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Psalm - Kapitel 89

Israels Not und die Verheißung an David

1 Eine Unterweisung Ethans, des Esrahiten. 2 Ich will singen von der Gnade des HERRN ewiglich und seine Wahrheit verkündigen mit meinem Munde für und für
3 und sage also: Daß eine ewige Gnade wird aufgehen, und du wirst deine Wahrheit treulich halten im Himmel. 4 "Ich habe einen Bund gemacht mit meinem Auserwählten; ich habe David, meinem Knechte, geschworen: (Psalm 132.11) (Jesaja 55.3) (Apostelgeschichte 2.30) 5 Ich will deinen Samen bestätigen ewiglich und deinen Stuhl bauen für und für." (Sela.) 6 Und die Himmel werden, HERR, deine Wunder preisen und deine Wahrheit in der Gemeinde der Heiligen. 7 Denn wer mag in den Wolken dem HERRN gleich gelten, und gleich sein unter den Kindern Gottes dem HERRN? (Hiob 1.6)
8 Gott ist sehr mächtig in der Versammlung der Heiligen und wunderbar über alle, die um ihn sind. 9 HERR, Gott Zebaoth, wer ist wie du ein mächtiger Gott? Und deine Wahrheit ist um dich her. (Psalm 115.3) 10 Du herrschest über das ungestüme Meer; du stillest seine Wellen, wenn sie sich erheben. (Psalm 65.8) (Matthäus 8.26) 11 Du schlägst Rahab zu Tod; du zerstreust deine Feinde mit deinem starken Arm. (Psalm 87.4) 12 Himmel und Erde ist dein; du hast gegründet den Erdboden und was darinnen ist. (Psalm 24.1) 13 Mitternacht und Mittag hast du geschaffen; Thabor und Hermon jauchzen in deinem Namen. 14 Du hast einen gewaltigen Arm; stark ist deine Hand, und hoch ist deine Rechte. 15 Gerechtigkeit und Gericht ist deines Stuhles Festung; Gnade und Wahrheit sind vor deinem Angesicht. (Psalm 97.2) 16 Wohl dem Volk, das jauchzen kann! HERR, sie werden im Licht deines Antlitzes wandeln;
17 sie werden über deinen Namen täglich fröhlich sein und in deiner Gerechtigkeit herrlich sein. 18 Denn du bist der Ruhm ihrer Stärke, und durch dein Gnade wirst du unser Horn erhöhen. 19 Denn des HERRN ist unser Schild, und des Heiligen in Israel ist unser König. (Psalm 47.10) 20 Dazumal redetest du im Gesicht zu deinem Heiligen und sprachst: "Ich habe einen Helden erweckt, der helfen soll; ich habe erhöht einen Auserwählten aus dem Volk. (1. Samuel 13.14) (Psalm 89.4)
21 Ich habe gefunden meinen Knecht David; ich habe ihn gesalbt mit meinem heiligen Öl. (1. Samuel 16.18) 22 Meine Hand soll ihn erhalten und mein Arm soll ihn stärken. 23 Die Feinde sollen ihn nicht überwältigen, und die Ungerechten sollen ihn nicht dämpfen; 24 sondern ich will seine Widersacher schlagen vor ihm her, und die ihn hassen, will ich plagen; 25 aber meine Wahrheit und Gnade soll bei ihm sein, und sein Horn soll in meinem Namen erhoben werden. (1. Samuel 2.10) (Psalm 132.17) 26 Ich will seine Hand über das Meer stellen und seine Rechte über die Wasser. (Psalm 72.8) 27 Er wird mich nennen also: Du bist mein Vater, mein Gott und Hort, der mir hilft. (2. Samuel 7.14) 28 Und ich will ihn zum ersten Sohn machen, allerhöchst unter den Königen auf Erden. 29 Ich will ihm ewiglich bewahren meine Gnade, und mein Bund soll ihm fest bleiben. (Jesaja 54.10) 30 Ich will ihm ewiglich Samen geben und seinen Stuhl, solange der Himmel währt, erhalten. 31 Wo aber seine Kinder mein Gesetz verlassen und in meinen Rechten nicht wandeln, 32 so sie meine Ordnungen entheiligen und meine Gebote nicht halten, 33 so will ich ihre Sünde mit der Rute heimsuchen und ihre Missetat mit Plagen; 34 aber meine Gnade will ich nicht von ihm wenden und meine Wahrheit nicht lassen trügen. 35 Ich will meinen Bund nicht entheiligen, und nicht ändern, was aus meinem Munde gegangen ist. 36 Ich habe einmal geschworen bei meiner Heiligkeit, ich will David nicht lügen: 37 Sein Same soll ewig sein und sein Stuhl vor mir wie die Sonne; (Psalm 72.17) 38 wie der Mond soll er ewiglich erhalten sein, und gleich wie der Zeuge in den Wolken gewiß sein." (Sela.) (1. Mose 9.13) 39 Aber nun verstößest du und verwirfst und zürnest mit deinem Gesalbten. (Psalm 44.10) (Psalm 74.1) (Psalm 79.1)
40 Du zerstörst den Bund deines Knechtes und trittst sein Krone zu Boden. 41 Du zerreißest alle seine Mauern und lässest seine Festen zerbrechen. 42 Es berauben ihn alle, die vorübergehen; er ist seinen Nachbarn ein Spott geworden. (Psalm 80.13) 43 Du erhöhest die Rechte seiner Widersacher und erfreuest alle seine Feinde. 44 Auch hast du die Kraft seines Schwertes weggenommen und lässest ihn nicht siegen im Streit. 45 Du zerstörst seine Reinigkeit und wirfst seinen Stuhl zu Boden. 46 Du verkürzest die Zeit seiner Jugend und bedeckest ihn mit Hohn. (Sela.) 47 HERR, wie lange willst du dich so gar verbergen und deinen Grimm wie Feuer brennen lassen? (Psalm 85.6)
48 Gedenke, wie kurz mein Leben ist. Warum willst du alle Menschen umsonst geschaffen haben? (Psalm 90.9-10) 49 Wo ist jemand, der da lebt und den Tod nicht sähe? der seine Seele errette aus des Todes Hand? (Sela.) 50 HERR, wo ist deine vorige Gnade, die du David geschworen hast in deiner Wahrheit? (Psalm 85.2)
51 Gedenke, HERR, an die Schmach deiner Knechte, die ich trage in meinem Schoß von so vielen Völkern allen, 52 mit der, HERR, deine Feinde schmähen, mit der sie schmähen die Fußtapfen deines Gesalbten. 53 Gelobt sei der HERR ewiglich! Amen, amen. (Psalm 41.14)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)