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Psalm - Kapitel 54

Hilferuf eines Bedrohten

1 Eine Unterweisung Davids, vorzusingen, auf Saitenspiel; 2 da die von Siph kamen und sprachen zu Saul: David hat sich bei uns verborgen. (1. Samuel 23.19) (1. Samuel 26.1) 3 Hilf mir, Gott, durch deinen Namen und schaffe mir Recht durch deine Gewalt.
4 Gott, erhöre mein Gebet, vernimm die Rede meines Mundes. 5 Denn Stolze setzen sich wider mich, und Trotzige stehen mir nach meiner Seele und haben Gott nicht vor Augen. (Sela.) 6 Siehe, Gott steht mir bei, der HERR erhält meine Seele.
7 Er wird die Bosheit meinen Feinden bezahlen. Verstöre sie durch deine Treue! 8 So will ich dir ein Freudenopfer tun und deinen Namen, HERR, danken, daß er so tröstlich ist. 9 Denn du errettest mich aus aller meiner Not, daß mein Auge an meinen Feinden Lust sieht. (Psalm 59.11)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)