen. Er wird aber bis zum Abend unrein bleiben. (3. Mose 16.28) 8 Auch derjenige, der die Kuh verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Auch er wird bis zum Abend unrein sein. 9 Jemand, der rein ist, soll dann die Asche der jungen Kuh einsammeln und an einen reinen Platz außerhalb vom Lager bringen. Dort soll die Asche für die Gemeinschaft der Israeliten aufbewahrt werden. Sie ist für das Reinigungswasser bestimmt. Es ist ein Sündopfer. 10 Derjenige, der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, soll seine Kleider waschen. Er wird bis zum Abend unrein sein.Und das soll eine immerwährende Ordnung sein für die Israeliten und die Fremden bei ihnen: 11 Wer einen Toten berührt, den Leichnam eines Menschen, wird für sieben Tage unrein sein. 12 Am dritten Tag soll er sich mit diesem Wasser entsündigen und wird dann am siebten Tag rein sein. Wenn er das nicht tut, wird er auch am siebten Tag nicht rein werden. 13 Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jahwes unrein gemacht. Er soll aus Israel beseitigt werden. Weil das Reinigungswasser nicht auf ihn gesprengt wurde, ist und bleibt er unrein. (3. Mose 15.31) 14 Folgendes Gesetz gilt, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der dieses Zelt betritt, und jeder, der sich darin befindet, wird für sieben Tage unrein sein. 15 Jedes offene Gefäß, auf dem kein Deckel festgebunden ist, wird unrein sein. 16 Und jeder, der auf dem freien Feld einen berührt, der mit dem Schwert erschlagen wurde, oder einen Verstorbenen oder die Knochen eines Menschen oder ein Grab, wird für sieben Tage unrein sein. 17 Um die Unreinheit zu beseitigen, nehmt ihr etwas Asche des verbrannten Sündopfers in ein Gefäß und gießt frisches Wasser darüber. 18 Dann soll ein reiner Mann ein Ysopbüschel in die Hand nehmen, ihn in das Wasser eintauchen und damit das Zelt, die Gefäße und die Menschen, die dort gewesen sind, besprengen, auch die Person, die die Knochen oder den Erschlagenen, den Verstorbenen oder das Grab berührt hat. 19 Ein Reiner soll den Unreinen am dritten und am siebten Tag besprengen und ihn so entsündigen. Dieser soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Am Abend wird er dann rein sein. 20 Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher Mensch muss von der Gemeinschaft beseitigt werden, denn er hat das Heiligtum Jahwes unrein gemacht. Es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden. Er ist unrein. 21 Das soll eine immerwährende Ordnung für sie sein. Auch der, der das Reinigungswasser versprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, ist bis zum Abend unrein. 22 Alles, was ein Unreiner berührt, wird unrein sein, und wer einen Unreinen berührt, wird bis zum Abend unrein sein."