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Psalm - Kapitel 3

Morgenlied in böser Zeit

1 Ein Psalm Davids, da er floh vor seinem Sohn Absalom. (2. Samuel 15.14) 2 Ach HERR, wie sind meiner Feinde so viel und setzen sich so viele wider mich!
3 Viele sagen von meiner Seele: Sie hat keine Hilfe bei Gott. (Sela.) 4 Aber du, HERR, bist der Schild für mich und der mich zu Ehren setzt und mein Haupt aufrichtet. (Psalm 84.12) 5 Ich rufe an mit meiner Stimme den HERRN; so erhört er mich von seinem heiligen Berge. (Sela.)
6 Ich liege und schlafe und erwache; denn der HERR hält mich. (Sprüche 3.24) (Psalm 4.9) 7 Ich fürchte mich nicht vor viel Tausenden, die sich umher gegen mich legen. (Psalm 27.3) 8 Auf, HERR, hilf mir, mein Gott! denn du schlägst alle meine Feinde auf den Backen und zerschmetterst der Gottlosen Zähne. (Psalm 58.7)
9 Bei dem HERRN findet man Hilfe. Dein Segen komme über dein Volk! (Sela.) (Jeremia 3.23)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)