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Psalm - Kapitel 89

Israels Not und die Verheißung an David

1 Eine Unterweisung Ethans, des Esrahiten. 2 Ich will singen von der Gnade des HERRN ewiglich und seine Wahrheit verkündigen mit meinem Munde für und für
3 und sage also: Daß eine ewige Gnade wird aufgehen, und du wirst deine Wahrheit treulich halten im Himmel. 4 "Ich habe einen Bund gemacht mit meinem Auserwählten; ich habe David, meinem Knechte, geschworen: (Psalm 132.11) (Jesaja 55.3) (Apostelgeschichte 2.30) 5 Ich will deinen Samen bestätigen ewiglich und deinen Stuhl bauen für und für." (Sela.) 6 Und die Himmel werden, HERR, deine Wunder preisen und deine Wahrheit in der Gemeinde der Heiligen. 7 Denn wer mag in den Wolken dem HERRN gleich gelten, und gleich sein unter den Kindern Gottes dem HERRN? (Hiob 1.6)
8 Gott ist sehr mächtig in der Versammlung der Heiligen und wunderbar über alle, die um ihn sind. 9 HERR, Gott Zebaoth, wer ist wie du ein mächtiger Gott? Und deine Wahrheit ist um dich her. (Psalm 115.3) 10 Du herrschest über das ungestüme Meer; du stillest seine Wellen, wenn sie sich erheben. (Psalm 65.8) (Matthäus 8.26) 11 Du schlägst Rahab zu Tod; du zerstreust deine Feinde mit deinem starken Arm. (Psalm 87.4) 12 Himmel und Erde ist dein; du hast gegründet den Erdboden und was darinnen ist. (Psalm 24.1) 13 Mitternacht und Mittag hast du geschaffen; Thabor und Hermon jauchzen in deinem Namen. 14 Du hast einen gewaltigen Arm; stark ist deine Hand, und hoch ist deine Rechte. 15 Gerechtigkeit und Gericht ist deines Stuhles Festung; Gnade und Wahrheit sind vor deinem Angesicht. (Psalm 97.2) 16 Wohl dem Volk, das jauchzen kann! HERR, sie werden im Licht deines Antlitzes wandeln;
17 sie werden über deinen Namen täglich fröhlich sein und in deiner Gerechtigkeit herrlich sein. 18 Denn du bist der Ruhm ihrer Stärke, und durch dein Gnade wirst du unser Horn erhöhen. 19 Denn des HERRN ist unser Schild, und des Heiligen in Israel ist unser König. (Psalm 47.10) 20 Dazumal redetest du im Gesicht zu deinem Heiligen und sprachst: "Ich habe einen Helden erweckt, der helfen soll; ich habe erhöht einen Auserwählten aus dem Volk. (1. Samuel 13.14) (Psalm 89.4)
21 Ich habe gefunden meinen Knecht David; ich habe ihn gesalbt mit meinem heiligen Öl. (1. Samuel 16.18) 22 Meine Hand soll ihn erhalten und mein Arm soll ihn stärken. 23 Die Feinde sollen ihn nicht überwältigen, und die Ungerechten sollen ihn nicht dämpfen; 24 sondern ich will seine Widersacher schlagen vor ihm her, und die ihn hassen, will ich plagen; 25 aber meine Wahrheit und Gnade soll bei ihm sein, und sein Horn soll in meinem Namen erhoben werden. (1. Samuel 2.10) (Psalm 132.17) 26 Ich will seine Hand über das Meer stellen und seine Rechte über die Wasser. (Psalm 72.8) 27 Er wird mich nennen also: Du bist mein Vater, mein Gott und Hort, der mir hilft. (2. Samuel 7.14) 28 Und ich will ihn zum ersten Sohn machen, allerhöchst unter den Königen auf Erden. 29 Ich will ihm ewiglich bewahren meine Gnade, und mein Bund soll ihm fest bleiben. (Jesaja 54.10) 30 Ich will ihm ewiglich Samen geben und seinen Stuhl, solange der Himmel währt, erhalten. 31 Wo aber seine Kinder mein Gesetz verlassen und in meinen Rechten nicht wandeln, 32 so sie meine Ordnungen entheiligen und meine Gebote nicht halten, 33 so will ich ihre Sünde mit der Rute heimsuchen und ihre Missetat mit Plagen; 34 aber meine Gnade will ich nicht von ihm wenden und meine Wahrheit nicht lassen trügen. 35 Ich will meinen Bund nicht entheiligen, und nicht ändern, was aus meinem Munde gegangen ist. 36 Ich habe einmal geschworen bei meiner Heiligkeit, ich will David nicht lügen: 37 Sein Same soll ewig sein und sein Stuhl vor mir wie die Sonne; (Psalm 72.17) 38 wie der Mond soll er ewiglich erhalten sein, und gleich wie der Zeuge in den Wolken gewiß sein." (Sela.) (1. Mose 9.13) 39 Aber nun verstößest du und verwirfst und zürnest mit deinem Gesalbten. (Psalm 44.10) (Psalm 74.1) (Psalm 79.1)
40 Du zerstörst den Bund deines Knechtes und trittst sein Krone zu Boden. 41 Du zerreißest alle seine Mauern und lässest seine Festen zerbrechen. 42 Es berauben ihn alle, die vorübergehen; er ist seinen Nachbarn ein Spott geworden. (Psalm 80.13) 43 Du erhöhest die Rechte seiner Widersacher und erfreuest alle seine Feinde. 44 Auch hast du die Kraft seines Schwertes weggenommen und lässest ihn nicht siegen im Streit. 45 Du zerstörst seine Reinigkeit und wirfst seinen Stuhl zu Boden. 46 Du verkürzest die Zeit seiner Jugend und bedeckest ihn mit Hohn. (Sela.) 47 HERR, wie lange willst du dich so gar verbergen und deinen Grimm wie Feuer brennen lassen? (Psalm 85.6)
48 Gedenke, wie kurz mein Leben ist. Warum willst du alle Menschen umsonst geschaffen haben? (Psalm 90.9-10) 49 Wo ist jemand, der da lebt und den Tod nicht sähe? der seine Seele errette aus des Todes Hand? (Sela.) 50 HERR, wo ist deine vorige Gnade, die du David geschworen hast in deiner Wahrheit? (Psalm 85.2)
51 Gedenke, HERR, an die Schmach deiner Knechte, die ich trage in meinem Schoß von so vielen Völkern allen, 52 mit der, HERR, deine Feinde schmähen, mit der sie schmähen die Fußtapfen deines Gesalbten. 53 Gelobt sei der HERR ewiglich! Amen, amen. (Psalm 41.14)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)