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Psalm - Kapitel 97

Freude am Königtum Gottes

1 Der HERR ist König; des freue sich das Erdreich und seien fröhlich die Inseln, soviel ihrer sind. (Psalm 93.1) 2 Wolken und Dunkel ist um ihn her; Gerechtigkeit und Gericht ist seines Stuhles Festung. (Psalm 89.15) 3 Feuer geht vor ihm her und zündet an umher seine Feinde. (Habakuk 3.3-6) 4 Seine Blitze leuchten auf den Erdboden; das Erdreich siehet's und erschrickt. 5 Die Berge zerschmelzen wie Wachs vor dem HERRN, vor dem Herrscher des ganzen Erdbodens. 6 Die Himmel verkündigen seine Gerechtigkeit, und alle Völker sehen seine Ehre. (Psalm 19.2) 7 Schämen müssen sich alle, die den Bildern dienen und sich der Götzen rühmen. Betet ihn an, alle Götter! (Hebräer 1.6)
8 Zion hört es und ist froh; und die Töchter Juda's sind fröhlich, HERR, über dein Regiment. (Philipper 4.4-5) 9 Denn du, HERR, bist der Höchste in allen Landen; du bist hoch erhöht über alle Götter. (Psalm 96.4) 10 Die ihr den HERRN liebet, hasset das Arge! Der HERR bewahret die Seelen seiner Heiligen; von der Gottlosen Hand wird er sie erretten. (Amos 1.5) (Amos 5.14)
11 Dem Gerechten muß das Licht immer wieder aufgehen und Freude den frommen Herzen. (Psalm 112.4) 12 Ihr Gerechten freuet euch des HERRN und danket ihm und preiset seine Heiligkeit!

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)