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Psalm - Kapitel 33

Ein Loblied auf Gottes Allmacht und Hilfe

1 Freuet euch des HERRN, ihr Gerechten; die Frommen sollen ihn preisen. (Psalm 31.11) 2 Danket dem HERRN mit Harfen und lobsinget ihm auf dem Psalter von zehn Saiten. (Psalm 92.4) 3 Singet ihm ein neues Lied; machet's gut auf Saitenspiel mit Schall. (Psalm 40.4) (Psalm 96.1) (Psalm 98.1) (Offenbarung 5.9) 4 Denn des HERRN Wort ist wahrhaftig; und was er zusagt, das hält er gewiß. 5 Er liebt die Gerechtigkeit und Gericht; die Erde ist voll der Güte des HERRN. 6 Der Himmel ist durch das Wort des HERRN gemacht und all sein Heer durch den Geist seines Mundes. (1. Mose 1.6) (1. Mose 1.14)
7 Er hält das Wasser im Meer zusammen wie in einem Schlauch und legt die Tiefen in das Verborgene. (Psalm 104.9) 8 Alle Welt fürchte den HERRN; und vor ihm scheue sich alles, was auf dem Erdboden wohnt. 9 Denn so er spricht, so geschieht's; so er gebeut, so stehet's da. 10 Der HERR macht zunichte der Heiden Rat und wendet die Gedanken der Völker. 11 Aber der Rat des HERRN bleibt ewiglich, seines Herzens Gedanken für und für. 12 Wohl dem Volk, des Gott der HERR ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat! (5. Mose 33.29) 13 Der HERR schaut vom Himmel und sieht aller Menschen Kinder. 14 Von seinem festen Thron sieht er auf alle, die auf Erden wohnen. 15 Er lenkt ihnen allen das Herz; er merkt auf alle ihre Werke. 16 Einem Könige hilft nicht seine große Macht; ein Riese wird nicht errettet durch seine große Kraft. (1. Samuel 17.1) 17 Rosse helfen auch nicht, und ihre große Stärke errettet nicht. (Psalm 20.8) 18 Siehe, des HERRN Auge sieht auf die, so ihn fürchten, die auf seine Güte hoffen, (Psalm 34.16) (Psalm 34.18) 19 daß er ihre Seele errette vom Tode und ernähre sie in der Teuerung. (Psalm 34.10-11) 20 Unsre Seele harrt auf den HERRN; er ist unsre Hilfe und Schild. (Psalm 3.4)
21 Denn unser Herz freut sich sein, und wir trauen auf seinen heiligen Namen. 22 Deine Güte, HERR, sei über uns, wie wir auf dich hoffen.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.