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Psalm - Kapitel 7

Gebet eines unschuldig Verfolgten

1 Die Unschuld Davids, davon er sang dem HERRN von wegen der Worte des Chus, des Benjaminiten. (1. Samuel 24.10) (1. Samuel 26.19) (2. Samuel 16.5) 2 Auf dich, HERR, traue ich, mein Gott. Hilf mir von allen meinen Verfolgern und errette mich,
3 daß sie nicht wie Löwen meine Seele erhaschen und zerreißen, weil kein Erretter da ist. (Psalm 10.8-9) 4 HERR, mein Gott, habe ich solches getan und ist Unrecht in meinen Händen; (Hiob 31.7)
5 habe ich Böses vergolten denen, so friedlich mit mir lebten, oder die, so mir ohne Ursache feind waren, beschädigt: 6 so verfolge mein Feind meine Seele und ergreife sie und trete mein Leben zu Boden und lege meine Ehre in den Staub. (Sela.) 7 Stehe auf, HERR, in deinem Zorn, erhebe dich über den Grimm meiner Feinde und wache auf zu mir, der du Gericht verordnet hast, 8 daß sich die Völker um dich sammeln; und über ihnen kehre wieder zur Höhe. 9 Der HERR ist Richter über die Völker. Richte mich, HERR, nach deiner Gerechtigkeit und Frömmigkeit! (Psalm 18.1)
10 Laß der Gottlosen Bosheit ein Ende werden und fördere die Gerechten; denn du prüfst Herzen und Nieren. (Psalm 104.35) (Jeremia 11.20) (Jeremia 17.10) (Offenbarung 2.23) 11 Mein Schild ist bei Gott, der den frommen Herzen hilft. (Psalm 3.4) 12 Gott ist ein rechter Richter und ein Gott, der täglich droht. (Psalm 9.5) 13 Will man sich nicht bekehren, so hat er sein Schwert gewetzt und seinen Bogen gespannt und zielt (5. Mose 32.41) (Klagelieder 2.4) (Klagelieder 3.12)
14 und hat darauf gelegt tödliche Geschosse; seine Pfeile hat er zugerichtet, zu verderben. 15 Siehe, der hat Böses im Sinn; mit Unglück ist er schwanger und wird Lüge gebären. 16 Er hat eine Grube gegraben und ausgehöhlt und ist in die Grube gefallen, die er gemacht hat, (Sprüche 26.27) 17 Sein Unglück wird auf seinen Kopf kommen und sein Frevel auf seinen Scheitel fallen. 18 Ich danke dem HERRN um seiner Gerechtigkeit willen und will loben den Namen des HERRN, des Allerhöchsten.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)