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Psalm - Kapitel 92

Freude am Lob Gottes

1 Ein Psalmlied auf den Sabbattag. 2 Das ist ein köstlich Ding, dem HERRN danken, und lobsingen deinem Namen, du Höchster, (Psalm 147.1)
3 des Morgens deine Gnade und des Nachts deine Wahrheit verkündigen 4 auf den zehn Saiten und Psalter, mit Spielen auf der Harfe. (Psalm 33.2) 5 Denn, HERR, du lässest mich fröhlich singen von deinen Werken, und ich rühme die Geschäfte deiner Hände. 6 HERR, wie sind deine Werke so groß! Deine Gedanken sind so sehr tief. (Psalm 104.24) (Jesaja 55.9)
7 Ein Törichter glaubt das nicht, und ein Narr achtet solches nicht. 8 Die Gottlosen grünen wie das Gras, und die Übeltäter blühen alle, bis sie vertilgt werden immer und ewiglich. (Psalm 37.2)
9 Aber du, HERR, bist der Höchste und bleibst ewiglich. (Psalm 97.9) 10 Denn siehe, deine Feinde, HERR, deine Feinde werden umkommen; und alle Übeltäter müssen zerstreut werden.
11 Aber mein Horn wird erhöht werden wie eines Einhorns, und ich werde gesalbt mit frischem Öl. (Psalm 23.5) 12 Und mein Auge wird seine Lust sehen an meinen Feinden; und mein Ohr wird seine Lust hören an den Boshaften, die sich wider mich setzen. (Psalm 91.8) 13 Der Gerechte wird grünen wie ein Palmbaum; er wird wachsen wie eine Zeder auf dem Libanon. (Psalm 52.10)
14 Die gepflanzt sind in dem Hause des HERRN, werden in den Vorhöfen unsers Gottes grünen. (Psalm 84.3) 15 Und wenn sie gleich alt werden, werden sie dennoch blühen, fruchtbar und frisch sein, (Psalm 1.3) 16 daß sie verkündigen, daß der HERR so fromm ist, mein Hort, und ist kein Unrecht an ihm. (5. Mose 32.4)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)