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Psalm - Kapitel 74

Klage vor dem entweihten Heiligtum

1 Eine Unterweisung Asaphs. Gott, warum verstößest du uns so gar und bist so grimmig zornig über die Schafe deiner Weide? 2 Gedenke an deine Gemeinde, die du vor alters erworben und dir zum Erbteil erlöst hast, an den Berg Zion, darauf du wohnest. (Psalm 132.13) 3 Hebe deine Schritte zum dem, was so lange wüst liegt. Der Feind hat alles verderbt im Heiligtum.
4 Deine Widersacher brüllen in deinen Häusern und setzen ihre Götzen darein. 5 Man sieht die Äxte obenher blinken, wie man in einen Wald haut; 6 sie zerhauen alle seine Tafelwerke mit Beil und Barte (Streitaxt). 7 Sie verbrennen dein Heiligtum; sie entweihen und werfen zu Boden die Wohnung deines Namens. (2. Könige 25.9) 8 Sie sprechen in ihrem Herzen; "Laßt uns sie plündern!" Sie verbrennen alle Häuser Gottes im Lande. (Psalm 83.13) 9 Unsere Zeichen sehen wir nicht, und kein Prophet predigt mehr, und keiner ist bei uns, der weiß, wie lange. 10 Ach Gott, wie lange soll der Widersacher schmähen und der Feind deinen Namen so gar verlästern?
11 Warum wendest du deine Hand ab? Ziehe von deinem Schoß dein Rechte und mache ein Ende. 12 Gott ist ja mein König von alters her, der alle Hilfe tut, die auf Erden geschieht.
13 Du zertrennst das Meer durch dein Kraft und zerbrichst die Köpfe der Drachen im Wasser. (2. Mose 14.21) (2. Mose 15.8-10) 14 Du zerschlägst die Köpfe der Walfische und gibst sie zur Speise dem Volk in der Einöde. 15 Du lässest quellen Brunnen und Bäche; du läßt versiegen starke Ströme. (Psalm 104.10) 16 Tag und Nacht ist dein; du machst, daß Sonne und Gestirn ihren gewissen Lauf haben. (Psalm 104.19) 17 Du setzest einem jeglichen Lande seine Grenze; Sommer und Winter machst du. 18 So gedenke doch des, daß der Feind den HERRN schmäht und ein töricht Volk lästert deinen Namen.
19 Du wollest nicht dem Tier geben die Seele deiner Turteltaube, und der Herde deiner Elenden nicht so gar vergessen. 20 Gedenke an den Bund; denn das Land ist allenthalben jämmerlich verheert, und die Häuser sind zerrissen. 21 Laß den Geringen nicht in Schanden davongehen; laß die Armen und Elenden rühmen deinen Namen. 22 Mache dich auf, Gott, und führe aus deine Sache; gedenke an die Schmach, die dir täglich von den Toren widerfährt. 23 Vergiß nicht des Geschreis deiner Feinde; das Toben deiner Widersacher wird je länger, je größer.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.