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Psalm - Kapitel 68

Der Sieg Gottes

1 Ein Psalmlied Davids, vorzusingen. 2 Es stehe Gott auf, daß seine Feinde zerstreut werden, und die ihn hassen, vor ihm fliehen. (4. Mose 10.35)
3 Vertreibe sie, wie der Rauch vertrieben wird; wie das Wachs zerschmilzt vom Feuer, so müssen umkommen die Gottlosen vor Gott. 4 Die Gerechten aber müssen sich freuen und fröhlich sein vor Gott und von Herzen sich freuen. 5 Singet Gott, lobsinget seinem Namen! Machet Bahn dem, der durch die Wüste herfährt - er heißt HERR -, und freuet euch vor ihm, (Jesaja 57.14)
6 der ein Vater ist der Waisen und ein Richter der Witwen. Er ist Gott in seiner heiligen Wohnung, (Psalm 10.14) 7 ein Gott, der den Einsamen das Haus voll Kinder gibt, der die Gefangenen ausführt zu rechter Zeit und läßt die Abtrünnigen bleiben in der Dürre. 8 Gott, da du vor deinem Volk her zogst, da du einhergingst in der Wüste (Sela), (2. Mose 13.21) (Richter 5.4-5)
9 da bebte die Erde, und die Himmel troffen vor Gott, dieser Sinai vor dem Gott, der Israels Gott ist. (2. Mose 19.16-18) 10 Du gabst, Gott, einen gnädigen Regen; und dein Erbe, das dürre war, erquicktest du, 11 daß deine Herde darin wohnen könne. Gott, du labtest die Elenden mit deinen Gütern. 12 Der HERR gab das Wort mit großen Scharen Evangelisten: (Jesaja 52.7) 13 "Die Könige der Heerscharen flohen eilends, und die Hausehre teilte den Raub aus. 14 Wenn ihr zwischen den Hürden laget, so glänzte es wie der Taube Flügel, die wie Silber und Gold schimmern. (Richter 5.16) 15 Als der Allmächtige die Könige im Lande zerstreute, da ward es helle, wo es dunkel war." 16 Ein Gebirge Gottes ist das Gebirge Basans; ein großes Gebirge ist das Gebirge Basans. 17 Was seht ihr scheel, ihr großen Gebirge, auf den Berg, da Gott Lust hat zu wohnen? Und der HERR bleibt auch immer daselbst. (Psalm 132.13) 18 Der Wagen Gottes sind vieltausendmal tausend; der HERR ist unter ihnen am heiligen Sinai. (2. Könige 6.17) (Daniel 7.10) 19 Du bist in die Höhe gefahren und hast das Gefängnis gefangen; du hast Gaben empfangen für die Menschen, auch die Abtrünnigen, auf daß Gott der HERR daselbst wohne. (Epheser 4.8-10) 20 Gelobet sei der HERR täglich. Gott legt uns eine Last auf; aber er hilft uns auch. (Sela.) (1. Korinther 10.13)
21 Wir haben einen Gott, der da hilft, und den Herrn HERRN, der vom Tode errettet. 22 Ja, Gott wird den Kopf seiner Feinde zerschmettern, den Haarschädel derer, die da fortfahren in ihrer Sünde. 23 Der HERR hat gesagt: "Aus Basan will ich dich wieder holen, aus der Tiefe des Meeres will ich sie holen, 24 daß dein Fuß in der Feinde Blut gefärbt werde und deine Hunde es lecken." 25 Man sieht, Gott, wie du einherziehst, wie du, mein Gott und König, einherziehst im Heiligtum. (2. Samuel 6.13-14) (Psalm 24.7)
26 Die Sänger gehen vorher, die Spielleute unter den Jungfrauen, die da pauken: (2. Mose 15.20) 27 "Lobet Gott den HERRN in den Versammlungen, ihr vom Brunnen Israels!" (Jesaja 48.1) 28 Da herrscht unter ihnen der kleine Benjamin, die Fürsten Juda's mit ihren Haufen, die Fürsten Sebulons, die Fürsten Naphthalis. 29 Dein Gott hat dein Reich aufgerichtet; das wollest du, Gott, uns stärken, denn es ist dein Werk.
30 Um deines Tempels willen zu Jerusalem werden dir die Könige Geschenke zuführen. (Psalm 72.10) (Psalm 72.15) 31 Schilt das Tier im Rohr, die Rotte der Ochsen mit ihren Kälbern, den Völkern, die da zertreten um Geldes willen. Er zerstreut die Völker, die da gerne kriegen. 32 Die Fürsten aus Ägypten werden kommen; Mohrenland wird seine Hände ausstrecken zu Gott. (Psalm 87.4) (Jesaja 19.21) 33 Ihr Königreiche auf Erden, singet Gott, lobsinget dem HERRN (Sela),
34 dem, der da fährt im Himmel allenthalben von Anbeginn! Siehe, er wird seinem Donner Kraft geben. 35 Gebet Gott die Macht! Seine Herrlichkeit ist über Israel, und seine Macht in den Wolken. (Psalm 29.1) 36 Gott ist wundersam in seinem Heiligtum. Er ist Gott Israels; er wird dem Volk Macht und Kraft geben. Gelobt sei Gott! (Psalm 29.11)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)