1Ein Psalmlied, vorzusingen, auf Saitenspiel.2Gott sei uns gnädig und segne uns; er lasse uns sein Antlitz leuchten (Sela),(4. Mose 6.24-25) 3daß man auf Erden erkenne seinen Weg, unter allen Heiden sein Heil.4Es danken dir, Gott, die Völker; es danken dir alle Völker.(Psalm 117.1)5Die Völker freuen sich und jauchzen, daß du die Leute recht richtest und regierest die Leute auf Erden. (Sela.) 6Es danken dir, Gott, die Völker; es danken dir alle Völker.7Das Land gibt sein Gewächs. Es segne uns Gott, unser Gott.(Psalm 65.10) 8Es segne uns Gott, und alle Welt fürchte ihn!(Psalm 33.8)
1Jahwe sagte zu Josua: 2"Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe. (4. Mose 35.6)3Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher sicher. 4Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten. 5Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen. 6Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren."7Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13)(Josua 19.37)8Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört. (5. Mose 4.43)9Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.