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Psalm - Kapitel 30

Dank für Rettung aus Todesnot

1 Ein Psalm, zu singen von der Einweihung des Hauses, von David. 2 Ich preise dich, HERR; denn du hast mich erhöht und lässest meine Feinde sich nicht über mich freuen. (Psalm 35.19) (Psalm 35.24)
3 HERR, mein Gott, da ich schrie zu dir, machtest du mich gesund. 4 HERR, du hast meine Seele aus der Hölle geführt; du hast mich lebend erhalten, da jene in die Grube fuhren. (Psalm 116.3-4) 5 Ihr Heiligen, lobsinget dem HERRN; danket und preiset seine Heiligkeit!
6 Denn sein Zorn währt einen Augenblick, und lebenslang seine Gnade; den Abend lang währt das Weinen, aber des Morgens ist Freude. (Jesaja 54.7) 7 Ich aber sprach, da mir's wohl ging: Ich werde nimmermehr darniederliegen.
8 Denn, HERR, durch dein Wohlgefallen hattest du meinen Berg stark gemacht; aber da du dein Antlitz verbargest, erschrak ich. 9 Zu dir, HERR, rief ich, und zum HERRN flehte ich: 10 Was ist nütze an meinem Blut, wenn ich zur Grube fahre? Wird dir auch der Staub danken und deine Treue verkündigen? (Psalm 6.6) 11 HERR, höre und sei mir gnädig! HERR, sei mein Helfer! 12 Du hast meine Klage verwandelt in einen Reigen; du hast mir meinen Sack ausgezogen und mich mit Freude gegürtet, (Johannes 16.20)
13 auf daß dir lobsinge meine Ehre und nicht stille werde. HERR, mein Gott, ich will dir danken in Ewigkeit. (Psalm 16.9)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)