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Psalm - Kapitel 76

Gott, der furchtbare Richter

1 Ein Psalmlied Asaphs, auf Saitenspiel, vorzusingen. 2 Gott ist in Juda bekannt; in Israel ist sein Name herrlich.
3 Zu Salem ist sein Gezelt, und seine Wohnung zu Zion. (Psalm 132.13) 4 Daselbst zerbricht er die Pfeile des Bogens, Schild, Schwert und Streit. (Sela.) (Psalm 46.10) 5 Du bist herrlicher und mächtiger denn die Raubeberge.
6 Die Stolzen müssen beraubt werden und entschlafen, und alle Krieger müssen die Hand lassen sinken. 7 Von deinem Schelten, Gott Jakobs, sinkt in Schlaf Roß und Wagen. 8 Du bist erschrecklich. Wer kann vor dir stehen, wenn du zürnest?
9 Wenn du das Urteil lässest hören vom Himmel, so erschrickt das Erdreich und wird still, (Psalm 46.11) (Habakuk 2.20) 10 wenn Gott sich aufmacht zu richten, daß er helfe allen Elenden auf Erden. (Sela.) 11 Wenn Menschen wider dich wüten, bist du auch noch gerüstet. 12 Gelobet und haltet dem HERRN, eurem Gott; alle, die ihr um ihn her seid, bringet Geschenke dem Schrecklichen, (2. Mose 15.11) (5. Mose 7.21)
13 der den Fürsten den Mut nimmt und schrecklich ist unter den Königen auf Erden.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)