zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 32

Vom Segen der Sündenvergebung

1 Eine Unterweisung Davids. Wohl dem, dem die Übertretungen vergeben sind, dem die Sünde bedeckt ist! (Römer 4.6-9) 2 Wohl dem Menschen, dem der HERR die Missetat nicht zurechnet, in des Geist kein Falsch ist! 3 Denn da ich's wollte verschweigen, verschmachteten meine Gebeine durch mein täglich Heulen. (Psalm 31.11) (Psalm 51.10)
4 Denn deine Hand war Tag und Nacht schwer auf mir, daß mein Saft vertrocknete, wie es im Sommer dürre wird. (Sela.) 5 Darum bekannte ich dir meine Sünde und verhehlte meine Missetat nicht. Ich sprach: Ich will dem HERRN meine Übertretungen bekennen. Da vergabst du mir die Missetat meiner Sünde. (Sela.) (Sprüche 28.13) 6 Um deswillen werden die Heiligen zu dir beten zur rechten Zeit; darum, wenn große Wasserfluten kommen, werden sie nicht an dieselben gelangen.
7 Du bist mein Schirm; du wirst mich vor Angst behüten, daß ich errettet gar fröhlich rühmen kann. (Sela.) 8 "Ich will dich unterweisen und dir den Weg zeigen, den du wandeln sollst; ich will dich mit meinen Augen leiten." (Psalm 25.12) 9 Seid nicht wie Rosse und Maultiere, die nicht verständig sind, welchen man Zaum und Gebiß muß ins Maul legen, wenn sie nicht zu dir wollen. (Sprüche 26.3) 10 Der Gottlose hat viel Plage; wer aber auf den HERRN hofft, den wird die Güte umfangen.
11 Freuet euch des HERRN und seid fröhlich, ihr Gerechten, und rühmet, alle ihr Frommen. (Psalm 33.1)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 36

1 Die Familienoberhäupter der Nachkommen von Gilead Ben-Machir, dem Enkel Manasses aus der Josefsippe, kamen zu Mose und den Oberhäuptern des Volkes 2 und sagten: "Jahwe hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Erbbesitz unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zu geben. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Wenn sie aber nun einen Mann aus einem der anderen Stämme Israels heiraten, dann wird ihr Land dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen und in den Besitz des Stammes kommen, zu dem sie dann gehören. 4 Und wenn dann das Jubeljahr für Israel kommt, wird ihr Erbbesitz endgültig in den Besitz des Stammes übergehen, in den sie eingeheiratet haben, und ihr Besitz wird dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen." (3. Mose 25.10-13) 5 Da befahl Mose nach Anweisung Jahwes den Israeliten: "Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht. 6 Folgendes hat Jahwe bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen den heiraten, der ihnen gefällt. Doch es muss ein Mann sein, der zu einer der Sippen ihres Stammes gehört, 7 damit kein Grundbesitz von einem Stamm zum anderen übergeht. Jeder Israelit soll mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben. 8 Und jede Tochter, die in einem der Stämme Israels zu Erbbesitz kommt, soll einen Mann aus den Sippen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Vorfahren behält. 9 Es darf kein Erbbesitz von einem Stamm auf den anderen übergehen. Jeder Stamm der Israeliten soll mit seinem Erbbesitz verbunden bleiben." 10 Die Töchter Zelofhads machten es so, wie Jahwe es Mose gesagt hatte. 11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa heirateten ihre Vettern, (4. Mose 26.33) 12 Männer aus den Sippen der Nachkommen des Josefsohns Manasse. So blieb ihr Erbbesitz bei den Sippen ihres väterlichen Stammes. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die Jahwe den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho gegeben hat.