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Psalm - Kapitel 57

Vertrauensvolle Bitte in der Anfechtung

1 Ein gülden Kleinod Davids, vorzusingen, daß er nicht umkäme, da er vor Saul floh in die Höhle. (1. Samuel 22.1) 2 Sei mir gnädig, Gott, sei mir gnädig! denn auf dich traut meine Seele, und unter dem Schatten deiner Flügel habe ich Zuflucht, bis daß das Unglück vorübergehe. (Psalm 91.1-2)
3 Ich rufe zu Gott, dem Allerhöchsten, zu Gott, der meines Jammers ein Ende macht. 4 Er sendet vom Himmel und hilft mir von der Schmähung des, der wider mich schnaubt. (Sela.) Gott sendet seine Güte und Treue. 5 Ich liege mit meiner Seele unter den Löwen; die Menschenkinder sind Flammen, ihre Zähne sind Spieße und Pfeile und ihre Zungen scharfe Schwerter. 6 Erhebe dich, Gott, über den Himmel, und deine Ehre über alle Welt. 7 Sie stellen meinem Gang Netze und drücken meine Seele nieder; sie graben vor mir eine Grube, und fallen selbst hinein. (Sela.) (Psalm 7.16)
8 Mein Herz ist bereit, Gott, mein Herz ist bereit, daß ich singe und lobe. (Psalm 108.2-6) 9 Wache auf, meine Ehre, wache auf, Psalter und Harfe! Mit der Frühe will ich aufwachen. (Psalm 16.9) 10 HERR, ich will dir danken unter den Völkern; ich will dir lobsingen unter den Leuten. 11 Denn deine Güte ist, soweit der Himmel ist, und deine Wahrheit, soweit die Wolken gehen. (Psalm 36.6) 12 Erhebe dich, Gott, über den Himmel, und deine Ehre über alle Welt.

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Josua - Kapitel 20

Die sechs Zufluchtsstädte

1 Und der HERR redete zu Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehen möge der Totschläger, der eine Seele unvorsätzlich und unversehens schlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. 4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, der soll draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Platz geben, daß er bei ihnen wohnen kann. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unabsichtlich seinen Nächsten erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist; 6 so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit im Amte sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist. 7 Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamme Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamme Gad, und Golan in Basan vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Dies waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer eine Seele unvorsätzlich erschlagen hatte, daß er nicht sterbe durch die Hand des Bluträchers, ehe er vor der Gemeinde gestanden.