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Psalm - Kapitel 81

Die wahre Festfeier

1 Auf der Gittith, vorzusingen, Asaphs. 2 Singet fröhlich Gott, der unsre Stärke ist; jauchzt dem Gott Jakobs!
3 Hebet an mit Psalmen und gebet her die Pauken, liebliche Harfen mit Psalter! 4 Blaset im Neumond die Posaune, in unserm Fest der Laubhütten! (3. Mose 23.24) (3. Mose 23.34) 5 Denn solches ist die Weise in Israel und ein Recht des Gottes Jakobs. 6 Solche hat er zum Zeugnis gesetzt unter Joseph, da sie aus Ägyptenland zogen und fremde Sprache gehört hatten, 7 da ich ihre Schulter von der Last entledigt hatte und ihre Hände der Körbe los wurden. 8 Da du mich in der Not anriefst, half ich dir aus; ich erhörte dich, da dich das Wetter überfiel, und versuchte dich am Haderwasser. (Sela.) (2. Mose 17.7) (4. Mose 20.13) 9 Höre, mein Volk, ich will unter dir zeugen; Israel, du sollst mich hören, 10 daß unter dir kein anderer Gott sei und du keinen fremden Gott anbetest. (2. Mose 20.2-3) 11 Ich bin der HERR, dein Gott, der dich aus Ägyptenland geführt hat: Tue deinen Mund weit auf, laß mich ihn füllen! 12 Aber mein Volk gehorcht nicht meiner Stimme, und Israel will mich nicht.
13 So habe ich sie gelassen in ihres Herzens Dünkel, daß sie wandeln nach ihrem Rat. (Apostelgeschichte 14.16) 14 Wollte mein Volk mir gehorsam sein und Israel auf meinem Wege gehen,
15 so wollte ich ihre Feinde bald dämpfen und meine Hand über ihre Widersacher wenden, 16 und denen, die den HERRN hassen, müßte es wider sie fehlen; ihre Zeit aber würde ewiglich währen, 17 und ich würde sie mit dem besten Weizen speisen und mit Honig aus dem Felsen sättigen. (5. Mose 32.13)

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)