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Psalm - Kapitel 84

Freude am Hause Gottes

1 Ein Psalm der Kinder Korah, auf der Gittith, vorzusingen. (1. Chronik 26.1) 2 Wie lieblich sind deine Wohnungen, HERR Zebaoth!
3 Meine Seele verlangt und sehnt sich nach den Vorhöfen des HERRN; mein Leib und Seele freuen sich in dem lebendigen Gott. (Psalm 42.3) (Psalm 42.5) 4 Denn der Vogel hat ein Haus gefunden und die Schwalbe ihr Nest, da sie Junge hecken: deine Altäre, HERR Zebaoth, mein König und Gott. (Psalm 5.3) 5 Wohl denen, die in deinem Hause wohnen; die loben dich immerdar. (Sela.) (Psalm 65.5) 6 Wohl den Menschen, die dich für ihre Stärke halten und von Herzen dir nachwandeln,
7 die durch das Jammertal gehen und machen daselbst Brunnen; und die Lehrer werden mit viel Segen geschmückt. 8 Sie erhalten einen Sieg nach dem andern, daß man sehen muß, der rechte Gott sei zu Zion. 9 HERR, Gott Zebaoth, erhöre mein Gebet; vernimm's, Gott Jakobs! (Sela.) 10 Gott, unser Schild, schaue doch; siehe an das Antlitz deines Gesalbten! (Psalm 72.15) 11 Denn ein Tag in deinen Vorhöfen ist besser denn sonst tausend; ich will lieber der Tür hüten in meines Gottes Hause denn wohnen in der Gottlosen Hütten. (Psalm 27.4)
12 Denn Gott der HERR ist Sonne und Schild; der HERR gibt Gnade und Ehre: er wird kein Gutes mangeln lassen den Frommen. (Psalm 3.4) (Psalm 34.11) 13 HERR Zebaoth, wohl dem Menschen, der sich auf dich verläßt!

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Josua - Kapitel 20

Die sechs Zufluchtsstädte

1 Und der HERR redete zu Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehen möge der Totschläger, der eine Seele unvorsätzlich und unversehens schlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. 4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, der soll draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Platz geben, daß er bei ihnen wohnen kann. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unabsichtlich seinen Nächsten erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist; 6 so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit im Amte sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist. 7 Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamme Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamme Gad, und Golan in Basan vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Dies waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer eine Seele unvorsätzlich erschlagen hatte, daß er nicht sterbe durch die Hand des Bluträchers, ehe er vor der Gemeinde gestanden.