zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 34

Unter Gottes Schutz

1 Ein Psalm Davids, da er seine Gebärde verstellte vor Abimelech, als der ihn von sich trieb und er wegging. (1. Samuel 21.14-16) 2 Ich will den HERRN loben allezeit; sein Lob soll immerdar in meinem Munde sein.
3 Meine Seele soll sich rühmen des HERRN, daß es die Elenden hören und sich freuen. 4 Preiset mit mir den HERRN und laßt uns miteinander seinen Namen erhöhen. 5 Da ich den HERRN suchte, antwortete er mir und errettete mich aus aller meiner Furcht.
6 Welche auf ihn sehen, die werden erquickt, und ihr Angesicht wird nicht zu Schanden. 7 Da dieser Elende rief, hörte der HERR und half ihm aus allen seinen Nöten. 8 Der Engel des HERRN lagert sich um die her, so ihn fürchten, und hilft ihnen aus. (1. Mose 32.2) (Psalm 91.11) 9 Schmecket und sehet, wie freundlich der HERR ist. Wohl dem, der auf ihn traut! (1. Petrus 2.3) 10 Fürchtet den HERRN, ihr seine Heiligen! denn die ihn fürchten, haben keinen Mangel. (Psalm 37.19) 11 Reiche müssen darben und hungern; aber die den HERRN suchen, haben keinen Mangel an irgend einem Gut. (Psalm 33.18-19) (Psalm 37.25) (Lukas 1.53) 12 Kommt her, Kinder, höret mir zu; ich will euch die Furcht des HERRN lehren:
13 Wer ist, der Leben begehrt und gerne gute Tage hätte? (1. Petrus 3.10-12) 14 Behüte deine Zunge vor Bösem und deine Lippen, daß sie nicht Trug reden. 15 Laß vom Bösen und tue Gutes; suche Frieden und jage ihm nach. (Psalm 37.27) 16 Die Augen des HERRN merken auf die Gerechten und seine Ohren auf ihr Schreien;
17 das Antlitz aber des HERRN steht gegen die, so Böses tun, daß er ihr Gedächtnis ausrotte von der Erde. (Sprüche 10.7) 18 Wenn die Gerechten schreien, so hört der HERR und errettet sie aus all ihrer Not. 19 Der HERR ist nahe bei denen, die zerbrochnes Herzens sind, und hilft denen, die ein zerschlagen Gemüt haben. (Psalm 51.19) 20 Der Gerechte muß viel Leiden; aber der HERR hilft ihm aus dem allem. (2. Korinther 1.5) 21 Er bewahrt ihm alle seine Gebeine, daß deren nicht eins zerbrochen wird. 22 Den Gottlosen wird das Unglück töten; und die den Gerechten hassen, werden Schuld haben. 23 Der HERR erlöst die Seele seiner Knechte; und alle, die auf ihn trauen, werden keine Schuld haben.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)