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Psalm - Kapitel 41

Gebet in Krankheit

1 Ein Psalm Davids, vorzusingen. 2 Wohl dem, der sich des Dürftigen annimmt! Den wird der HERR erretten zur bösen Zeit. (Sprüche 19.17)
3 Der HERR wird ihn bewahren und beim Leben erhalten und es ihm lassen wohl gehen auf Erden und wird ihn nicht geben in seiner Feinde Willen. 4 Der HERR wird ihn erquicken auf seinem Siechbette; du hilfst ihm von aller Krankheit. 5 Ich sprach: HERR, sei mir gnädig, heile meine Seele; denn ich habe an dir gesündigt. (Psalm 6.3) 6 Meine Feinde reden Arges gegen mich: "Wann wird er sterben und sein Name vergehen?" 7 Sie kommen, daß sie schauen, und meinen's doch nicht von Herzen; sondern suchen etwas, das sie lästern mögen, gehen hin und tragen's aus. 8 Alle, die mich hassen, raunen miteinander wider mich und denken Böses über mich. 9 Sie haben ein Bubenstück über mich beschlossen: "Wenn er liegt, soll er nicht wieder aufstehen." 10 Auch mein Freund, dem ich mich vertraute, der mein Brot aß, tritt mich unter die Füße. (Psalm 55.14) (Johannes 13.18) (Apostelgeschichte 1.16) 11 Du aber, HERR, sei mir gnädig und hilf mir auf, so will ich sie bezahlen. 12 Dabei merke ich, daß du Gefallen an mir hast, daß mein Feind über mich nicht jauchzen wird.
13 Mich aber erhältst du um meiner Frömmigkeit willen und stellst mich vor dein Angesicht ewiglich. 14 Gelobet sei der HERR, der Gott Israels, von nun an bis in Ewigkeit! Amen, amen. (Psalm 72.18) (Psalm 106.48) (Psalm 150.6) (Psalm 89.53)

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5. Mose - Kapitel 25

Streitigkeiten

1 Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter verurteilen. 2 Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Die Schwagerpflicht

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. 8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen! 9 so soll seines Bruders Weib vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will! 10 Und man soll ihn in Israel «das Haus des Barfüßers» nennen. 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.

Volles Gewicht und rechtes Maß

13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine! 14 In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines! 15 Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt. 16 Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (Micha 6.11)

Die Vertilgung Amaleks

17 Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; (2. Mose 17.8) 18 wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete. 19 Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht! (1. Samuel 15.2-3)