zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 44

Hat Gott sein Volk verstoßen?

1 Eine Unterweisung der Kinder Korah, vorzusingen. 2 Gott, wir haben's mit unsern Ohren gehört, unsre Väter haben's uns erzählt, was du getan hast zu ihren Zeiten vor alters. (5. Mose 6.20)
3 Du hast mit deiner Hand die Heiden vertrieben, aber sie hast du eingesetzt; du hast die Völker verderbt, aber sie hast du ausgebreitet. 4 Denn sie haben das Land nicht eingenommen durch ihr Schwert, und ihr Arm half ihnen nicht, sondern deine Rechte, dein Arm und das Licht deines Angesichts; denn du hattest Wohlgefallen an ihnen. 5 Du, Gott, bist mein König, der du Jakob Hilfe verheißest. (Psalm 74.12)
6 Durch dich wollen wir unsre Feinde zerstoßen; in deinem Namen wollen wir untertreten, die sich wider uns setzen. 7 Denn ich verlasse mich nicht auf meinen Bogen, und mein Schwert kann mir nicht helfen; (Psalm 20.8) 8 sondern du hilfst uns von unsern Feinden und machst zu Schanden, die uns hassen. 9 Wir wollen täglich rühmen von Gott und deinem Namen danken ewiglich. (Sela.) 10 Warum verstößest du uns denn nun und lässest uns zu Schanden werden und ziehst nicht aus unter unserm Heer?
11 Du lässest uns fliehen vor unserm Feind, daß uns berauben, die uns hassen. 12 Du lässest uns auffressen wie Schafe und zerstreuest uns unter die Heiden. 13 Du verkaufst dein Volk umsonst und nimmst nichts dafür. 14 Du machst uns zur Schmach unsern Nachbarn, zum Spott und Hohn denen, die um uns her sind. (1. Könige 9.7) (Psalm 79.4) 15 Du machst uns zum Beispiel unter den Heiden und daß die Völker das Haupt über uns schütteln. 16 Täglich ist meine Schmach vor mir, und mein Antlitz ist voller Scham, 17 daß ich die Schänder und Lästerer hören und die Feinde und Rachgierigen sehen muß. 18 Dies alles ist über uns gekommen; und wir haben doch dein nicht vergessen noch untreu in deinem Bund gehandelt.
19 Unser Herz ist nicht abgefallen noch unser Gang gewichen von deinem Weg, 20 daß du uns so zerschlägst am Ort der Schakale und bedeckst uns mit Finsternis. 21 Wenn wir des Namens unsers Gottes vergessen hätten und unsre Hände aufgehoben zum fremden Gott, 22 würde das Gott nicht finden? Er kennt ja unsers Herzens Grund. (Psalm 7.10) 23 Denn wir werden ja um deinetwillen täglich erwürgt und sind geachtet wie Schlachtschafe. (Römer 8.36) 24 Erwecke dich, HERR! Warum schläfst Du? Wache auf und verstoße uns nicht so gar! (Psalm 35.23)
25 Warum verbirgst du dein Antlitz, vergissest unsers Elends und unsrer Drangsal? (Psalm 10.1) 26 Denn unsre Seele ist gebeugt zur Erde; unser Leib klebt am Erdboden. 27 Mache dich auf, hilf uns und erlöse uns um deiner Güte willen!

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)