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Psalm - Kapitel 57

Vertrauensvolle Bitte in der Anfechtung

1 Ein gülden Kleinod Davids, vorzusingen, daß er nicht umkäme, da er vor Saul floh in die Höhle. (1. Samuel 22.1) 2 Sei mir gnädig, Gott, sei mir gnädig! denn auf dich traut meine Seele, und unter dem Schatten deiner Flügel habe ich Zuflucht, bis daß das Unglück vorübergehe. (Psalm 91.1-2)
3 Ich rufe zu Gott, dem Allerhöchsten, zu Gott, der meines Jammers ein Ende macht. 4 Er sendet vom Himmel und hilft mir von der Schmähung des, der wider mich schnaubt. (Sela.) Gott sendet seine Güte und Treue. 5 Ich liege mit meiner Seele unter den Löwen; die Menschenkinder sind Flammen, ihre Zähne sind Spieße und Pfeile und ihre Zungen scharfe Schwerter. 6 Erhebe dich, Gott, über den Himmel, und deine Ehre über alle Welt. 7 Sie stellen meinem Gang Netze und drücken meine Seele nieder; sie graben vor mir eine Grube, und fallen selbst hinein. (Sela.) (Psalm 7.16)
8 Mein Herz ist bereit, Gott, mein Herz ist bereit, daß ich singe und lobe. (Psalm 108.2-6) 9 Wache auf, meine Ehre, wache auf, Psalter und Harfe! Mit der Frühe will ich aufwachen. (Psalm 16.9) 10 HERR, ich will dir danken unter den Völkern; ich will dir lobsingen unter den Leuten. 11 Denn deine Güte ist, soweit der Himmel ist, und deine Wahrheit, soweit die Wolken gehen. (Psalm 36.6) 12 Erhebe dich, Gott, über den Himmel, und deine Ehre über alle Welt.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)