zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 45

Lied zur Hochzeit des Königs

1 Ein Brautlied und Unterweisung der Kinder Korah, von den Rosen, vorzusingen. (Psalm 69.1) 2 Mein Herz dichtet ein feines Lied; ich will singen von meinem König; meine Zunge ist wie der Griffel eines guten Schreibers.
3 Du bist der Schönste unter den Menschenkindern, holdselig sind deine Lippen; darum segnet dich Gott ewiglich. (Hohelied 5.10) 4 Gürte dein Schwert an deine Seite, du Held, und schmücke dich schön! 5 Es müsse dir gelingen in deinem Schmuck. Zieh einher der Wahrheit zugut, und die Elenden bei Recht zu erhalten, so wird deine rechte Hand Wunder vollbringen. (Psalm 72.4) 6 Scharf sind deine Pfeile, daß die Völker vor dir niederfallen; sie dringen ins Herz der Feinde des Königs. 7 Gott, dein Stuhl bleibt immer und ewig; das Zepter deines Reiches ist ein gerades Zepter. (2. Samuel 7.13) (Hebräer 1.8-9)
8 Du liebest die Gerechtigkeit und hassest gottlos Wesen; darum hat dich Gott, dein Gott, gesalbt mit Freudenöl mehr denn deine Gesellen. 9 Deine Kleider sind eitel Myrrhe, Aloe und Kassia, wenn du aus den elfenbeinernen Palästen dahertrittst in deiner schönen Pracht. (Amos 3.15) 10 In deinem Schmuck gehen der Könige Töchter; die Braut steht zu deiner Rechten in eitel köstlichem Gold. 11 Höre, Tochter, sieh und neige deine Ohren; vergiß deines Volkes und Vaterhauses, (1. Mose 2.24)
12 so wird der König Lust an deiner Schöne haben; denn er ist dein HERR, und ihn sollst du anbeten. 13 Die Tochter Tyrus wird mit Geschenk dasein; die Reichen im Volk werden vor dir flehen. 14 Des Königs Tochter drinnen ist ganz herrlich; sie ist mit goldenen Gewändern gekleidet.
15 Man führt sie in gestickten Kleidern zum König; und ihre Gespielen, die Jungfrauen, die ihr nachgehen, führt man zu dir. 16 Man führt sie mit Freuden und Wonne, und sie gehen in des Königs Palast. 17 An deiner Väter Statt werden deine Söhne sein; die wirst du zu Fürsten setzen in aller Welt.
18 Ich will deines Namens gedenken von Kind zu Kindeskind; darum werden dir danken die Völker immer und ewiglich.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

1 Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer; 3 dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder 4 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN. 7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3. Mose 23.27) 8 sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 9 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder, 10 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 11 einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3. Mose 23.34) 13 Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 14 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, 15 zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl, 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern. 20 Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 21 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, 24 vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 27 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 30 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 31 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 33 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36 sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 37 samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 38 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. 40 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.