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Psalm - Kapitel 80

Gebet für den zerstörten »Weinstock Gottes«

1 Ein Psalm und Zeugnis Asaphs, von den Rosen, vorzusingen. (Psalm 45.1) 2 Du Hirte Israels, höre, der du Joseph hütest wie Schafe; erscheine, der du sitzest über dem Cherubim! (1. Samuel 4.4) (Psalm 99.1)
3 Erwecke deine Gewalt, der du vor Ephraim, Benjamin und Manasse bist, und komm uns zu Hilfe! 4 Gott, tröste uns und laß leuchten dein Antlitz; so genesen wir. (Psalm 80.8) (Psalm 80.20) 5 HERR, Gott Zebaoth, wie lange willst du zürnen bei dem Gebet deines Volkes?
6 Du speisest sie mit Tränenbrot und tränkest sie mit großem Maß voll Tränen. (Psalm 102.10) 7 Du setzest uns unsre Nachbarn zum Zank, und unsre Feinde spotten unser. 8 Gott Zebaoth, tröste uns, laß leuchten dein Antlitz; so genesen wir. (Psalm 80.4) (Psalm 80.20) 9 Du hast einen Weinstock aus Ägypten geholt und hast vertrieben die Heiden und denselben gepflanzt. (Jesaja 5.1) (Hosea 10.1)
10 Du hast vor ihm die Bahn gemacht und hast ihn lassen einwurzeln, daß er das Land erfüllt hat. 11 Berge sind mit seinem Schatten bedeckt und mit seinen Reben die Zedern Gottes. 12 Du hast sein Gewächs ausgebreitet bis an das Meer und seine Zweige bis an den Strom. 13 Warum hast du denn seinen Zaun zerbrochen, daß ihn zerreißt, alles, was vorübergeht? (Psalm 89.42) 14 Es haben ihn zerwühlt die wilden Säue, und die wilden Tiere haben ihn verderbt. 15 Gott Zebaoth, wende dich doch, schaue vom Himmel und sieh an und suche heim diesen Weinstock 16 und halt ihn im Bau, den deine Rechte gepflanzt hat und den du dir fest erwählt hast. 17 Siehe drein und schilt, daß des Brennens und Reißens ein Ende werde. 18 Deine Hand schütze das Volk deiner Rechten und die Leute, die du dir fest erwählt hast;
19 so wollen wir nicht von dir weichen. Laß uns leben, so wollen wir deinen Namen anrufen. 20 HERR, Gott Zebaoth, tröste uns, laß dein Antlitz leuchten; so genesen wir. (Psalm 80.4) (Psalm 80.8)

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)