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Psalm - Kapitel 69

In Anfechtung und Schmach

1 Ein Psalm Davids, von den Rosen, vorzusingen. (Psalm 45.1) 2 Gott, hilf mir; denn das Wasser geht mir bis an die Seele.
3 Ich versinke im tiefen Schlamm, da kein Grund ist; ich bin im tiefen Wasser, und die Flut will mich ersäufen. 4 Ich habe mich müde geschrieen, mein Hals ist heiser; das Gesicht vergeht mir, daß ich so lange muß harren auf meinen Gott. 5 Die mich ohne Ursache hassen, deren ist mehr, denn ich Haare auf dem Haupt habe. Die mir unbillig feind sind und mich verderben, sind mächtig. Ich muß bezahlen, was ich nicht geraubt habe. (Psalm 35.19) (Johannes 15.25) 6 Gott, du weißt meine Torheit, und meine Schulden sind nicht verborgen.
7 Laß nicht zu Schanden werden an mir, die dein harren, Herr, HERR Zebaoth! Laß nicht schamrot werden an mir, die dich suchen, Gott Israels! 8 Denn um deinetwillen trage ich Schmach; mein Angesicht ist voller Schande. (Psalm 44.23) 9 Ich bin fremd geworden meinen Brüdern und unbekannt meiner Mutter Kindern. (Hiob 19.13) (Psalm 38.12) 10 Denn der Eifer um dein Haus hat mich gefressen; und die Schmähungen derer, die dich schmähen, sind auf mich gefallen. (Johannes 2.17) (Römer 15.3) 11 Und ich weine und faste bitterlich; und man spottet mein dazu. 12 Ich habe einen Sack angezogen; aber sie treiben Gespött mit mir. 13 Die im Tor sitzen, schwatzen von mir, und in den Zechen singt man von mir. (Hiob 30.9) 14 Ich aber bete, HERR, zu dir zur angenehmen Zeit; Gott durch deine große Güte erhöre mich mit deiner treuen Hilfe. (Jesaja 49.8)
15 Errette mich aus dem Kot, daß ich nicht versinke; daß ich errettet werde von meinen Hassern und aus dem tiefen Wasser; 16 daß mich die Wasserflut nicht ersäufe und die Tiefe nicht verschlinge und das Loch der Grube nicht über mich zusammengehe. 17 Erhöre mich, HERR, denn dein Güte ist tröstlich; wende dich zu mir nach deiner großen Barmherzigkeit
18 und verbirg dein Angesicht nicht vor deinem Knechte, denn mir ist angst; erhöre mich eilend. 19 Mache dich zu meiner Seele und erlöse sie; erlöse mich um meiner Feinde willen. 20 Du weißt meine Schmach, Schande und Scham; meine Widersacher sind alle vor dir. 21 Die Schmach bricht mir mein Herz und kränkt mich. Ich warte, ob es jemand jammere, aber da ist niemand, und auf Tröster, aber ich finde keine. (Klagelieder 1.2) (Klagelieder 1.9) 22 Und sie geben mir Galle zu essen und Essig zu trinken in meinem großen Durst. (Matthäus 27.34) (Matthäus 27.48) 23 Ihr Tisch werde vor ihnen zum Strick, zur Vergeltung und zu einer Falle. (Römer 11.9-10)
24 Ihre Augen müssen finster werden, daß sie nicht sehen, und ihre Lenden laß immer wanken. 25 Gieße deine Ungnade auf sie, und dein grimmiger Zorn ergreife sie. 26 Ihre Wohnung müsse wüst werden, und sei niemand, der in ihren Hütten wohne. (Apostelgeschichte 1.20) 27 Denn sie verfolgen, den du geschlagen hast, und rühmen, daß du die Deinen übel schlagest. (Jesaja 53.4) 28 Laß sie in eine Sünde über die andere fallen, daß sie nicht kommen zu deiner Gerechtigkeit. (Römer 1.24) 29 Tilge sie aus dem Buch der Lebendigen, daß sie mit den Gerechten nicht angeschrieben werden. (Lukas 10.20) 30 Ich aber bin elend, und mir ist wehe. Gott, deine Hilfe schütze mich! 31 Ich will den Namen Gottes loben mit einem Lied und will ihn hoch ehren mit Dank.
32 Das wird dem HERRN besser gefallen denn ein Farre, der Hörner und Klauen hat. (Psalm 50.8) 33 Die Elenden sehen's und freuen sich; und die Gott suchen, denen wird das Herz leben. (Psalm 22.27) 34 Denn der HERR hört die Armen und verachtet seine Gefangenen nicht. 35 Es lobe ihn Himmel, Erde und Meer und alles, was sich darin regt.
36 Denn Gott wird Zion helfen und die Städte Juda's bauen, daß man daselbst wohne und sie besitze. 37 Und der Same seiner Knechte wird sie ererben, und die seinen Namen lieben, werden darin bleiben.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)