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Psalm - Kapitel 95

Aufruf zur Anbetung und zum Gehorsam

1 Kommt herzu, laßt uns dem HERRN frohlocken und jauchzen dem Hort unsers Heils! 2 Lasset uns mit Danken vor sein Angesicht kommen und mit Psalmen ihm jauchzen! 3 Denn der HERR ist ein großer Gott und ein großer König über alle Götter. (Psalm 96.4) 4 Denn in seiner Hand ist, was unten in der Erde ist; und die Höhen der Berge sind auch sein. 5 Denn sein ist das Meer, und er hat's gemacht; und seine Hände haben das Trockene bereitet. 6 Kommt, laßt uns anbeten und knieen und niederfallen vor dem HERRN, der uns gemacht hat.
7 Denn er ist unser Gott und wir das Volk seiner Weide und Schafe seiner Hand. Heute, so ihr seine Stimme höret, (Psalm 100.3) (Johannes 20.27-28) (Hebräer 3.7) (Hebräer 4.7) 8 so verstocket euer Herz nicht, wie zu Meriba geschah, wie zu Massa in der Wüste, 9 da mich eure Väter versuchten, mich prüften und sahen mein Werk. (2. Mose 17.2) (2. Mose 17.7) 10 Vierzig Jahre hatte ich Mühe mit diesem Volk und sprach: Es sind Leute, deren Herz immer den Irrweg will und die meine Wege nicht lernen wollen; 11 daß ich schwur in meinem Zorn: Sie sollen nicht zu meiner Ruhe kommen. (4. Mose 14.22-23)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)