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Psalm - Kapitel 60

Gebet des verstoßenen Volkes

1 Ein gülden Kleinod Davids, vorzusingen; von der Rose des Zeugnisses, zu lehren; 2 da er gestritten hatte mit den Syrern zu Mesopotamien und mit den Syrern von Zoba; da Joab umkehrte und schlug der Edomiter im Salztal zwölftausend. (2. Samuel 8.3) (2. Samuel 8.13) (2. Samuel 10.13) (2. Samuel 10.18) 3 Gott, der du uns verstoßen und zerstreut hast und zornig warst, tröste uns wieder.
4 Der du die Erde bewegt und zerrissen hast, heile ihre Brüche, die so zerschellt ist. 5 Denn du hast deinem Volk Hartes erzeigt; du hast uns einen Trunk Weins gegeben, daß wir taumelten; (Jesaja 51.17) (Jesaja 51.22) 6 du hast aber doch ein Panier gegeben denen, die dich fürchten, welches sie aufwarfen und das sie sicher machte. (Sela.) (Psalm 20.6) 7 Auf daß deine Lieben erledigt werden, hilf mit deiner Rechten und erhöre uns. (Psalm 108.7) 8 Gott redete in seinem Heiligtum, des bin ich froh, und will teilen Sichem und abmessen das Tal Sukkoth.
9 Gilead ist mein, mein ist Manasse, Ephraim ist die Macht meines Hauptes, Juda ist mein Zepter, (1. Mose 49.10) 10 Moab ist mein Waschbecken, meinen Schuh strecke ich über Edom, Philistäa jauchzt mir zu. 11 Wer will mich führen in die feste Stadt? Wer geleitet mich bis nach Edom?
12 Wirst du es nicht tun, Gott, der du uns verstößest und ziehest nicht aus, Gott, mit unserm Heer? 13 Schaffe uns Beistand in der Not; denn Menschenhilfe ist nichts nütze. 14 Mit Gott wollen wir Taten tun. Er wird unsre Feinde untertreten.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)