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Psalm - Kapitel 80

Gebet für den zerstörten »Weinstock Gottes«

1 Ein Psalm und Zeugnis Asaphs, von den Rosen, vorzusingen. (Psalm 45.1) 2 Du Hirte Israels, höre, der du Joseph hütest wie Schafe; erscheine, der du sitzest über dem Cherubim! (1. Samuel 4.4) (Psalm 99.1)
3 Erwecke deine Gewalt, der du vor Ephraim, Benjamin und Manasse bist, und komm uns zu Hilfe! 4 Gott, tröste uns und laß leuchten dein Antlitz; so genesen wir. (Psalm 80.8) (Psalm 80.20) 5 HERR, Gott Zebaoth, wie lange willst du zürnen bei dem Gebet deines Volkes?
6 Du speisest sie mit Tränenbrot und tränkest sie mit großem Maß voll Tränen. (Psalm 102.10) 7 Du setzest uns unsre Nachbarn zum Zank, und unsre Feinde spotten unser. 8 Gott Zebaoth, tröste uns, laß leuchten dein Antlitz; so genesen wir. (Psalm 80.4) (Psalm 80.20) 9 Du hast einen Weinstock aus Ägypten geholt und hast vertrieben die Heiden und denselben gepflanzt. (Jesaja 5.1) (Hosea 10.1)
10 Du hast vor ihm die Bahn gemacht und hast ihn lassen einwurzeln, daß er das Land erfüllt hat. 11 Berge sind mit seinem Schatten bedeckt und mit seinen Reben die Zedern Gottes. 12 Du hast sein Gewächs ausgebreitet bis an das Meer und seine Zweige bis an den Strom. 13 Warum hast du denn seinen Zaun zerbrochen, daß ihn zerreißt, alles, was vorübergeht? (Psalm 89.42) 14 Es haben ihn zerwühlt die wilden Säue, und die wilden Tiere haben ihn verderbt. 15 Gott Zebaoth, wende dich doch, schaue vom Himmel und sieh an und suche heim diesen Weinstock 16 und halt ihn im Bau, den deine Rechte gepflanzt hat und den du dir fest erwählt hast. 17 Siehe drein und schilt, daß des Brennens und Reißens ein Ende werde. 18 Deine Hand schütze das Volk deiner Rechten und die Leute, die du dir fest erwählt hast;
19 so wollen wir nicht von dir weichen. Laß uns leben, so wollen wir deinen Namen anrufen. 20 HERR, Gott Zebaoth, tröste uns, laß dein Antlitz leuchten; so genesen wir. (Psalm 80.4) (Psalm 80.8)

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.