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Psalm - Kapitel 73

Anfechtung und Trost beim Glück des Gottlosen

1 Ein Psalm Asaphs. Israel hat dennoch Gott zum Trost, wer nur reines Herzens ist. 2 Ich aber hätte schier gestrauchelt mit meinen Füßen; mein Tritt wäre beinahe geglitten. (Psalm 94.18) 3 Denn es verdroß mich der Ruhmredigen, da ich sah, daß es den Gottlosen so wohl ging. (Hiob 21.7) 4 Denn sie sind in keiner Gefahr des Todes, sondern stehen fest wie ein Palast.
5 Sie sind nicht in Unglück wie andere Leute und werden nicht wie andere Menschen geplagt. 6 Darum muß ihr Trotzen köstlich Ding sein, und ihr Frevel muß wohl getan heißen. 7 Ihre Person brüstet sich wie ein fetter Wanst; sie tun, was sie nur gedenken. (Hiob 15.27) 8 Sie achten alles für nichts und reden übel davon und reden und lästern hoch her. 9 Was sie reden, daß muß vom Himmel herab geredet sein; was sie sagen, das muß gelten auf Erden. 10 Darum fällt ihnen ihr Pöbel zu und laufen ihnen zu mit Haufen wie Wasser 11 und sprechen: "Was sollte Gott nach jenen fragen? Was sollte der Höchste ihrer achten?" (Psalm 10.11) 12 Siehe, das sind die Gottlosen; die sind glücklich in der Welt und werden reich. 13 Soll es denn umsonst sein, daß mein Herz unsträflich lebt und ich meine Hände in Unschuld wasche,
14 ich bin geplagt täglich, und meine Strafe ist alle Morgen da? 15 Ich hätte auch schier so gesagt wie sie; aber siehe, damit hätte ich verdammt alle meine Kinder, die je gewesen sind. 16 Ich dachte ihm nach, daß ich's begreifen möchte; aber es war mir zu schwer, 17 bis daß ich ging in das Heiligtum Gottes und merkte auf ihr Ende. 18 Ja, du setzest sie aufs Schlüpfrige und stürzest sie zu Boden.
19 Wie werden sie so plötzlich zunichte! Sie gehen unter und nehmen ein Ende mit Schrecken. 20 Wie ein Traum, wenn einer erwacht, so machst du, HERR, ihr Bild in der Stadt verschmäht. 21 Da es mir wehe tat im Herzen und mich stach in meine Nieren, 22 da war ich ein Narr und wußte nichts; ich war wie ein Tier vor dir. 23 Dennoch bleibe ich stets an dir; denn du hältst mich bei meiner rechten Hand, (Römer 8.35-38)
24 du leitest mich nach deinem Rat und nimmst mich endlich in Ehren an. 25 Wenn ich nur dich habe, so frage ich nichts nach Himmel und Erde. 26 Wenn mir gleich Leib und Seele verschmachtet, so bist du doch, Gott, allezeit meines Herzens Trost und mein Teil. (Psalm 16.5) 27 Denn siehe, die von dir weichen, werden umkommen; du bringest um, alle die von dir abfallen.
28 Aber das ist meine Freude, daß ich mich zu Gott halte und meine Zuversicht setzte auf den Herrn HERRN, daß ich verkündige all dein Tun.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.