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Psalm - Kapitel 96

Der Schöpfer und Richter aller Welt

1 Singet dem HERRN ein neues Lied; singet dem HERRN alle Welt! (Psalm 33.3) 2 Singet dem HERRN und lobet seinen Namen; verkündiget von Tag zu Tage sein Heil! 3 Erzählet unter den Heiden seine Ehre, unter allen Völkern seine Wunder. 4 Denn der HERR ist groß und hoch zu loben, wunderbar über alle Götter. 5 Denn alle Götter der Völker sind Götzen; aber der HERR hat den Himmel gemacht. 6 Es stehet herrlich und prächtig vor ihm und gehet gewaltig und löblich zu in seinem Heiligtum. 7 Ihr Völker, bringet her dem HERRN, bringet her dem HERRN Ehre und Macht.
8 Bringet her dem HERRN die Ehre seines Namens; bringet Geschenke und kommt in seine Vorhöfe! (Psalm 72.10) 9 Betet an den HERRN in heiligem Schmuck; es fürchte ihn alle Welt! 10 Saget unter den Heiden, daß der HERR König sei und habe sein Reich, soweit die Welt ist, bereitet, daß es bleiben soll, und richtet die Völker recht. (Psalm 93.1) 11 Der Himmel freue sich, und die Erde sei fröhlich; das Meer brause und was darinnen ist; (Psalm 98.7-9) (Jesaja 49.13)
12 das Feld sei fröhlich und alles, was darauf ist; und lasset rühmen alle Bäume im Walde 13 vor dem HERRN; denn er kommt, denn er kommt, zu richten das Erdreich. Er wird den Erdboden richten mit Gerechtigkeit und die Völker mit seiner Wahrheit. (Apostelgeschichte 17.31)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)