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Psalm - Kapitel 75

Gott ist Richter über die Stolzen

1 Ein Psalm und Lied Asaphs, daß er nicht umkäme, vorzusingen. 2 Wir danken dir, Gott, wir danken dir und verkündigen deine Wunder, daß dein Name so nahe ist. (Jesaja 46.13)
3 "Denn zu seiner Zeit, so werde ich recht richten.
4 Das Land zittert und alle, die darin wohnen; aber ich halte seine Säulen fest." (Sela.) 5 Ich sprach zu den Ruhmredigen: Rühmet nicht so! und zu den Gottlosen: Pochet nicht auf Gewalt!
6 pochet nicht so hoch auf eure Gewalt, redet nicht halsstarrig, 7 es habe keine Not, weder vom Anfang noch vom Niedergang noch von dem Gebirge in der Wüste.
8 Denn Gott ist Richter, der diesen erniedrigt und jenen erhöht. (1. Samuel 2.7) 9 Denn der HERR hat einen Becher in der Hand und mit starkem Wein voll eingeschenkt und schenkt aus demselben; aber die Gottlosen müssen alle trinken und die Hefen aussaufen. (Psalm 60.5)
10 Ich aber will verkündigen ewiglich und lobsingen dem Gott Jakobs.
11 "Und will alle Gewalt der Gottlosen zerbrechen, daß die Gewalt des Gerechten erhöht werde."

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)