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Psalm - Kapitel 48

Gottes Stadt

1 Ein Psalmlied der Kinder Korah. 2 Groß ist der HERR und hochberühmt in der Stadt unsers Gottes, auf seinem heiligen Berge. (Psalm 46.5)
3 Schön ragt empor der Berg Zion, des sich das ganze Land tröstet; an der Seite gegen Mitternacht liegt die Stadt des großen Königs. (Klagelieder 2.15) (Matthäus 5.35) 4 Gott ist in ihren Palästen bekannt, daß er der Schutz sei. 5 Denn siehe, Könige waren versammelt und sind miteinander vorübergezogen. (2. Könige 19.1)
6 Sie haben sich verwundert, da sie solches sahen; sie haben sich entsetzt und sind davon gestürzt. 7 Zittern ist sie daselbst angekommen, Angst wie eine Gebärerin. 8 Du zerbrichst die Schiffe im Meer durch den Ostwind. 9 Wie wir gehört haben, so sehen wir's an der Stadt des HERRN Zebaoth, an der Stadt unsers Gottes; Gott erhält sie ewiglich. (Sela.)
10 Gott, wir gedenken deiner Güte in deinem Tempel.
11 Gott, wie dein Name, so ist auch dein Ruhm bis an der Welt Enden; deine Rechte ist voll Gerechtigkeit. 12 Es freue sich der Berg Zion, und die Töchter Juda's seien fröhlich um deiner Gerichte willen. 13 Machet euch um Zion und umfanget sie, zählet ihre Türme;
14 achtet mit Fleiß auf ihre Mauern, durchwandelt ihre Paläste, auf daß ihr davon verkündiget den Nachkommen, 15 daß dieser Gott sei unser Gott immer und ewiglich. Er führt uns wie die Jugend. (Jesaja 25.9)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.