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Psalm - Kapitel 66

Danklied für Gottes wunderbare Führung

1 Ein Psalmlied, vorzusingen. Jauchzet Gott, alle Lande! 2 Lobsinget zu Ehren seinem Namen; rühmet ihn herrlich! 3 Sprechet zu Gott: "Wie wunderbar sind deine Werke! es wird deinen Feinden fehlen vor deiner großen Macht. 4 Alles Land bete dich an und lobsinge dir, lobsinge deinem Namen." (Sela.) 5 Kommet her und sehet an die Werke Gottes, der so wunderbar ist in seinem Tun unter den Menschenkindern.
6 Er verwandelt das Meer ins Trockene, daß man zu Fuß über das Wasser ging; dort freuten wir uns sein. (2. Mose 14.21) (Josua 3.17) 7 Er herrscht mit seiner Gewalt ewiglich; seine Augen schauen auf die Völker. Die Abtrünnigen werden sich nicht erhöhen können. (Sela.) 8 Lobet, ihr Völker, unsern Gott; lasset seinen Ruhm weit erschallen, 9 der unsre Seelen im Leben erhält und läßt unsre Füße nicht gleiten. 10 Denn, Gott, du hast uns versucht und geläutert wie das Silber geläutert wird; (Sprüche 17.3) 11 du hast uns lassen in den Turm werfen; du hast auf unsere Lenden eine Last gelegt; 12 du hast Menschen lassen über unser Haupt fahren; wir sind in Feuer und Wasser gekommen: aber du hast uns ausgeführt und erquickt. (Jesaja 43.2) 13 Darum will ich mit Brandopfern gehen in dein Haus und dir meine Gelübde bezahlen,
14 wie ich meine Lippen habe aufgetan und mein Mund geredet hat in meiner Not. 15 Ich will dir Brandopfer bringen von feisten Schafen samt dem Rauch von Widdern; ich will opfern Rinder mit Böcken. (Sela.) 16 Kommet her, höret zu alle, die ihr Gott fürchtet; ich will erzählen, was er an meiner Seele getan hat.
17 Zu ihm rief ich mit meinem Munde, und pries ihn mit meiner Zunge. 18 Wo ich Unrechtes vorhätte in meinem Herzen, so würde der HERR nicht hören; (Sprüche 28.9) (Johannes 9.31) 19 aber Gott hat mich erhört und gemerkt auf mein Flehen. 20 Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft noch seine Güte von mir wendet.

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Josua - Kapitel 13

1 Inzwischen war Josua sehr alt geworden. Da sagte Jahwe zu ihm: "Du bist schon sehr alt, und sehr viel Land ist noch in Besitz zu nehmen. 2 Folgende Gebiete sind noch zu erobern: Alle Bezirke der Philister und ganz Geschur, 3 das Gebiet vom Schihor vor Ägypten bis zur Grenze von Ekron im Norden, das den Kanaanitern zugerechnet wird, die fünf Fürstentümer der Philister: Gaza, Aschdod, Aschkelon, Gat und Ekron und das Gebiet der Awiter 4 im Süden. Weiter gehört dazu das ganze Gebiet der Kanaaniter von der Sidonierstadt Meara bis nach Afek und zur Grenze der Amoriter; 5 das Gebiet der Gebaliter und der ganze Libanon im Osten von Baal-Gad am Fuß des Hermon bis dorthin, wo es nach Hamat geht; 6 alle Gebirgsbewohner vom Libanon an bis nach Misrefot-Majim, alle Sidonier. Ich selbst werde sie vor den Israeliten vertreiben. Verlose ruhig das ganze Land als Erbbesitz für Israel, wie ich es dir befohlen habe. (Josua 11.8) 7 Verteile es als bleibenden Besitz an die neun Stämme und den halben Stamm Manasse." 8 Die andere Hälfte des Stammes Manasse hatte zusammen mit den Rubeniten und Gaditen ihren Erbbesitz schon im Ostjordanland angenommen, so wie Mose, der Diener Jahwes, es ihnen ausgeteilt hat: (Josua 13.15) 9 von Aroer am Rand des Arnontals an und der Stadt, die direkt am Fluss liegt; die ganze Hochebene zwischen Medeba und Dibon 10 und alle Städte des Amoriterkönigs Sihon, der von Heschbon aus geherrscht hatte bis zur ammonitischen Grenze; 11 die Landschaft Gilead und das Land der Geschuriter, das Land der Maachatiter und das ganze Hermongebirge, ganz Baschan bis nach Salcha; 12 das ganze Reich von König Og, der in Aschtarot und Edreï regierte, der Letzte aus dem Geschlecht der Refaïter, die von Mose geschlagen und vertrieben worden waren. 13 Aber die Geschuriter und Maachatiter vertrieben die Israeliten nicht. Sie leben bis heute mitten in Israel. 14 Nur dem Stamm Levi gab Mose keinen Erbbesitz. Ihm wurden die Opfergaben für Jahwe, den Gott Israels, als Anteil zugesichert. (Josua 13.33) 15 Den Sippen des Stammes Ruben hatte Mose folgendes Gebiet zugeteilt: (4. Mose 32.1) 16 von Aroer an, das am Rand des Arnontals liegt, und der Stadt direkt am Fluss, über die ganze Hochebene bis Medeba 17 und Heschbon mit all den Städten des Hochlandes: Dibon, Bamot-Baal, Bet-Baal-Meon, 18 Jahaz, Kedemot, Mefaat, 19 Kirjatajim, Sibma, Zeret-Schahar im Bergland östlich des Salzmeeres und 20 Bet-Peor. Dazu kamen die Siedlungen auf den Abhängen des Pisga, Bet-Jeschimot 21 und alle anderen Städte der Hochebene. Es umfasste das ganze Herrschaftsgebiet des Amoriterkönigs Sihon aus Heschbon, den Mose ebenso besiegt hatte wie die midianitischen Stammesfürsten: Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba, die dort lebten und in Sihons Diensten standen. 22 Neben vielen anderen töteten die Israeliten damals auch den Wahrsager Bileam Ben-Beor mit dem Schwert. (4. Mose 22.5) (4. Mose 31.8) 23 Die Westgrenze des Stammes Ruben bildete der untere Jordan und seine Uferlandschaft. Diese Städte und Dörfer waren den Sippen des Stammes Ruben zugeteilt worden. 24 Den Sippen des Stammes Gad hatte Mose folgendes Gebiet zugeteilt: 25 Jaser und alle Städte Gileads, das halbe Land der Ammoniter bis nach Aroer, das Rabba gegenüber liegt; 26 von Heschbon bis Ramat-Mizpe und Betonim, von Mahanajim bis an das Gebiet von Debir; 27 in der östlichen Tiefebene des Jordan: Bet-Haram, Bet-Nimra, Sukkot und Zafon, also das restliche Gebiet des Reiches von Sihon, der in Heschbon regiert hatte, bis zum Süd-Ende des Sees Kinneret. 28 Diese Städte und Dörfer waren den Sippen des Stammes Gad zugeteilt worden. 29 Den Sippen des halben Stammes Manasse hatte Mose das Gebiet zugeteilt, 30 das von Mahanajim an das ganze Reich des Königs Og von Baschan umfasste, dazu alle Zeltdörfer Jaïrs - das waren 60 Ortschaften -, (Richter 10.3-4) 31 das halbe Gilead, dazu die Städte Aschtarot und Edreï, die zum Königreich Ogs gehört hatten. Dieses Gebiet wurde der Hälfte der Sippen zugeteilt, die von Machir Ben-Manasse abstammten. 32 Die Verteilung des Landes hatte Mose im Steppengebiet von Moab im Ostjordanland gegenüber von Jericho vorgenommen. 33 Aber dem Stamm Levi gab Mose keinen Anteil am Landbesitz. Jahwe, der Gott Israels, sollte selbst ihr Erbbesitz sein und für sie sorgen, wie er es versprochen hatte. (4. Mose 18.20-21)