Psalm - Kapitel 37
Das scheinbare Glück der Gottlosen
1 Ein Psalm Davids. Erzürne dich nicht über die Bösen; sei nicht neidisch auf die Übeltäter. 1 2 Denn wie das Gras werden sie bald abgehauen, und wie das grüne Kraut werden sie verwelken. 3 Hoffe auf den HERRN und tue Gutes; bleibe im Lande und nähre dich redlich. 2, 3 4 Habe Deine Lust am HERRN; der wird dir geben, was dein Herz wünschet. 5 Befiehl dem HERRN deine Wege und hoffe auf ihn; er wird's wohl machen 4 6 und wird deine Gerechtigkeit hervorbringen wie das Licht und dein Recht wie den Mittag. 5, 6, 7 7 Sei stille dem HERRN und warte auf ihn; erzürne dich nicht über den, dem sein Mutwille glücklich fortgeht. 8 8 Steh ab vom Zorn und laß den Grimm, erzürne dich nicht, daß du nicht auch übel tust. 9 Denn die Bösen werden ausgerottet; die aber des HERRN harren, werden das Land erben. 9, 10, 11, 12 10 Es ist noch um ein kleines, so ist der Gottlose nimmer; und wenn du nach seiner Stätte sehen wirst, wird er weg sein. 13 11 Aber die Elenden werden das Land erben und Lust haben in großem Frieden. 14, 15 12 Der Gottlose droht dem Gerechten und beißt seine Zähne zusammen über ihn.13 Aber der HERR lacht sein; denn er sieht, daß sein Tag kommt. 16 14 Die Gottlosen ziehen das Schwert aus und spannen ihren Bogen, daß sie fällen den Elenden und Armen und schlachten die Frommen. 17 15 Aber ihr Schwert wird in ihr Herz gehen, und ihr Bogen wird zerbrechen. 16 Das wenige, das ein Gerechter hat, ist besser als das große Gut vieler Gottlosen. 18
17 Denn der Gottlosen Arm wird zerbrechen; aber der HERR erhält die Gerechten. 18 Der HERR kennt die Tage der Frommen, und ihr Gut wird ewiglich bleiben. 19 Sie werden nicht zu Schanden in der bösen Zeit, und in der Teuerung werden sie genug haben. 19 20 Denn die Gottlosen werden umkommen; und die Feinde des HERRN, wenn sie gleich sind wie köstliche Aue, werden sie doch vergehen, wie der Rauch vergeht. 20 21 Der Gottlose borgt und bezahlt nicht; der Gerechte aber ist barmherzig und gibt.
22 Denn seine Gesegneten erben das Land; aber seine Verfluchten werden ausgerottet. 21 23 Von dem HERRN wird solches Mannes Gang gefördert, und er hat Lust an seinem Wege. 24 Fällt er, so wird er nicht weggeworfen; denn der HERR hält ihn bei der Hand. 22 25 Ich bin jung gewesen und alt geworden und habe noch nie gesehen den Gerechten verlassen oder seinen Samen nach Brot gehen. 23
26 Er ist allezeit barmherzig und leihet gerne, und sein Same wird gesegnet sein. 27 Laß vom Bösen und tue Gutes und bleibe wohnen immerdar. 24 28 Denn der HERR hat das Recht lieb und verläßt seine Heiligen nicht; ewiglich werden sie bewahrt; aber der Gottlosen Same wird ausgerottet. 25 29 Die Gerechten erben das Land und bleiben ewiglich darin. 26 30 Der Mund des Gerechten redet die Weisheit, und seine Zunge lehrt das Recht.
31 Das Gesetz seines Gottes ist in seinem Herzen; seine Tritte gleiten nicht. 27 32 Der Gottlose lauert auf den Gerechten und gedenkt ihn zu töten. 28 33 Aber der HERR läßt ihn nicht in seinen Händen und verdammt ihn nicht, wenn er verurteilt wird. 29 34 Harre auf den HERRN und halte seinen Weg, so wird er dich erhöhen, daß du das Land erbest; du wirst es sehen, daß die Gottlosen ausgerottet werden. 30 35 Ich habe gesehen einen Gottlosen, der war trotzig und breitete sich aus und grünte wie ein Lorbeerbaum. 31, 32, 33
36 Da man vorüberging, siehe, da war er dahin; ich fragte nach ihm, da ward er nirgend gefunden. 34 37 Bleibe fromm und halte dich recht; denn solchem wird's zuletzt wohl gehen. 35 38 Die Übertreter aber werden vertilgt miteinander, und die Gottlosen werden zuletzt ausgerottet. 39 Aber der HERR hilft den Gerechten; der ist ihre Stärke in der Not. 36 40 Und der HERR wird ihnen beistehen und wird sie erretten; er wird sie von dem Gottlosen erretten und ihnen helfen; denn sie trauen auf ihn. 37
4. Mose - Kapitel 35
Städte der Leviten und Zufluchts-städte
1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. 38, 39 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 40, 41, 42, 43, 44 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. 45 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. 46 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. 47, 48 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 49 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. 50Querverweise
1 Sprüche 24.19: Erzürne dich nicht über die Bösen und eifere nicht über die Gottlosen.
2 Psalm 37.27: Laß vom Bösen und tue Gutes und bleibe wohnen immerdar.
3 Psalm 37.29: Die Gerechten erben das Land und bleiben ewiglich darin.
4 1. Petrus 5.7: Alle Sorge werfet auf ihn; denn er sorgt für euch.
5 Hiob 11.17: und die Zeit deines Lebens würde aufgehen wie der Mittag, und das Finstere würde ein lichter Morgen werden;
6 Psalm 97.11: Dem Gerechten muß das Licht immer wieder aufgehen und Freude den frommen Herzen.
7 Psalm 112.4: Den Frommen geht das Licht auf in der Finsternis von dem Gnädigen, Barmherzigen und Gerechten.
8 Psalm 73.3: Denn es verdroß mich der Ruhmredigen, da ich sah, daß es den Gottlosen so wohl ging.
9 Psalm 37.11: Aber die Elenden werden das Land erben und Lust haben in großem Frieden.
10 Psalm 37.22: Denn seine Gesegneten erben das Land; aber seine Verfluchten werden ausgerottet.
11 Psalm 37.29: Die Gerechten erben das Land und bleiben ewiglich darin.
12 Psalm 37.34: Harre auf den HERRN und halte seinen Weg, so wird er dich erhöhen, daß du das Land erbest; du wirst es sehen, daß die Gottlosen ausgerottet werden.
13 Psalm 37.35: Ich habe gesehen einen Gottlosen, der war trotzig und breitete sich aus und grünte wie ein Lorbeerbaum.
14 Psalm 37.9: Denn die Bösen werden ausgerottet; die aber des HERRN harren, werden das Land erben.
15 Matthäus 5.5: Selig sind die Sanftmütigen; denn sie werden das Erdreich besitzen.
16 Hiob 18.20: Die nach ihm kommen, werden sich über seinen Tag entsetzen; und die vor ihm sind, wird eine Furcht ankommen.
17 Psalm 11.2: Denn siehe, die Gottlosen spannen den Bogen und legen ihre Pfeile auf die Sehnen, damit heimlich zu schießen die Frommen.
18 Sprüche 15.16: Es ist besser ein wenig mit der Furcht des HERRN denn großer Schatz, darin Unruhe ist.
19 Psalm 33.19: daß er ihre Seele errette vom Tode und ernähre sie in der Teuerung.
20 Psalm 68.3: Vertreibe sie, wie der Rauch vertrieben wird; wie das Wachs zerschmilzt vom Feuer, so müssen umkommen die Gottlosen vor Gott.
21 Psalm 37.9: Denn die Bösen werden ausgerottet; die aber des HERRN harren, werden das Land erben.
22 Sprüche 24.16: Denn ein Gerechter fällt siebenmal und steht wieder auf; aber die Gottlosen versinken im Unglück.
23 Psalm 34.10-11: Fürchtet den HERRN, ihr seine Heiligen! denn die ihn fürchten, haben keinen Mangel.
24 Psalm 34.15: Laß vom Bösen und tue Gutes; suche Frieden und jage ihm nach.
25 Psalm 11.7: Der HERR ist gerecht und hat Gerechtigkeit lieb; die Frommen werden schauen sein Angesicht.
26 Jesaja 60.21: Und dein Volk sollen eitel Gerechte sein; sie werden das Erdreich ewiglich besitzen, als die der Zweig meiner Pflanzung und ein Werk meiner Hände sind zum Preise.
27 Psalm 40.9: Deinen Willen, mein Gott, tue ich gern, und dein Gesetz habe ich in meinem Herzen.
28 Psalm 10.8-10: Er sitzt und lauert in den Dörfern; er erwürgt die Unschuldigen heimlich; seine Augen spähen nach dem Armen.
29 Psalm 34.23: Der HERR erlöst die Seele seiner Knechte; und alle, die auf ihn trauen, werden keine Schuld haben.
30 Psalm 37.9: Denn die Bösen werden ausgerottet; die aber des HERRN harren, werden das Land erben.
31 Hiob 5.3-5: Ich sah einen Toren eingewurzelt, und ich fluchte plötzlich seinem Hause.
32 Hiob 20.6-7: Wenngleich seine Höhe in den Himmel reicht und sein Haupt an die Wolken rührt,
33 Hesekiel 31.3: Siehe, Assur war wie ein Zedernbaum auf dem Libanon, von schönen Ästen und dick von Laub und sehr hoch, daß sein Wipfel hoch stand unter großen, dichten Zweigen.
34 Psalm 37.10: Es ist noch um ein kleines, so ist der Gottlose nimmer; und wenn du nach seiner Stätte sehen wirst, wird er weg sein.
35 1. Mose 39.8-9: Er weigerte sich aber und sprach zu ihr: Siehe, mein Herr nimmt sich keines Dinges an vor mir, was im Hause ist, und alles, was er hat, das hat er unter meine Hände getan,
36 Psalm 46.2: Gott ist unsre Zuversicht und Stärke. Eine Hilfe in den großen Nöten, die uns getroffen haben.
37 Lukas 18.8: Ich sage euch: Er wird sie erretten in einer Kürze. Doch wenn des Menschen Sohn kommen wird, meinst du, daß er auch werde Glauben finden auf Erden?
38 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.
39 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh.
40 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
41 5. Mose 4.41: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,
42 5. Mose 19.2: sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.
43 5. Mose 19.9: (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
44 Josua 20.1: Und der HERR redete mit Josua und sprach:
45 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.
46 3. Mose 21.10: Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen
47 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.
48 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
49 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
50 2. Mose 29.45: Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein,