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Psalm - Kapitel 89

Israels Not und die Verheißung an David

1 Eine Unterweisung Ethans, des Esrahiten. 2 Ich will singen von der Gnade des HERRN ewiglich und seine Wahrheit verkündigen mit meinem Munde für und für
3 und sage also: Daß eine ewige Gnade wird aufgehen, und du wirst deine Wahrheit treulich halten im Himmel. 4 "Ich habe einen Bund gemacht mit meinem Auserwählten; ich habe David, meinem Knechte, geschworen: (Psalm 132.11) (Jesaja 55.3) (Apostelgeschichte 2.30) 5 Ich will deinen Samen bestätigen ewiglich und deinen Stuhl bauen für und für." (Sela.) 6 Und die Himmel werden, HERR, deine Wunder preisen und deine Wahrheit in der Gemeinde der Heiligen. 7 Denn wer mag in den Wolken dem HERRN gleich gelten, und gleich sein unter den Kindern Gottes dem HERRN? (Hiob 1.6)
8 Gott ist sehr mächtig in der Versammlung der Heiligen und wunderbar über alle, die um ihn sind. 9 HERR, Gott Zebaoth, wer ist wie du ein mächtiger Gott? Und deine Wahrheit ist um dich her. (Psalm 115.3) 10 Du herrschest über das ungestüme Meer; du stillest seine Wellen, wenn sie sich erheben. (Psalm 65.8) (Matthäus 8.26) 11 Du schlägst Rahab zu Tod; du zerstreust deine Feinde mit deinem starken Arm. (Psalm 87.4) 12 Himmel und Erde ist dein; du hast gegründet den Erdboden und was darinnen ist. (Psalm 24.1) 13 Mitternacht und Mittag hast du geschaffen; Thabor und Hermon jauchzen in deinem Namen. 14 Du hast einen gewaltigen Arm; stark ist deine Hand, und hoch ist deine Rechte. 15 Gerechtigkeit und Gericht ist deines Stuhles Festung; Gnade und Wahrheit sind vor deinem Angesicht. (Psalm 97.2) 16 Wohl dem Volk, das jauchzen kann! HERR, sie werden im Licht deines Antlitzes wandeln;
17 sie werden über deinen Namen täglich fröhlich sein und in deiner Gerechtigkeit herrlich sein. 18 Denn du bist der Ruhm ihrer Stärke, und durch dein Gnade wirst du unser Horn erhöhen. 19 Denn des HERRN ist unser Schild, und des Heiligen in Israel ist unser König. (Psalm 47.10) 20 Dazumal redetest du im Gesicht zu deinem Heiligen und sprachst: "Ich habe einen Helden erweckt, der helfen soll; ich habe erhöht einen Auserwählten aus dem Volk. (1. Samuel 13.14) (Psalm 89.4)
21 Ich habe gefunden meinen Knecht David; ich habe ihn gesalbt mit meinem heiligen Öl. (1. Samuel 16.18) 22 Meine Hand soll ihn erhalten und mein Arm soll ihn stärken. 23 Die Feinde sollen ihn nicht überwältigen, und die Ungerechten sollen ihn nicht dämpfen; 24 sondern ich will seine Widersacher schlagen vor ihm her, und die ihn hassen, will ich plagen; 25 aber meine Wahrheit und Gnade soll bei ihm sein, und sein Horn soll in meinem Namen erhoben werden. (1. Samuel 2.10) (Psalm 132.17) 26 Ich will seine Hand über das Meer stellen und seine Rechte über die Wasser. (Psalm 72.8) 27 Er wird mich nennen also: Du bist mein Vater, mein Gott und Hort, der mir hilft. (2. Samuel 7.14) 28 Und ich will ihn zum ersten Sohn machen, allerhöchst unter den Königen auf Erden. 29 Ich will ihm ewiglich bewahren meine Gnade, und mein Bund soll ihm fest bleiben. (Jesaja 54.10) 30 Ich will ihm ewiglich Samen geben und seinen Stuhl, solange der Himmel währt, erhalten. 31 Wo aber seine Kinder mein Gesetz verlassen und in meinen Rechten nicht wandeln, 32 so sie meine Ordnungen entheiligen und meine Gebote nicht halten, 33 so will ich ihre Sünde mit der Rute heimsuchen und ihre Missetat mit Plagen; 34 aber meine Gnade will ich nicht von ihm wenden und meine Wahrheit nicht lassen trügen. 35 Ich will meinen Bund nicht entheiligen, und nicht ändern, was aus meinem Munde gegangen ist. 36 Ich habe einmal geschworen bei meiner Heiligkeit, ich will David nicht lügen: 37 Sein Same soll ewig sein und sein Stuhl vor mir wie die Sonne; (Psalm 72.17) 38 wie der Mond soll er ewiglich erhalten sein, und gleich wie der Zeuge in den Wolken gewiß sein." (Sela.) (1. Mose 9.13) 39 Aber nun verstößest du und verwirfst und zürnest mit deinem Gesalbten. (Psalm 44.10) (Psalm 74.1) (Psalm 79.1)
40 Du zerstörst den Bund deines Knechtes und trittst sein Krone zu Boden. 41 Du zerreißest alle seine Mauern und lässest seine Festen zerbrechen. 42 Es berauben ihn alle, die vorübergehen; er ist seinen Nachbarn ein Spott geworden. (Psalm 80.13) 43 Du erhöhest die Rechte seiner Widersacher und erfreuest alle seine Feinde. 44 Auch hast du die Kraft seines Schwertes weggenommen und lässest ihn nicht siegen im Streit. 45 Du zerstörst seine Reinigkeit und wirfst seinen Stuhl zu Boden. 46 Du verkürzest die Zeit seiner Jugend und bedeckest ihn mit Hohn. (Sela.) 47 HERR, wie lange willst du dich so gar verbergen und deinen Grimm wie Feuer brennen lassen? (Psalm 85.6)
48 Gedenke, wie kurz mein Leben ist. Warum willst du alle Menschen umsonst geschaffen haben? (Psalm 90.9-10) 49 Wo ist jemand, der da lebt und den Tod nicht sähe? der seine Seele errette aus des Todes Hand? (Sela.) 50 HERR, wo ist deine vorige Gnade, die du David geschworen hast in deiner Wahrheit? (Psalm 85.2)
51 Gedenke, HERR, an die Schmach deiner Knechte, die ich trage in meinem Schoß von so vielen Völkern allen, 52 mit der, HERR, deine Feinde schmähen, mit der sie schmähen die Fußtapfen deines Gesalbten. 53 Gelobt sei der HERR ewiglich! Amen, amen. (Psalm 41.14)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)