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Psalm - Kapitel 92

Freude am Lob Gottes

1 Ein Psalmlied auf den Sabbattag. 2 Das ist ein köstlich Ding, dem HERRN danken, und lobsingen deinem Namen, du Höchster, (Psalm 147.1)
3 des Morgens deine Gnade und des Nachts deine Wahrheit verkündigen 4 auf den zehn Saiten und Psalter, mit Spielen auf der Harfe. (Psalm 33.2) 5 Denn, HERR, du lässest mich fröhlich singen von deinen Werken, und ich rühme die Geschäfte deiner Hände. 6 HERR, wie sind deine Werke so groß! Deine Gedanken sind so sehr tief. (Psalm 104.24) (Jesaja 55.9)
7 Ein Törichter glaubt das nicht, und ein Narr achtet solches nicht. 8 Die Gottlosen grünen wie das Gras, und die Übeltäter blühen alle, bis sie vertilgt werden immer und ewiglich. (Psalm 37.2)
9 Aber du, HERR, bist der Höchste und bleibst ewiglich. (Psalm 97.9) 10 Denn siehe, deine Feinde, HERR, deine Feinde werden umkommen; und alle Übeltäter müssen zerstreut werden.
11 Aber mein Horn wird erhöht werden wie eines Einhorns, und ich werde gesalbt mit frischem Öl. (Psalm 23.5) 12 Und mein Auge wird seine Lust sehen an meinen Feinden; und mein Ohr wird seine Lust hören an den Boshaften, die sich wider mich setzen. (Psalm 91.8) 13 Der Gerechte wird grünen wie ein Palmbaum; er wird wachsen wie eine Zeder auf dem Libanon. (Psalm 52.10)
14 Die gepflanzt sind in dem Hause des HERRN, werden in den Vorhöfen unsers Gottes grünen. (Psalm 84.3) 15 Und wenn sie gleich alt werden, werden sie dennoch blühen, fruchtbar und frisch sein, (Psalm 1.3) 16 daß sie verkündigen, daß der HERR so fromm ist, mein Hort, und ist kein Unrecht an ihm. (5. Mose 32.4)

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5. Mose - Kapitel 23

Ausschluss von der Gemeinde des HERRN

1 Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen. 3 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des HERRN kommen, ewiglich; 4 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, und dazu Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Mesopotamien wider euch dingten, daß er dich verfluchte. 5 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, weil der HERR, dein Gott, dich liebt. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, dein Leben lang, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen. 8 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des HERRN kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du im Heerlager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.

Reinhaltung des Heerlagers

10 Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; 11 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist. 14 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, daß er dich errette und deine Feinde vor dir dahingebe. Darum soll dein Lager heilig sein, daß er nichts Schändliches an dir sehe und sich nicht von dir abwende. 15 Du sollst den Knecht, der von seinem Herrn weg zu dir geflohen ist, seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Verschiedene Verordnungen

16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht unterdrücken. 17 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein. 22 Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde. (4. Mose 30.3) 23 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten, und sollst tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, gelobt hast, gemäß dem Gelübde, das du mit deinem Munde freiwillig abgelegt hast. 24 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen, so viel du willst, bis du genug hast; aber du sollst nichts in dein Geschirr tun. 25 Wenn du durch deines Nächsten Saat gehst, so magst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten.