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Psalm - Kapitel 32

Vom Segen der Sündenvergebung

1 Eine Unterweisung Davids. Wohl dem, dem die Übertretungen vergeben sind, dem die Sünde bedeckt ist! 1 2 Wohl dem Menschen, dem der HERR die Missetat nicht zurechnet, in des Geist kein Falsch ist! 3 Denn da ich's wollte verschweigen, verschmachteten meine Gebeine durch mein täglich Heulen. 2, 3 
4 Denn deine Hand war Tag und Nacht schwer auf mir, daß mein Saft vertrocknete, wie es im Sommer dürre wird. (Sela.) 5 Darum bekannte ich dir meine Sünde und verhehlte meine Missetat nicht. Ich sprach: Ich will dem HERRN meine Übertretungen bekennen. Da vergabst du mir die Missetat meiner Sünde. (Sela.) 4 6 Um deswillen werden die Heiligen zu dir beten zur rechten Zeit; darum, wenn große Wasserfluten kommen, werden sie nicht an dieselben gelangen.
7 Du bist mein Schirm; du wirst mich vor Angst behüten, daß ich errettet gar fröhlich rühmen kann. (Sela.) 8 "Ich will dich unterweisen und dir den Weg zeigen, den du wandeln sollst; ich will dich mit meinen Augen leiten." 5 9 Seid nicht wie Rosse und Maultiere, die nicht verständig sind, welchen man Zaum und Gebiß muß ins Maul legen, wenn sie nicht zu dir wollen. 6 10 Der Gottlose hat viel Plage; wer aber auf den HERRN hofft, den wird die Güte umfangen.
11 Freuet euch des HERRN und seid fröhlich, ihr Gerechten, und rühmet, alle ihr Frommen. 7 

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Hesekiel - Kapitel 46

1 So spricht Jahwe, der Herr: "Das Osttor des inneren Vorhofs soll die Woche über geschlossen bleiben, nur am Sabbat und am Neumondstag soll es geöffnet werden. 2 Der Fürst soll von außen her eintreten und an der Schwelle der Vorhalle zum Innenhof stehen bleiben. Von dort sieht er, wie die Priester sein Brand- und Freudenopfer darbringen. Dann soll er sich auf der Schwelle zur Anbetung niederwerfen und anschließend wieder hinausgehen. Das Tor soll erst am Abend geschlossen werden. 8 3 Die Israeliten sollen an den Sabbaten und Neumondstagen Jahwe am äußeren Eingang dieses Tores anbeten. 4 Das Brandopfer, das der Fürst Jahwe bringen lässt, soll am Sabbat aus sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren. 9 5 Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. 6 Am Neumondstag soll das Opfer aus einem jungen Stier, sechs Lämmern und einem Schafbock bestehen, fehlerfreien Tieren. 7 Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Stier und Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben kann. 10 8 Der Fürst soll durch das Osttor bis zu seinem Platz in der Vorhalle gehen und auf dem gleichen Weg wieder hinausgehen. 9 Und wenn die Israeliten an den Festtagen kommen, um Jahwe anzubeten, sollen die, die durch das Nordtor kommen, wieder zum Südtor hinausgehen, und die durch das Südtor kommen, durch das Nordtor. Sie sollen den Vorhof immer durch das gegenüberliegende Tor wieder verlassen. 10 Der Fürst soll mitten unter ihnen sein, wenn sie hineingehen und wenn sie herauskommen. 11 An den Festtagen und während der großen Feste soll das Speisopfer 12 Kilogramm Mehl pro Stier und Schafbock betragen und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. 11 12 Will der Fürst eine freiwillige Gabe für Jahwe bringen, ein Brand- oder Freudenopfer, dann soll man ihm das Osttor öffnen, und das Opfer soll so wie am Sabbat dargebracht werden. Wenn er wieder hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen. 13 Jeden Morgen muss Jahwe ein fehlerfreies einjähriges Lamm als Brandopfer dargebracht werden. 12 14 Dazu jeden Morgen ein Speisopfer für Jahwe, das aus zwei Kilogramm Mehl und einem Liter Olivenöl besteht, das über das Mehl gegossen wird. Diese Ordnung gilt für immer. 15 Jeden Morgen soll das Lamm, das Mehl und das Öl Jahwe als regelmäßiges Brandopfer dargebracht werden." 16 So spricht Jahwe, der Herr: "Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas aus seinem Grundbesitz schenkt, geht es für immer in dessen Besitz über. 17 Schenkt er es aber einem seiner Beamten, dann gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr, und kommt dann an den Fürsten zurück. Nur bei seinen Söhnen verbleibt es als Erbbesitz. 13 18 Der Fürst darf sich nichts vom Grundbesitz des Volkes aneignen, er darf niemand mit Gewalt von seinem Grund und Boden verdrängen. Seine Söhne müssen ihren Teil aus seinem eigenen Grundbesitz bekommen, damit mein Volk nicht von seinem Grund und Boden verdrängt wird." 14 19 Dann brachte er mich durch den Eingang des Nordtors zu den dort gelegenen geheiligten Priesterzimmern. Ganz hinten, in westlicher Richtung, war ein besonderer Raum. 20 Er sagte zu mir: "Das ist der Ort, wo die Priester das Fleisch vom Schuld- und Sündopfer kochen, das ihnen zusteht. Hier backen sie auch ihr Brot aus dem Speisopfer, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss und das Volk mit dem Heiligen in Berührung kommt." 21 Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und zeigte mir die vier Ecken des Hofes. In jeder Ecke war ein kleiner Hof. 22 Jeder dieser Höfe war 20 Meter lang und 15 Meter breit. 23 Und um jeden war eine Steinreihe mit Feuerstellen auf der Innenseite. 24 Er sagte: "Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Fleisch für die Opfermahlzeit des Volkes kochen."

Querverweise

1 Römer 4.6-9: Nach welcher Weise auch David sagt, daß die Seligkeit sei allein des Menschen, welchem Gott zurechnet die Gerechtigkeit ohne Zutun der Werke, da er spricht:

2 Psalm 31.11: Denn mein Leben hat abgenommen vor Betrübnis und meine Zeit vor Seufzen; meine Kraft ist verfallen vor meiner Missetat, und meine Gebeine sind verschmachtet.

3 Psalm 51.10: Laß mich hören Freude und Wonne, daß die Gebeine fröhlich werden, die du zerschlagen hast.

4 Sprüche 28.13: Wer seine Missetat leugnet, dem wird's nicht gelingen; wer sie aber bekennt und läßt, der wird Barmherzigkeit erlangen.

5 Psalm 25.12: Wer ist der, der den HERRN fürchtet? Er wird ihn unterweisen den besten Weg.

6 Sprüche 26.3: Dem Roß eine Geißel und dem Esel einen Zaum und dem Narren eine Rute auf den Rücken!

7 Psalm 33.1: Freuet euch des HERRN, ihr Gerechten; die Frommen sollen ihn preisen.

8 Hesekiel 44.3: Doch den Fürsten ausgenommen; denn der Fürst soll daruntersitzen, das Brot zu essen vor dem HERRN. Durch die Halle des Tors soll er hineingehen und durch dieselbe wieder herausgehen.

9 4. Mose 28.9: Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer.

10 Hesekiel 45.24: Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha.

11 Hesekiel 46.7: und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer, aber zu den Lämmern soviel, als er geben mag, und je ein Hin Öl zu einem Epha.

12 4. Mose 28.3: Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer,

13 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;

14 Hesekiel 45.8-9: Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.